Common use of Scheck- und Überweisungsvordrucke Clause in Contracts

Scheck- und Überweisungsvordrucke. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Der Kontoinhaber hat beim Empfang der Vor- drucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvor- drucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die IBAN auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzube- wahren. (2) Scheck- und Überweisungsvordrucke sind zur Vermeidung von Fälschungen oder Ver- fälschungen deutlich und korrekt auszufüllen. Der Kontoinhaber hat auf Leserlichkeit, Voll- ständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Unleserliche, unvollstän- dige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Über- weisungen führen; daraus können Schäden für den Kontoinhaber entstehen, die dieser zu tragen hat. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen. (3) Kommt ein Scheckvordruck oder der in der Scheckpackung enthaltene Vordruck für die Empfangsbescheinigung abhanden, so ist dies dem zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Schließung des Xxxxxx hat der Kontoinhaber unbenutzt gebliebene Scheckvordrucke und den Vordruck für die Empfangsbescheinigung unverzüglich zu vernichten oder an den KBS zurückzugeben bzw. entwertet zurückzusen- den.

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Scheck- und Überweisungsvordrucke. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Der Kontoinhaber hat beim Empfang der Vor- drucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvor- drucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die IBAN Kontonummer auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzube- wahren. (2) Scheck- und Überweisungsvordrucke sind zur Vermeidung von Fälschungen oder Ver- fälschungen deutlich und korrekt auszufüllen. Der Kontoinhaber hat auf Leserlichkeit, Voll- ständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Unleserliche, unvollstän- dige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Über- weisungen führen; daraus können Schäden für den Kontoinhaber entstehen, die dieser zu tragen hat. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen. (3) Kommt ein Scheckvordruck oder der in der Scheckpackung enthaltene Vordruck für die Empfangsbescheinigung abhanden, so ist dies dem zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Schließung des Xxxxxx hat der Kontoinhaber unbenutzt gebliebene Scheckvordrucke und den Vordruck für die Empfangsbescheinigung unverzüglich zu vernichten oder an den KBS zurückzugeben bzw. entwertet zurückzusen- den.

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Scheck- und Überweisungsvordrucke. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Der Kontoinhaber hat beim Empfang der Vor- drucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvor- drucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die IBAN auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzube- wahrenaufzubewah- ren. (2) Scheck- und Überweisungsvordrucke sind zur Vermeidung von Fälschungen oder Ver- fälschungen deutlich und korrekt auszufüllen. Der Kontoinhaber hat auf Leserlichkeit, Voll- ständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Unleserliche, unvollstän- dige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Über- weisungen Überwei- sungen führen; daraus können Schäden für den Kontoinhaber entstehen, die dieser zu tragen tra- gen hat. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen. (3) Kommt ein Scheckvordruck oder der in der Scheckpackung enthaltene Vordruck für die Empfangsbescheinigung abhanden, so ist dies dem zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Schließung des Xxxxxx hat der Kontoinhaber unbenutzt gebliebene Scheckvordrucke und den Vordruck für die Empfangsbescheinigung unverzüglich zu vernichten oder an den KBS zurückzugeben bzw. entwertet zurückzusen- denzurückzusenden.

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Scheck- und Überweisungsvordrucke. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Der Kontoinhaber hat beim Empfang der Vor- drucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvor- drucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die IBAN auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzube- wahrenaufzubewah- ren. (2) Scheck- und Überweisungsvordrucke sind zur Vermeidung von Fälschungen oder Ver- fälschungen deutlich und korrekt auszufüllen. Der Kontoinhaber hat auf Leserlichkeit, Voll- ständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Unleserliche, unvollstän- dige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Über- weisungen Überwei- sungen führen; daraus können Schäden für den Kontoinhaber entstehen, die dieser zu tragen tra- gen hat. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen. (3) Kommt ein Scheckvordruck oder der in der Scheckpackung enthaltene Vordruck für die Empfangsbescheinigung abhanden, so ist dies dem zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Schließung des Xxxxxx hat der Kontoinhaber unbenutzt gebliebene Scheckvordrucke und den Vordruck für die Empfangsbescheinigung unverzüglich zu vernichten oder an den KBS zurückzugeben bzw. entwertet zurückzusen- den.

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Scheck- und Überweisungsvordrucke. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Der Kontoinhaber Empfänger hat beim Empfang der Vor- drucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvor- drucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die IBAN Kontonummer auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzube- wahren. (2) Scheck- und Überweisungsvordrucke sind zur Vermeidung von Fälschungen oder Ver- fälschungen deutlich und korrekt auszufüllen. Der Kontoinhaber hat auf Leserlichkeit, Voll- ständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Unleserliche, unvollstän- dige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Über- weisungen führen; daraus können Schäden für den Kontoinhaber entstehen, die dieser zu tragen hat. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen. (3) Kommt ein Scheckvordruck oder der in der Scheckpackung enthaltene Vordruck für die Empfangsbescheinigung abhanden, so ist dies dem zuständigen Kundenbetreuungsservice der Bank (KBSkontoführende Stelle) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Schließung des Xxxxxx hat der Kontoinhaber unbenutzt gebliebene geblie- bene Scheckvordrucke und den Vordruck für die Empfangsbescheinigung unverzüglich zu vernichten oder an den KBS die kontoführende Stelle zurückzugeben bzw. entwertet zurückzusen- denzurückzusenden.

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Scheck- und Überweisungsvordrucke. (1) Scheckvordrucke werden bei Eröffnung des Xxxxxx gegen Empfangsbescheinigung auf besonderem Vordruck, später gegen Empfangsbescheinigung auf dem hierfür in jeder Packung enthaltenen Vordruck ausgehändigt. Der Kontoinhaber Empfänger hat beim Empfang der Vor- drucke zu prüfen, ob jede Packung die auf dem Umschlag angegebene Anzahl Scheckvor- drucke sowie den Vordruck für die Empfangsbescheinigung enthält. Die IBAN Kontonummer auf den Scheckvordrucken ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Vordrucke sind sorgfältig aufzube- wahren. (2) Scheck- und Überweisungsvordrucke sind zur Vermeidung von Fälschungen oder Ver- fälschungen Verfälschungen deutlich und korrekt auszufüllen. Der Kontoinhaber hat auf Leserlichkeit, Voll- ständigkeit Vollständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Unleserliche, unvollstän- dige unvoll- ständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Über- weisungen Überweisungen führen; daraus können Schäden für den Kontoinhaber entstehen, die dieser zu tragen hat. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen. (3) Kommt ein Scheckvordruck oder der in der Scheckpackung enthaltene Vordruck für die Empfangsbescheinigung abhanden, so ist dies dem zuständigen Kundenbetreuungsservice der Bank (KBSkontoführende Stelle) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Schließung des Xxxxxx hat der Kontoinhaber unbenutzt gebliebene geblie- bene Scheckvordrucke und den Vordruck für die Empfangsbescheinigung unverzüglich zu vernichten oder an den KBS die kontoführende Stelle zurückzugeben bzw. entwertet zurückzusen- denzurückzusenden.

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