Common use of Schlussbestimmungen Unternehmensrecht Clause in Contracts

Schlussbestimmungen Unternehmensrecht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich – ebenso bezogen auf das Schriftformerfordernis. Köln ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den hierunterfallenden Tä- tigkeiten. Bei Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaft- lichen Zweck am nächsten kommt. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Gründung von Unter- nehmen. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmensgründung. Geschul- det ist die sorgfältige Durchführung der Gründung gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auf- tragsunterlagen, nicht der Leistungserfolg. Beispielsweise lässt sich im Fall des Fehlens oder Entfallens der Gründungs- voraussetzungen beim Geschäftsführer (z. B. eine die Eintragung ausschließende Straftat oder Genehmigung) keine Eintragung in das Handelsregister erzielen. Bei der Auftragsdurchführung wird deutsches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Beendung von Unter- nehmen. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmensbeendung. Geschul- det ist die sorgfältige Durchführung der Beendung gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen, nicht der Leistungserfolg. Beispielsweise lässt sich im Fall des Fehlens oder Entfallens der Grün- dungsvoraussetzungen beim Geschäftsführer (z. B. eine die Eintragung ausschließende Straftat) keine Austragung aus dem Handelsregister erzielen. In solchen Fällen kann die Kanzlei das Mandat mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung beenden. Die Löschung und Auflösung wegen Vermögenslosigkeit werden nicht von allen Registergerichten durchgeführt. Bei der Ablehnung einer Löschung wird automatisch auf eine Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk umgestellt. Bei der Ablehnung einer Auflösung wird automatisch auf eine Liquidation umgestellt. Die Begleitung wird in diesen Fällen zu dem jeweils zum Beauftragungszeitpunktgültigen Auflösungs- bzw. Liquidationshonorar gemäß der Webseite durchge- führt. Im Falle einer ausdrücklichen, der Webseite oder ggf. den Auftragsunterlagen zu entnehmenden Honorarvereinbarung auf Basis einer Rechnungstellung nach Austragung aus dem Handelsregister, entstehen dem Mandanten faktisch keine Kosten, bis eine Austragung aus dem Handelsregister erfolgt ist. Hiernach wird eine Rechnung gestellt, die unverzüglich zur Zahlung fällig ist. Eine vorherige Rechnungstellung wird vorbehalten. Eine Rechnungstellung nach Austragung er- folgt ausschließlich für Auftraggeber mit aktuellem Wohn- und Unternehmenssitz in Deutschland. Weitere Fälle soforti- ger Rechnungstellung sind fehlende Mitwirkung, Rechtsverletzung, einseitiger Leistungsabbruch durch den Mandanten oder ein anderer außerordentlicher Kündigungsgrund – diese führen zum vollen und unverzüglich fälligem Honoraran- spruch. Die Rechnungstellung nach Austragung setzt eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus. In diesem Fall sind wir gerne zu einer Vorleistung bereit. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Löschung von Bewer- tungen. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist das Vorgehen gegen das Internetportal zur Löschung einer schlechten Inter- netbewertung. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der Bewertungslöschung gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen, nicht der Leistungserfolg. Bei der Auftragsdurchführung wird deut- sches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Stammkunden erhalten bereits ab der 2 Bewertungslöschung einen Rabatt – unabhängig von der Anzahl oder einem zeitlichen Abstand der Bewertungen. Ein Rabatt gilt jeweils in der aktuell auf der Webseite der Kanzlei veröffentlichten Höhe. Die Anzahl der zu löschenden Bewertungen wird anhand der bei der Kanzlei eingehenden Formulare, Online-Beauftra- gungen oder Eingaben und jegliche Zuleitungen über die weiteren Kontaktkanäle der Kanzlei wie E-Mail, Telefon oder Kontaktformular bestimmt. Im Rahmen eines Dauermandats wird die Kanzlei erneut tätig, sobald durch uns identifizierbare Bewertungen über jeg- liche Kontaktkanäle der Kanzlei zugeleitet werden. Die Kanzlei wird die Bewertungen im Fall kostenfrei überprüfen und bei Erfolgsaussicht gegen die Bewertungen vorgehen. Ohne Erfolgsaussicht setzt sie den Mandanten in Kenntnis - die Prüfung bleibt kostenfrei. Nicht umfasst ist eine über das Vorgehen gegen eine Bewertung gegenüber einem Portal durch einen „notice-and-take- down letter“ hinausgehende Vertretung, insbesondere die anwaltliche Vertretung gegen den Verfasser, einen anderen Beteiligten oder ein mehrfaches Vorgehen gegen dieselbe Bewertung auf unterschiedlichen Portalen bzw. dieselbe Be- wertung bei wiederholter Abgabe durch denselben Verfasser. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Anmeldung von Mar- ken. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Vorbereitung und Durchführung einer Markenanmeldung, je nach Paket nach vorhergehender Prüfung und Recherche gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges ist nicht geschuldet, also insbesondere die erfolgreiche Registrierung. Bei der Auftragsdurchführung wird deutsches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Nicht umfasst ist insbesondere die anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren, bei der Androhung einer Zurück- weisung der Eintragung oder über die Anmeldung hinausgehende außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten. Grundlage der Identitäts-, Ähnlichkeits-, Firmenregister oder sonstiger Recherchen sind Daten von professionellen da- tenverarbeitungstechnischen Markenrecherchedienstleistern, der Marken- bzw. Patentämter, der Handelsregister oder sonstiger professioneller bzw. öffentlicher Register. Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb nicht übernommen. Das Risiko einer Markenrechtsgeltendmachung durch Dritte kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere besteht bei einer Markenregistrierung stets das Risiko erheblich kostenrisikobehafteter Gegner- maßnahmen wie eines Widerspruchs, Löschungsantrags, einer Abmahnung oder der Geltendmachung von Schadenser- satzansprüchen. Die Kanzlei empfiehlt deshalb vor jeder Markenanmeldung die Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche. Sie verringert das Risiko einer Gegnermaßnahme stärker, als eine Identitätsrecherche. Die Ähnlichkeitsrecherche bietet einen Über- blick, der die Gefahr einer rechtlichen Inanspruchnahme auf ein sinnvolles Maß reduziert und dabei ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis wahrt. Eine noch weitergehende Gefahrausschließung kann nur auf besonders aufwand- und kostenaufwändige Weise erreicht werden, beispielsweise durch zusätzliche Recherchen nach ähnlichen Firmennamen, Geschmacksmustern, Designs, Domains usw. sowie im Falle einer Markenanmeldung mit EU/IR -Bezug eine Auseinan- dersetzung nach den Markenrechtsordnungen der jeweiligen Länder durch dort jeweils zugelassene Rechtsanwälte. Eine vollständige Risikoausschließung ist schon deshalb nicht möglich. Die Schutzfähigkeitsprüfung und Recherchen stellen den größten Aufwand im Rahmen der Dienstleistung der Mar- kenanmeldung dar. Sollte der Mandant wegen der Prüfungsergebnisse oder aus anderen Gründen die Entscheidung treffen, das Mandat zu beenden, hat dies keine Auswirkung auf das vereinbarte geschuldete Festhonorar. Die Kanzlei fasst das Ergebnis der Recherche im Rahmen eines Kurzgutachtens schriftlich zusammen und gibt eine Handlungsempfehlung sowie die ihr zugrundeliegenden Abwägungserwägungen (Gutachten). Zusätzliche Tätigkeiten – beispielsweise gegen Gegnermaßnahmen - werden auf gesonderten Auftrag hin als Folge- mandate durchgeführt. Durch eine – ebenso zusätzliche Tätigkeit – der Markenanmeldung PRIORITY wird eine Mar- kenanmeldung unabhängig vom Arbeitsaufkommen prioritär behandelt. Unsere Dienstleistung wird prioritär vor den Nicht-PRIORITY Markenanmeldungen durchgeführt. Die Durchführung der PRIORITY Prüfung findet regelmäßig in- nerhalb von 48 Stunden (Montag – Xxxxxxx, Ausnahme: gesetzliche Feiertage) ab dem folgenden Tag nach Beauftragung statt. Sollte die Bearbeitung während des Zeitraums nicht durchführbar sein, entfällt der zusätzliche PRIORITY Honora- ranspruch der Kanzlei, eine weitergehende Haftung der Kanzlei wird ausgeschlossen. Insbesondere bleit der Auftrag zur Markenanmeldung bestehen. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Überwachung von Mar- ken. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Überwachung vertragsgegenständlicher Marken des Mandanten auf kollidierende Neuanmeldungen in den vertragsgegenständlichen Registern gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Eine Überwachung von Rechtsverletzungen ist nicht Leistungsgegenstand, insbesondere im Internet oder bei Domains. Bei der Überwachung deutscher Marken erfolgt eine laufende Beobachtung der Markenregister - DPMA - EUIPO - WIPO auf überschneidende identische und/oder ähnliche Anmeldungen von Marken. Bei der Überwachung europäischer Marken erfolgt eine laufende Beobachtung der Markenregister - EUIPO - Nationalen EU Markenämter - WIPO auf überschneidende identische und/oder ähnliche Anmeldungen von Marken. Es erfolgt eine laufende Überwachung. Im Fall einer Kollision erfolgt eine Auswertung und Benachrichtigung per Mail – insbesondere zwecks Widerspruchsanmeldung. Bei der technischen Überwachung wird auf Daten professioneller da- tenverarbeitungstechnischer Markenrecherchedienstleister und Markenregister zurückgegriffen. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit ihrer Datenbanken kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht im Fall, wenn eine Marke erst in Registern zu recherchieren ist, nachdem die Widerspruchsfrist verstrichen ist – in diesem Fall erfolgt die Erörterung vorliegender alternativer Markenschutzstrategien. Ergebnisse einer Recherche werden ausgewertet und dem Mandanten per Mail gemeinsam mit Aufzeigung einer Vorge- hensalternative und Erfolgseinschätzung versandt. Nicht umfasst ist insbesondere die anwaltliche Vertretung, insbesondere die außergerichtliche Vertretung und Verhand- lungsführung, die Vertretung vor dem DPMA, EUIPO oder sonstigen Markenämtern und die prozessuale Vertretung. Die Laufzeit beträgt 12 Monate. In diesem Zeitraum findet eine laufende Überwachung statt. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um 12 Monate, falls der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Abrechnung geschieht durch Lastschrifteinzug und/oder Rechnung zu Beginn des Mandats bzw. der Verlängerung. Da das vorliegende Vertragsverhältnis grundsätzlich zeitlich unbefristet ist, behält sich die Kanzlei das Recht vor, das Honorar von Zeit zu Zeit mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten anzupassen oder das Mandat mit derselben Vorlaufzeit zu beenden. Zusätzliche Tätigkeiten – insbesondere die anwaltliche Vertretung - werden auf gesonderten Auftrag hin als Folgeman- date durchgeführt. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu §§ 1 und 3 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Verwaltung von Marken. Bei Regelungsüberschneidung mit §§ 1 und 3 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung sind Leistungen des § 3 sowie die Verwaltung vertragsgegenständlicher Marken des Mandanten gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Bei der Markenverwaltung führt die Kanzlei bei - Widerspruchsverfahren eine Erfolgsaussichtsprüfung, Beratung und Vertretung - Abmahnung eine Erfolgsaussichtsprüfung, Beratung und außergerichtliche Vertretung - Löschungsverfahren eine Erfolgsaussichtsprüfung und Beratung durch. Nicht umfasst ist die Vertretung in gerichtlichen Verfahren und Löschungsverfahren. Im Übrigen richten sich Leistungs- umfang, -dauer, -abrechnung und sonstige Bestimmungen nach dem § zur Markenüberwachung. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu §§ 1 und 3 für die angebotenen Dienstleistungspakete und anwaltliche Leistungen zur Erstellung, Prüfung oder jeder anderen Tätigkeit im Zusammenhang mit Rechtstexten, AGB und/oder Verträgen. Bei Regelungsüberschneidung mit §§ 1 und 3 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung sind Leistungen des § 3 sowie Erstellung, Prüfung, anwaltliche Beratung oder Vertretung von oder im Zusammenhang mit Rechtstexten, AGB und/oder Verträgen gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Nicht umfasst ist insbesondere die anwaltliche Vertretung oder über den Paketinhalt hinausgehende außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten. Zusätzliche Tätigkeiten – beispielsweise bei der Überschreitung der im Paket enthaltenen Bearbeitungszeit - werden auf gesonderten Auftrag hin als Folgemandate durchgeführt. Datenschutzerklärung und Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Ver- arbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Webseite ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darüber informieren, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir bei Ihrem Besuch auf unserer Website erfassen und für welche Zwecke diese genutzt werden. Da Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer un- ternehmensinternen Prozesse eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen können, bitten wir Sie, diese Datenschutzerklärung regelmäßig durchzulesen. 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Schlussbestimmungen Unternehmensrecht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich – ebenso bezogen auf das Schriftformerfordernis. Köln ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den hierunterfallenden Tä- tigkeitenTätigkeiten. Bei Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaft- lichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Gründung von Unter- nehmenUnternehmen. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmensgründung. Geschul- det Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der Gründung gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auf- tragsunterlagenAuftragsunterlagen, nicht der Leistungserfolg. Beispielsweise lässt sich im Fall des Fehlens oder Entfallens der Gründungs- voraussetzungen Gründungsvoraussetzungen beim Geschäftsführer (z. B. eine die Eintragung ausschließende Straftat oder Genehmigung) keine Eintragung in das Handelsregister erzielen. Bei der Auftragsdurchführung wird deutsches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Beendung von Unter- nehmenUnternehmen. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmensbeendung. Geschul- det Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der Beendung gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen, nicht der Leistungserfolg. Beispielsweise lässt sich im Fall des Fehlens oder Entfallens der Grün- dungsvoraussetzungen Gründungsvoraussetzungen beim Geschäftsführer (z. B. eine die Eintragung ausschließende Straftat) keine Austragung aus dem Handelsregister erzielen. In solchen Fällen kann die Kanzlei das Mandat mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung beenden. Die Löschung und Auflösung wegen Vermögenslosigkeit werden nicht von allen Registergerichten durchgeführt. Bei der Ablehnung einer Löschung wird automatisch auf eine Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk umgestellt. Bei der Ablehnung einer Auflösung wird automatisch auf eine Liquidation umgestellt. Die Begleitung wird in diesen Fällen zu dem jeweils zum Beauftragungszeitpunktgültigen Auflösungs- bzw. Liquidationshonorar gemäß der Webseite durchge- führtdurchgeführt. Im Falle einer ausdrücklichen, der Webseite oder ggf. den Auftragsunterlagen zu entnehmenden Honorarvereinbarung auf Basis einer Rechnungstellung nach Austragung aus dem Handelsregister, entstehen dem Mandanten faktisch keine Kosten, bis eine Austragung aus dem Handelsregister erfolgt ist. Hiernach wird eine Rechnung gestellt, die unverzüglich zur Zahlung fällig ist. Eine vorherige Rechnungstellung wird vorbehalten. Eine Rechnungstellung nach Austragung er- folgt erfolgt ausschließlich für Auftraggeber mit aktuellem Wohn- und Unternehmenssitz in Deutschland. Weitere Fälle soforti- ger sofortiger Rechnungstellung sind fehlende Mitwirkung, Rechtsverletzung, einseitiger Leistungsabbruch durch den Mandanten oder ein anderer außerordentlicher Kündigungsgrund – diese führen zum vollen und unverzüglich fälligem Honoraran- spruchHonoraranspruch. Die Rechnungstellung nach Austragung setzt eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus. In diesem Fall sind wir gerne zu einer Vorleistung bereit. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Löschung von Bewer- tungenBewertungen. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist das Vorgehen gegen das Internetportal zur Löschung einer schlechten Inter- netbewertungInternetbewertung. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der Bewertungslöschung gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen, nicht der Leistungserfolg. Bei der Auftragsdurchführung wird deut- sches deutsches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Stammkunden erhalten bereits ab der 2 Bewertungslöschung einen Rabatt – unabhängig von der Anzahl oder einem zeitlichen Abstand der Bewertungen. Ein Rabatt gilt jeweils in der aktuell auf der Webseite der Kanzlei veröffentlichten Höhe. Die Anzahl der zu löschenden Bewertungen wird anhand der bei der Kanzlei eingehenden Formulare, Online-Beauftra- gungen Beauftragungen oder Eingaben und jegliche Zuleitungen über die weiteren Kontaktkanäle der Kanzlei wie E-Mail, Telefon oder Kontaktformular bestimmt. Im Rahmen eines Dauermandats wird die Kanzlei erneut tätig, sobald durch uns identifizierbare Bewertungen über jeg- liche jegliche Kontaktkanäle der Kanzlei zugeleitet werden. Die Kanzlei wird die Bewertungen im Fall kostenfrei überprüfen und bei Erfolgsaussicht gegen die Bewertungen vorgehen. Ohne Erfolgsaussicht setzt sie den Mandanten in Kenntnis - die Prüfung bleibt kostenfrei. Nicht umfasst ist eine über das Vorgehen gegen eine Bewertung gegenüber einem Portal durch einen „notice-and-take- take-down letter“ hinausgehende Vertretung, insbesondere die anwaltliche Vertretung gegen den Verfasser, einen anderen Beteiligten oder ein mehrfaches Vorgehen gegen dieselbe Bewertung auf unterschiedlichen Portalen bzw. dieselbe Be- wertung Bewertung bei wiederholter Abgabe durch denselben Verfasser. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Anmeldung von Mar- kenMarken. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Vorbereitung und Durchführung einer Markenanmeldung, je nach Paket nach vorhergehender Prüfung und Recherche gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges ist nicht geschuldet, also insbesondere die erfolgreiche Registrierung. Bei der Auftragsdurchführung wird deutsches Recht geprüft und zugrunde gelegt. Nicht umfasst ist insbesondere die anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren, bei der Androhung einer Zurück- weisung Zurückweisung der Eintragung oder über die Anmeldung hinausgehende außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten. Grundlage der Identitäts-, Ähnlichkeits-, Firmenregister oder sonstiger Recherchen sind Daten von professionellen da- tenverarbeitungstechnischen datenverarbeitungstechnischen Markenrecherchedienstleistern, der Marken- bzw. Patentämter, der Handelsregister oder sonstiger professioneller bzw. öffentlicher Register. Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit wird deshalb nicht übernommen. Das Risiko einer Markenrechtsgeltendmachung durch Dritte kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere besteht bei einer Markenregistrierung stets das Risiko erheblich kostenrisikobehafteter Gegner- maßnahmen Gegnermaßnahmen wie eines Widerspruchs, Löschungsantrags, einer Abmahnung oder der Geltendmachung von Schadenser- satzansprüchenSchadensersatzansprüchen. Die Kanzlei empfiehlt deshalb vor jeder Markenanmeldung die Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche. Sie verringert das Risiko einer Gegnermaßnahme stärker, als eine Identitätsrecherche. Die Ähnlichkeitsrecherche bietet einen Über- blickÜberblick, der die Gefahr einer rechtlichen Inanspruchnahme auf ein sinnvolles Maß reduziert und dabei ein angemessenes Preis-Preis- Leistungsverhältnis wahrt. Eine noch weitergehende Gefahrausschließung kann nur auf besonders aufwand- und kostenaufwändige Weise erreicht werden, beispielsweise durch zusätzliche Recherchen nach ähnlichen Firmennamen, Geschmacksmustern, Designs, Domains usw. sowie im Falle einer Markenanmeldung mit EU/IR -Bezug eine Auseinan- dersetzung Auseinandersetzung nach den Markenrechtsordnungen der jeweiligen Länder durch dort jeweils zugelassene Rechtsanwälte. Eine vollständige Risikoausschließung ist schon deshalb nicht möglich. Die Schutzfähigkeitsprüfung und Recherchen stellen den größten Aufwand im Rahmen der Dienstleistung der Mar- kenanmeldung Markenanmeldung dar. Sollte der Mandant wegen der Prüfungsergebnisse oder aus anderen Gründen die Entscheidung treffen, das Mandat zu beenden, hat dies keine Auswirkung auf das vereinbarte geschuldete Festhonorar. Die Kanzlei fasst das Ergebnis der Recherche im Rahmen eines Kurzgutachtens schriftlich zusammen und gibt eine Handlungsempfehlung sowie die ihr zugrundeliegenden Abwägungserwägungen (Gutachten). Zusätzliche Tätigkeiten – beispielsweise gegen Gegnermaßnahmen - werden auf gesonderten Auftrag hin als Folge- mandate Folgemandate durchgeführt. Durch eine – ebenso zusätzliche Tätigkeit – der Markenanmeldung PRIORITY wird eine Mar- kenanmeldung Markenanmeldung unabhängig vom Arbeitsaufkommen prioritär behandelt. Unsere Dienstleistung wird prioritär vor den Nicht-PRIORITY Markenanmeldungen durchgeführt. Die Durchführung der PRIORITY Prüfung findet regelmäßig in- nerhalb innerhalb von 48 Stunden (Montag – Xxxxxxx, Ausnahme: gesetzliche Feiertage) ab dem folgenden Tag nach Beauftragung statt. Sollte die Bearbeitung während des Zeitraums nicht durchführbar sein, entfällt der zusätzliche PRIORITY Honora- ranspruch Honoraranspruch der Kanzlei, eine weitergehende Haftung der Kanzlei wird ausgeschlossen. Insbesondere bleit der Auftrag zur Markenanmeldung bestehen. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu § 1 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Überwachung von Mar- kenMarken. Bei Regelungsüberschneidung mit § 1 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung ist die Überwachung vertragsgegenständlicher Marken des Mandanten auf kollidierende Neuanmeldungen in den vertragsgegenständlichen Registern gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Eine Überwachung von Rechtsverletzungen ist nicht Leistungsgegenstand, insbesondere im Internet oder bei Domains. Bei der Überwachung deutscher Marken erfolgt eine laufende Beobachtung der Markenregister - DPMA - EUIPO - WIPO auf überschneidende identische und/oder ähnliche Anmeldungen von Marken. Bei der Überwachung europäischer Marken erfolgt eine laufende Beobachtung der Markenregister - EUIPO - Nationalen EU Markenämter - WIPO auf überschneidende identische und/oder ähnliche Anmeldungen von Marken. Es erfolgt eine laufende Überwachung. Im Fall einer Kollision erfolgt eine Auswertung und Benachrichtigung per Mail – insbesondere zwecks Widerspruchsanmeldung. Bei der technischen Überwachung wird auf Daten professioneller da- tenverarbeitungstechnischer datenverarbeitungstechnischer Markenrecherchedienstleister und Markenregister zurückgegriffen. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit ihrer Datenbanken kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht im Fall, wenn eine Marke erst in Registern zu recherchieren ist, nachdem die Widerspruchsfrist verstrichen ist – in diesem Fall erfolgt die Erörterung vorliegender alternativer Markenschutzstrategien. Ergebnisse einer Recherche werden ausgewertet und dem Mandanten per Mail gemeinsam mit Aufzeigung einer Vorge- hensalternative Vorgehensalternative und Erfolgseinschätzung versandt. Nicht umfasst ist insbesondere die anwaltliche Vertretung, insbesondere die außergerichtliche Vertretung und Verhand- lungsführungVerhandlungsführung, die Vertretung vor dem DPMA, EUIPO oder sonstigen Markenämtern und die prozessuale Vertretung. Die Laufzeit beträgt 12 Monate. In diesem Zeitraum findet eine laufende Überwachung statt. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um 12 Monate, falls der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Abrechnung geschieht durch Lastschrifteinzug und/oder Rechnung zu Beginn des Mandats bzw. der Verlängerung. Da das vorliegende Vertragsverhältnis grundsätzlich zeitlich unbefristet ist, behält sich die Kanzlei das Recht vor, das Honorar von Zeit zu Zeit mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten anzupassen oder das Mandat mit derselben Vorlaufzeit zu beenden. Zusätzliche Tätigkeiten – insbesondere die anwaltliche Vertretung - werden auf gesonderten Auftrag hin als Folgeman- date Folgemandate durchgeführt. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu §§ 1 und 3 für die angebotenen Dienstleistungspakete zur Verwaltung von Marken. Bei Regelungsüberschneidung mit §§ 1 und 3 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung sind Leistungen des § 3 sowie die Verwaltung vertragsgegenständlicher Marken des Mandanten gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Bei der Markenverwaltung führt die Kanzlei bei - Widerspruchsverfahren eine Erfolgsaussichtsprüfung, Beratung und Vertretung - Abmahnung eine Erfolgsaussichtsprüfung, Beratung und außergerichtliche Vertretung - Löschungsverfahren eine Erfolgsaussichtsprüfung und Beratung durch. Nicht umfasst ist die Vertretung in gerichtlichen Verfahren und Löschungsverfahren. Im Übrigen richten sich Leistungs- umfangLeistungsumfang, -dauer, -abrechnung und sonstige Bestimmungen nach dem § zur Markenüberwachung. Die Regelungen dieses § gelten ergänzend zu §§ 1 und 3 für die angebotenen Dienstleistungspakete und anwaltliche Leistungen zur Erstellung, Prüfung oder jeder anderen Tätigkeit im Zusammenhang mit Rechtstexten, AGB und/oder Verträgen. Bei Regelungsüberschneidung mit §§ 1 und 3 gilt dieser §. Gegenstand der geschuldeten Leistung sind Leistungen des § 3 sowie Erstellung, Prüfung, anwaltliche Beratung oder Vertretung von oder im Zusammenhang mit Rechtstexten, AGB und/oder Verträgen gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und ggf. den Auftragsunterlagen. Nicht umfasst ist insbesondere die anwaltliche Vertretung oder über den Paketinhalt hinausgehende außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten. Zusätzliche Tätigkeiten – beispielsweise bei der Überschreitung der im Paket enthaltenen Bearbeitungszeit - werden auf gesonderten Auftrag hin als Folgemandate durchgeführt. Datenschutzerklärung und Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Ver- arbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Webseite ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darüber informieren, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir bei Ihrem Besuch auf unserer Website erfassen und für welche Zwecke diese genutzt werden. Da Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer un- ternehmensinternen Prozesse eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen können, bitten wir Sie, diese Datenschutzerklärung regelmäßig durchzulesen. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit unter xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.

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