Allgemeine Mietbedingungen. 1 Vertragsgegenstand § 2 Vetragsabschluss § 3 Mieter/ Veranstalter § 4 Mietdauer/Nutzungszeiten § 5 Miete und Nebenkosten § 6 Werbung § 7 Bestuhlung, Betischung, Fassungsvermögen § 8 Einlasskarten § 9 Gema-Gebühren § 10 Bewirtung, Merchandising, Toiletten, Garderobe, Parkplätze § 11 Nichtraucherschutz § 12 Feuerwehr-, Einlass-, Aufsichts-, Ordnungspersonal und Sanitätsdienste § 13 Abbruch von Veranstaltungen § 14 Verantwortung und Haftung des Mieters § 15 Haftung der LUKOM § 16 Rücktritt vom Vertrag § 17 Hausrecht § 18 Vertraulichkeit § 19 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Allgemeine Mietbedingungen. 1 Das Mietverhältnis § 2 Allgemeine Bestimmungen § 3 Vertragsgegenstand § 4 Mietdauer und Veranstaltungstermine § 5 Übergabe, Rückstellung, Räumung § 6 Mietzins, Zusatzleistungen, Abrechnung § 7 Sicherheitsleistung / Kaution § 8 Besichtigungen und Parallelnutzungen § 9 Bewilligungen und Meldepflichten § 10 Durchführung der Veranstaltung § 11 Rücktritt des Xxxxxxx § 12 Rücktritt der Vermieterin § 13 Haftung und Haftpflichtversicherung § 14 Hausrecht § 15 Werbung, Gewerbemaßnahmen, Verkauf § 16 Ton- und Bildaufnahmen, Übertragungen § 17 Kartenverkauf § 18 Gastronomie
Allgemeine Mietbedingungen. Das Zuständigkeitsgebiet des Studentenwerks OstNiedersachsen erstreckt sich über die ganze Region Nordost-Niedersachsen. Betreut werden die Studierenden der Universitäten und Fachhochschulen mit Sitz in Braunschweig, Buxtehude, Clausthal-Zellerfeld, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Salzgitter, Suderburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg. Die Vermietung in den Studentenwohnanlagen erfolgt mit Rücksicht darauf, dass der Mieter die Voraussetzungen zur Wohnberechtigung in den von dem Vermie- ter verwalteten Wohnanlagen erfüllt. Der Mieter ist verpflichtet, für das jeweils laufende Semester dem Vermieter eine Immatrikulationsbe- scheinigung jeweils bis zum 15.10. bzw. 15.04. des Jahres für das jeweilige Semester vorzulegen. Geschieht dies auch nach einer mit Fristsetzung verbundenen Abmahnung durch den Mieter nicht, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Dem Vermieter bleibt in diesem Fall auch die ordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
Allgemeine Mietbedingungen für Medien-/Veranstaltungstechnik und Service
Allgemeine Mietbedingungen. 1 Vertragsgegenstand
Allgemeine Mietbedingungen. 1. Der Veranstalter/Besteller - nachfolgend Veranstalter genannt - hat dem Treffpunkt Handwerkskammer/der Handwerkskammer Hamburg - nachfolgend Bereitsteller genannt - bis spätestens 12 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung die endgültige Teilnehmerzahl mitzuteilen. Diese Buchungszahl gilt dann als Grundlage für die Abrechnung der Bewirtung. Erfolgt die Aktualisierung nicht, stellt die zuerst gemeldete Teilnehmerzahl die Berechnungsgrundlage dar, so denn sie höher als die tatsächliche war. Für die Berechnung von Raummiete, Technik und Bewirtung ist die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuelle Preisliste des Bereitstellers maßgeblich. Begrenzt wird eine Preiserhöhung durch den Verbraucherindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zur Veranstaltung.
Allgemeine Mietbedingungen a) Die Fahrzeuge werden zu saisonabhängigen Tagespreisen vermietet und können tageweise unter Berücksichtigung der Mindestmietzeit gemietet werden. Die Mindestmietzeit beträgt sechs volle Tage. Im Tagespreis sind alle Zusatzkosten für Gas, Reinigung, Fahrzeugeinschulung und Rechtsgeschäftsgebühr enthalten.
Allgemeine Mietbedingungen. 1. Der Mieter muss sich durch einen gültigen Führerschein oder Pass ausweisen, und wenn verlangt, eine Bürgschaft gemäß dem Wert der Maschine stellen können. Der Vermieter gibt dem Mieter hiermit Gegenstände in Miete, die dieser akzeptiert. Diese Gegenstände sind in dem Mietvertrag, und zwar gegen Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag angegeben sind, beschrieben. Der Mieter erklärt, die angegebenen Gegenstände empfangen zu haben und sie nach Ablauf der Mietzeit wieder zurückzugeben.
Allgemeine Mietbedingungen. Geltungsbereich
Allgemeine Mietbedingungen. 1 Vertragsabschluss Mit der Übersendung eines Angebots wird eine Terminvormerkung vorgenommen. Hieraus kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages oder auf Überlassung von Veranstaltungsräumen hergeleitet werden. Die Anmietung von Veranstaltungsräumen wird erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines schriftlichen Mietvertrages rechtswirksam. § 2 Mieter, Veranstalter Der Mieter benennt im Mietvertrag HNF einen Verantwortlichen, der während der Mietzeit zu üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar und während öffentlicher Veranstaltungen anwesend sein muss. § 3 Mietobjekt, Vertragsgegenstand Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung der darin genannten Räume. Das Mietobjekt wird grundsätzlich in dem Zustand vermietet, in dem es sich befindet. Es dürfen vom Mieter ohne Zustimmung des Vermieters keine Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. § 4 Mietzins