Blitzschlag Musterklauseln

Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich. Ziffer 2.7 bleibt unberührt.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind mitversichert.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Überspan- nungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicher- ten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen werden können.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Überspan- nungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicher- ten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen werden können. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Xxxxxxxx Xxx. 00-00 • 00000 Xxxxxxxxx x.X. • T +00 (0)00 0000-0 Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Xxxxxx Xxxxx Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 9116/807/00178 • FeuerschSt-Nr. 9116/837/00039 BL-Sach-1501, Stand 01.01.2015 (Helvetia Business Pharma) Seite 1 von 25
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen.
Blitzschlag. Als Blitzschlag gilt der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Unter Blitzschlag ist nicht der Blitz selbst zu verstehen, vielmehr handelt es sich dabei um den Blitzeinschlag. Entscheidend ist, ob durch den Blitzeinschlag ein Scha- den entsteht. Die während eines Gewitters häufig auftretenden Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen und Einrichtungen sind nor- malerweise nicht versichert; ein summenmäßig begrenzter Einschluss erfolgte durch besondere Vereinbarung (siehe Seiten 6 und 9).
Blitzschlag. Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrich- tungen sind nur versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.
Blitzschlag. Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf das Gebäude aufgetroffen ist, in dem sich versi- cherte Sachen (siehe § 1) befinden.