Blitzschlag Musterklauseln
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich. Ziffer 2.7 bleibt unberührt.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten infolge eines Blitzes oder durch sons- tige atmosphärisch bedingte Elektrizität sind mitversichert.
Blitzschlag. Überspannung durch Blitz
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Überspan- nungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicher- ten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen werden können. Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇-▇▇ • ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇.▇. • T +▇▇ (▇)▇▇ ▇▇▇▇-▇ Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 9116/807/00178 • FeuerschSt-Nr. 9116/837/00039 BL-Sach-1501, Stand 01.01.2015 (Helvetia Business Pharma) Seite 1 von 25
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Überspan- nungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicher- ten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Blitz- schlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachge- wiesen werden können.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Der Versicherer leistet jedoch auch Entschädigung für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Über- spannung, Überstrom und Kurzschluss (z. B. Influenz, Induktion) infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizi- tät entstehen.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektri- schen Einrichtungen und Geräten sind bis 5 Prozent der Versiche- rungssumme versichert. Darüber hinaus nur, wenn an Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Blitzschlag. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten sind auch dann versichert, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, keine Schäden anderer Art durch Blitzschlag nachgewiesen werden können. Entschädigung für Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer nicht aus einem anderen Versicherungs - vertrag Ersatz erlangen kann. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sofern im Rahmen der Inhaltsversicherung Versicherungsschutz für Melkroboter vereinbart ist, sind Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss an den Robotern jedoch nicht versichert.
