Schuldverhältnis. Ein Schuldverhältnis ist ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen 2 oder mehr Personen. Dabei schuldet der Schuldner eine Leis- tung. Ein Schuldverhältnis besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer.
Schuldverhältnis. Pflichtverletzung (z. B. Schlechtleistung/Schutzpflichtverletzung etc.)
Schuldverhältnis. Das Schuldverhältnis umfasst ein Bündel von Pflichten: Hauptleistungspflichten = Ware & Kaufpreis, Nebenpflichten = AufklärungsZ, SchutzZ, und Sorgfaltspflichten
Schuldverhältnis. Ein „Schuldverhältnis“ ist eine Sonderbeziehung, die zwischen zwei oder mehreren Personen besteht und Pflichten begründet. Ein Schuld- verhältnis besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer einer Sache.
Schuldverhältnis. Zunächst ist erforderlich, dass zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis besteht. Ein Kaufvertrag liegt, wie bereits geprüft, vor. Zudem ist im Bereich der §§ 434 ff BGB erforderlich, dass der Gefahrübergang vorliegt. Dies ist hier aber mit der Übergabe erfolgt.
Schuldverhältnis. Ein Kaufvertrag liegt vor. Zudem ist mit der Übergabe auch der erforderliche Gefahrübergang gegeben.
Schuldverhältnis. Schutzwirkung Was ist ein Schuldverhältnis mit Schutzwirkung für Dritte? Wann hat ein Schuldverhältnis Schutzwirkung für Dritte? Zum Schadensausgleich Abtretung erforderlich Keine weitere Übertragung erforderlich Schutzwirkung zugunsten Dritter Haftung Dritter
Schuldverhältnis. Gläubigernähe? (P) Interesse des Gläubigers an K?
Schuldverhältnis. Mit dem von Ä und K geschlossenen Vertrag, dessen genaue Natur hier offen bleiben kann, liegt ein Schuldverhältnis i.S.d. § 311 I BGB vor.
Schuldverhältnis. Das von § 280 I BGB verlangte Schuldverhältnis liegt mit dem zwischen Ä und V geschlossenen Mietvertrag vor.