Xxxxxxxxxxxxxx. 1. Fehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigen, wer- den binnen angemessener Frist mittels Hotfix (Patch) behoben; soweit eine Behebung mittels Hotfix binnen angemessener Frist nicht möglich oder zumutbar ist, wird TIG geeignete Umge- hungsmöglichkeiten aufzeigen und den Kunden entsprechend anleiten, damit er die Software einsetzen kann. „Angemessene Frist“ im vorliegenden Zusammenhang beschreibt die Zeit- spanne, die sich aus einer Abwägung der Schwere der Nutzungsbeeinträchtigung einerseits und den technischen Möglichkeiten andererseits ergibt.
2. Sobald TIG Verbesserungen und Korrekturen für die Software entwickelt und freigibt, werden diese in einem neuen Release integriert und zur Verfügung gestellt.
3. Führt der Kunde die Installation eines neuen Releases nicht durch, geht ein Anspruch auf Behe- bung jener Fehler, die damit korrigiert worden wären, verloren.
4. Die durch TIG im Rahmen der Softwarepflege erbrachten Leistungen umfassen die jeweils aktu- elle Hauptversion der Software sowie die dieser unmittelbar vorhergehenden Hauptversion. Der Kunde hat im Rahmen der Softwarepflege jedoch nur Anspruch auf Leistungen hinsichtlich einer Hauptversion.
5. Sämtliche durch Hotfix oder neues Release implementierten Programmteile unterliegen der glei- chen Nutzungsberechtigung wie die ursprünglich installierte Software.
Xxxxxxxxxxxxxx. Soweit ein Fettabscheider vorgeschaltet ist, muss nach DIN EN 1825-2 bemessen, gebaut und betrieben werden. Dies ist nicht Inhalt dieses Vertrages.
Xxxxxxxxxxxxxx. Xxxxxxxx- und Steuerungsdaten
Xxxxxxxxxxxxxx. 0 - Anspruch
Xxxxxxxxxxxxxx. Der Young Living Kompensationsplan sieht Vergütung je nach Rang und den im Plan vorgesehenen Kriterien vor. Jeden Monat qualifiziert sich der Brand Partner für eine Vergütung je nach dem Rang für den er sich qualifiziert. Brand Partner werden von Young Living auf viele Arten und zu verschiedenen Zeiten anerkannt wenn sie verschiedene Ränge erreichen. Um für einen Rang ab Silverund darüber anerkannt zu werden und die Vorteile dieses Ranges genießen zu können, muss der Brand Partner diesen Rang in drei aufeinanderfolgenden Monaten halten.Sie erhalten die Anerkennung für diesen neuen Rang am Anfang des vierten Monats. Um Anerkennung für einen Rang ab Silver oder darüber zu behalten, müssen Sie sich nach der initialen Qualifizierung für den Rang innerhalb vonsechs Monaten dafür Re-Qualifizieren. Wenn Sie sich in behelligt werden. Xxxxx Living bittet seine Brand Partner daran zu denken, dass Young Livings Angestellte ein Privatleben, persönliche Meinungen und Privatsphäre außerhalb ihres Angestelltenverhältnisses mit dem Unternehmen haben. Angestellte sprechen nicht für die Firma wenn es in persönlichen E-Mails, in ihren Social Media Konten, Telefongesprächen etc. geschieht. Selbst wenn Angestellte in ihrer Funktion als Young Living Angestellte sprechen, sind diese Angestellte nur Menschen und machen als solche Fehler oder wählen nicht die passenden Worte. Young Living bittet die Brand Partner nicht nur untereinander Freundlichkeit zu zeigen, sondern auch wenn sie mit Angestellten des Unternehmens zu tun haben. Brand Partner, die Young Living Angestellte persönlich angreifen oder beschimpfen, drohen Disziplinarmaßnahmen unter diesen Richtlinien und Verfahren. Zusätzlich wird erwartet, dass Xxxxx Partner aller Ränge sich an die zuständigen Kanäle des Unternehmens wenden, um Probleme zu lösen oder Feedback zu geben (also die Kundenservice Teams, den Diamond Support etc.) und nicht Angestellte direkt zu kontaktieren. Eine Verletzung dieses Abschnittes stellt einen substanziellen Bruch der Vertriebspartner Vereinbarung darund kann dazu führen, dass Young Living die Brand Partner Vereinbarung des entsprechenden Brand Partners terminiert. wieder-qualifizieren können, fallen Sie zurück und erhalten im siebten Monat Anerkennung für den nächsthöchsten Rang, für den Sie sich innerhalb dieser sechs Monate qualifiziert haben und müssen sich drei Monate lang wieder für den höheren Rang qualifizieren. Am 1. August 2018 werden alle Brand Partner für den höchsten Rang anerkann...
Xxxxxxxxxxxxxx. Fachlehrkräfte mit der Lehrbefähigung in technologischen oder sozialpädagogischen Fächern oder in musisch-technischen Fächern
Xxxxxxxxxxxxxx. 00 Xxxxxxxx 00 Dinkelsbühl Lübeck Ludwigsburg Münchberg Nürnberg Pegnitz Xxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxxxxx 56 Selb 61 Stuttgart Ulm Vilshofen Waldkirchen Würzburg Zwiesel Sonstiger Beschulungsort Zahl der Beschäftigten davon gewerblich davon kaufmännisch ^ Erklärung des Ausbildenden: Die Einrichtungen unserer Ausbildungsstätten bietet – ggf. zusammen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte – die Vorausssetzung, dass die erforder- lichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des Ausbildenden (Ausbildender ist der Vertragsschließende – bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von ihm ggf. bestellten Ausbilders liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Alle später eintretenden wesentlichen Änderungen des Berufsausbildungs- vertrags werden der Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt. Ausbildungsbetrieb (Ausbildender) Zwischen (Umschulungsträger) in (Ort) (Straße) und dem / der Umzuschulenden geb. am in Wohnort Straße vertreten durch ( bei Minderjährigen) in (Ort) (Straße) wird heute folgender Vertrag zur Umschulung in den anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen. Das Umschulungsverhältnis dauert unter Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges aufgrund der nachgewiesenen Berufsausbildung als und / oder der bisher ausgeübten Tätigkeit als Monate Es beginnt am und endet am Die Umschulungsmaßnahme schließt folgende weitere Veranstaltungen ein: Fachlehrgang: theoretische Unterweisung: Die wöchentliche Umschulungszeit beträgt in der Regel Stunden. Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach der für den Betrieb geltenden Ordnung bzw. nach folgender Vereinbarung: Der Urlaub beträgt: im Jahr 20 Arbeitstage im Jahr 20 im Jahr 20 Arbeitstage Arbeitstage EUR brutto im 1. UJ, EUR brutto im 2. UJ, EUR brutto im 3. UJ. Unterkunft wird wird Über die zuständige Innung an die Gebühren- marke Dieser Vertrag ist bei der Handwerkskammer registriert. München, den i.A. Sichtvermerk der Innung: , den (Innungsstempel) Zwischen (Umschulungsträger) in (Ort) (Straße) und dem / der Umzuschulenden geb. am in Wohnort Straße vertreten durch ( bei Minderjährigen) in (Ort) (Straße) wird heute folgender Vertrag zur Umschulung in den anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlo...
Xxxxxxxxxxxxxx. 0 Stirbt ein verheirateter Versicherter vor oder nach seiner Pensionierung, so hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente, sofern er bei Eintritt des Versicherungsfalles:
a) für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen muss oder
b) mit dem verstorbenen Versicherten gemeinsame Kinder hat oder
c) das 40. Lebensjahr zurückgelegt hat und die Ehe mindestens fünf Jahre ge- dauert hat. Die der Ehe unmittelbar vorangegangene Dauer einer Lebenspart- nerschaft gemäss Art. 31a wird an die Ehedauer angerechnet.
2 Erfüllt der Ehegatte keine dieser Voraussetzungen, so hat er Anspruch auf eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahresehegattenrenten.
3 Die Ehegattenrente beträgt 60% der zur Zeit des Todes versicherten Inva- lidenrente oder der laufenden Alters- bzw. vollen Invalidenrente (ohne Be- rücksichtigung einer allfälligen Invaliden-Zusatzrente). Tritt der Tod nach dem Rentenalter und vor der Pensionierung ein (Art. 26 Abs. 4), beträgt die Ehegat- tenrente 60% der Altersrente, auf die der Versicherte bei seinem Tod Anspruch gehabt hätte.
4 Ist der überlebende Ehegatte um mehr als 10 Jahre jünger als der Versi- cherte, so wird die Rente für jedes volle Jahr über dem Altersunterschied von 10 Jahren hinaus um 5% gekürzt. Die Kürzung beträgt im Maximum 50%. Die Mindestleistungen gemäss BVG dürfen nicht unterschritten werden.
5 Der Anspruch auf die Ehegattenrente beginnt mit dem auf den Tod des Ver- sicherten folgenden Monat, frühestens aber nach Ablauf des Lohnnachgenus- ses. Er erlischt mit dem Tod des überlebenden Ehegatten oder bei dessen Wie- derverheiratung. Bei Wiederverheiratung wird eine Abfindung in der Höhe von drei Jahresehegattenrenten (inkl. temporäre Ehegatten-Zusatzrente) aus- gerichtet.
Xxxxxxxxxxxxxx. 0 Xxx Xxxx wird dem Arbeitnehmer persönlich und spätestens am 3. Tag (Arbeitstag) des folgenden Monats mit einer detaillierten Abrechnung ausgehändigt oder auf ein Lohnkonto überwiesen. Reklamationen im Zusammenhang mit dem Lohn sind ohne Aufschub vorzulegen und zu regeln.
2 Auf Verlangen kann eine Anzahlung von höchstens 80% des geschuldeten Xxxxxx bezahlt werden.
Xxxxxxxxxxxxxx. Abrechnungs- und Zahlungsdaten