Schwerpunkte in Forschung und Entwicklung Musterklauseln

Schwerpunkte in Forschung und Entwicklung. 1.1 Die Lehreinheit Elektrotechnik, getragen von den Fachbereichen Elektrische Energietechnik und Nachrichtentechnik, bildet eine Kompetenzplattform Signalverarbeitung.
Schwerpunkte in Forschung und Entwicklung. Die Fachhochschule Aachen gehört in der Forschung zu den führenden Fachhochschu- len: • Mit 19 vom MSWF geförderten sowie 6 selbst finanzierten Forschungs- und Entwick- lungsschwerpunkten liegt sie an der Spitze in NRW. • Im BMBF-Programm „Anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen“ ist die Fachhochschule Aachen in der Summe seit Bestehen des Programms die erfolgreichste Hochschule. Sie hat im Zeitraum 1992 – 2001 die meisten Anträge gestellt (234 Anträge, die nächstplatzierte Fachhochschule hat 175 Anträge gestellt) und hat die größte Anzahl von Bewilligungen erhalten (43 bewilligte Anträge, die nächstplatzierte Fachhochschule 25 bewilligte Anträge). • Bei EU-Anträgen und –Förderungen ist die Fachhochschule Aachen ebenfalls füh- rend in NRW. • Im Kompetenznetzwerk Universitätsverbund Multimedia NRW ist die Fachhoch- schule Aachen an vier von 11 FH-Multimedia-Projekten für 2001/2002 beteiligt, bei zwei Projekten hat sie die Projektleitung. • Im BMBF-Programm „Neue Medien in der Hochschullehre“ ist die Fachhochschule Aachen mit zwei Projekten (Gesamtprojektleitung) erfolgreich. Der Anteil der Fach- hochschule Aachen beträgt ca. 2,5 Mill. €. • Die Fachhochschule Aachen nutzte als erste Fachhochschule in Deutschland die Zusammenarbeit in der Forschung mit Großforschungseinrichtungen durch gemein- same Berufungen („Jülicher Modell“) und führt zur Zeit 6 solcher Professuren. • Zahlreiche weitere Forschungsprojekte laufen mit unterschiedlichen Institutionen im In-und Ausland. Zielsetzungen der Fachhochschule Aachen im Rahmen dieser Zielvereinbarungen sind: ❖ Steigerung der Forschungsaktivität Die Forschungsaktivitäten sollen in folgenden Bereichen ausgebaut werden: • Erhöhung der Anzahl von durch das MSWF geförderten Forschungsschwer- punkten von jetzt 19 um etwa zwei Schwerpunkte pro Jahr • Etablierung von DFG-Anträgen, AiF- sowie BMBF-Anträgen außerhalb der FH- Programme • Beteiligung an weiteren nationalen und internationalen Forschungsprogrammen und –projekten • Konsequente Erhöhung der Drittmitteleinnahmen um mindestens 10% pro Jahr • Partizipation am 6. Rahmenprogramm der EU bei verstärkter Unterstützung der Antragstellung durch Anreizsysteme • Verstärkung der internen Forschungsförderung ❖ Kompetenzplattformen Die Fachhochschule Aachen beabsichtigt die Einrichtung von mindestens drei Kompe- tenzplattformen: - Energie und Umwelt - Bioengineering - Mechatronik ❖ Verbesserung der Einbindung in die Region: • Solar-Institut Jülich: Die Or...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.