Vorhaben. Vorhaben zum Transfer in die Gesellschaft Nr. Bezeichnung Kurzbeschreibung Meilensteine zur Umsetzung
Vorhaben. Der Investitionsort entspricht der Adresse des Antragstellers unter 2. Adresse unter 3. Ländercode (wenn nicht D) PLZ Ort Andernfalls bitte Adresse rechts angeben. Verwendungszwecke zu den unter 1. beantragten Krediten, ggf. Aufteilung innerhalb eines Kreditprogramms (sofern notwendig gemäß Programm-Merkblatt) 9 Straße / Hausnummer Kreditpro- Verwendungs- Betrag (in WE, ggf. anteilig) Bitte nicht beschriften gramm aus 1. zweckschlüssel
1. 20399 · Fassung 11/20 1/4 Arbeitsplätze 10 Es handelt sich um die Finanzierung einer: Anzahl Wohneinheiten Zum Antragszeitpunkt Neugründung Investition im bestehenden Betrieb (Wachstums-/Festigungsinvestition) Zugehörige Wohnfläche qm Unter Berücksichtigung des Vorhabens tätigen Beteiligung Übernahme Aufnahme der selbstständigen Geschäftstätigkeit am zurücksetzen Schuldner des Darlehens soll das Unternehmen sein (sofern gemäß Programm-Merkblatt möglich) 11
Vorhaben. 3 Beschreibung des Vorhabens
(1) Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Power-to-gas-Anlage nebst Tank- und Abfüllanlagen, H2-Speicher, aller hierfür betriebsnotwendigen Zubehörteile, Einrichtungen sowie Leitungen sowie die Freiflächengestaltung.
(2) Folgende Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlagen 1a bis 1d) sind hinsichtlich des Vorhabens verbindlich, wobei Abweichungen, die die Lage und Kubatur der baulichen Anlagen sowie die Lage der Anlagen zur inneren Erschließung nicht wesentlich verändern, zulässig sind: - Grundfläche und Höhe des Betriebsgebäudes (mit OK Bodenplatte = 262,30 m über NN) gemäß Eintrag im Vorhaben- und Erschließungsplan, - Lage des Vorplatzes mit Trailer-Zufahrt, Trailer-Abfüllstationen, LZAV-Terminals und diese umfassenden Betonwänden (H = 4,00 Meter) gemäß Eintrag im Vorhaben- und Erschließungsplan, - Lage der H2-Speicher gemäß Eintrag im Vorhaben- und Erschließungsplan. Alle übrigen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans sind von der Verbindlichkeit ausgenommen.
(1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung des in § 3 beschriebenen Vorhabens auf eigene Kosten nach den Regelungen dieses Vertrags, sofern alle hierfür notwendigen Genehmigungen bestandskräftig erteilt sind. Er versichert, dass er finanziell dazu in der Lage ist. Auf Sicherungsmittel wird seitens der Gemeinde verzichtet.
(2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag für die Errichtung des Vorhabens einzureichen. Er verpflichtet sich weiter, spätestens 6 Monate nach Bestandskraft der Baugenehmigung mit der Ausführung des Vorhabens zu beginnen und dieses einschließlich der zugehörigen Freianlagen innerhalb von höchstens 36 Monaten nach Baubeginn fertigzustellen (Gesamtzeit 54 Monate). Zeiten der Außervollzugsetzung der Baugenehmigung bleiben bei der Berechnung der Fristen unberücksichtigt.
(3) Im Fall der Nichterfüllung der Durchführungsverpflichtung durch den Vorhabenträger kann der vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 6 BauGB aufgehoben werden. Anderweitige Rechte, insbesondere auf gerichtliche Durchsetzung der Durchführungspflicht, stehen der Gemeinde im Falle der Nichterfüllung der Durchführungspflicht nicht zu. §§ 7 und 10 dieses Vertrages bleiben unberührt.
Vorhaben. 3 Beschreibung des Vorhabens
(1) Das Vorhaben umfasst die kapazitive Erweiterung der bestehenden bzw. mit Datum vom 16. Juni 2015 durch das RP Stuttgart erteilten baulichen Erweiterung der Biogasanlage Gailenkirchen.
(2) Betriebsbeschränkungen / Maximalgrenzen
1. Für die Biogasanlage werden zur Erzeugung von Energie alle nachwachsenden pflanzlichen Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft zugelassen, insbesondere Mais-, Gras- oder Ganzpflanzensilagen (GPS), Biologische Abfälle/Reststoffe bzw. Landschaftspflegematerial/Hopfenhäcksel. Zudem darf die Anlage mit Gülle und Festmist beschickt werden. Es dürfen keine Stoffe verwendet werden, die einer Hygienisierung bedürfen.
2. Bei der Beschickung der Anlage mit den zuvor genannten zulässigen Stoffen, verpflichtet sich der Vorhabenträger, in Bezug auf die nachfolgend genannten Stoffe, folgende Mengen im Jahresmittel nicht zu über- bzw. unterschreiten: Stoff Anteil in Bezug auf die Gesamtbeschickung der Anlage Gülle/Festmist mind. 40 % Silomais/Mais max. 40 % Sollte sich im Ausnahmefall, aufgrund witterungsbedingter Ursachen (z.B. Kahlfröste) der angestrebte Einsatz anderer nachwachsender Rohstoffe als Mais, aus vertretbaren Entfernungen, nicht realisieren lassen, ist nach frühzeitiger Absprache und schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt ausnahmsweise in diesem Jahr ein höherer Anteil Mais möglich.
Vorhaben. 1. Die Mercedes Benz Arena bedarf zum Teil einer Modernisierung der vorhandenen Bausub- stanz. Dies gilt insbesondere für die Haupttribüne, die der älteste Teil des Stadions ist. Zu- dem entspricht die Mercedes Benz Arena in weiten Teilen baulich und technisch nicht mehr den internationalen Anforderungen und Maßstäben für vergleichbare multifunktionale Fuß- ballstadien. Im Zuge der strategischen Überlegungen zur Zukunftsfähigkeit der Mercedes Benz Arena hat die VfB AG die Vision „Arena 24“ erarbeitet. Im Zuge der Vision Arena 24 soll insbeson- dere die Haupttribüne grundsätzlich modernisiert werden. Daneben sind die Erneuerung und Modernisierung der vorhandenen Sicherheits- und technischen Einrichtungen Bestand- teil der Vision Arena 24. Die Gesamtinvestitionskosten für die Umsetzung der Vision Arena 24 werden sich voraus- sichtlich auf ca. EUR 65 Millionen belaufen.
2. Die VfB AG und die Landeshauptstadt Stuttgart haben ein gemeinsames Interesse an der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Mercedes Benz Arena. Sie beabsichtigen daher die Vision Arena 24 umzusetzen und gemeinsam mit der Stadion KG zu finanzieren. Hierfür soll die bestehende und bewährte Vertrags- und Gesellschaftsstruktur der Stadion KG und der atypisch stillen Gesellschaft genutzt werden.
Vorhaben. 2.1 Auswahl von Handlungsfeldern/Vorhaben für die Zielvereinbarung
Vorhaben. 2.1 Auswahl von Handlungsfeldern/Vorhaben für die Zielvereinbarung
2.2 Neue Strukturen in Lehre und Forschung
2.2.1 Aufbau neuer Studienstrukturen und Studienbereiche im Fachbereich Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften (zukünftig Kultur- und Sozialwissenschaften)
Vorhaben. 3
(1) Errichtung eines fünfgeschossigen Einkaufszentrums
(2) Architektonisches und gestalterisches Konzept
(3) Nutzungskonzept und innere Erschließung
(4) Material und Gestaltung
(5) Infrastruktur / Ver- und Entsorgung
1. Sanierung der Altlasten sowie Entsorgung des Aushubmaterials;
2. Abrissmaßnahmen;
3. Freimachung der Mittelseestraße;
4. Rückbau der Medienleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern.
Vorhaben. 3 Beschreibung des Vorhabens
Vorhaben. 3 Durchführungsverpflichtung