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Vorhaben Musterklauseln

Vorhaben. Vorhaben zum Transfer in die Gesellschaft Nr. Bezeichnung Kurzbeschreibung Meilensteine zur Umsetzung
Vorhaben. 3 Beschreibung des Vorhabens § 4 Durchführungsverpflichtung 1. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens im Vertragsgebiet nach den Regelungen dieses Vertrages und gemäß der Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 in Verbindung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Dazu gehört die Errichtung mindestens des 1. Bauabschnittes der Kindertagesstätte, die Herstellung der Erschließung, der notwendigen Stellplätze sowie der Freianlagen. 2. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung aller zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen begleitenden Maßnahmen auf dem Grundstück 548, Flur 6, Gemarkung Roetgen, nämlich: a) Herstellung einer neuen Zufahrt (Betonsteinpflaster) im Anschluss an die bestehende Zufahrt auf dem rückwärtigen Teil des angrenzenden Spielplatzgeländes der Gemeinde Roetgen, inklusive einer Heckeneinfassung (Rotbuche) gemäß dem Freianlagenplan (Anlage 5). Die Hecke ist entsprechend der Höhenangabe des Freianlagenplans neu zu pflanzen. Der Anwuchs ist zu sichern. Die Hecke ist zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. b) Herstellung eines Fußweges (Pflaster) mit Wegbeleuchtung auf dem angrenzenden Spielplatzgelände der Gemeinde Roetgen gemäß dem Freianlagenplan (Anlage 5). Die Hecke sowie die zwei an den Fußweg angrenzenden Bäume sind durch begleitende Maßnahmen zu schützen (z.B. Verbau der Baugrube) und bei Schäden oder Abgang, die auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind, zu erneuern. c) Versetzung der Spielgeräte nach Abstimmung mit der Gemeinde Roetgen unter Beachtung der geltenden rechtlichen sowie technischen Vorgaben. Sollte zur Einhaltung der einschlägigen Anforderungen der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung (DGUV) Ertüchtigung des bei den Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages vorgefundenen Zustandes erforderlich sein, erfolgt diese auf Kosten der Gemeinde. d) Errichtung von Laufbarrieren/Sperrgittern zum Schutz der auf dem Spielplatz befindlichen Kinder an den jeweiligen Weganfängen gemäß Freianlagenplanung (Anlage 5). e) Farbmarkierung der Weiterführung des Fußweges auf der bestehenden Zufahrt. Voraussetzung ist die vorherige Instandsetzung des schadhaften Asphaltbelages, so dass Markierungsarbeiten durchführbar sind. Die Instandsetzung des Asphaltbelages erfolgt auf Kosten der Gemeinde Roetgen nach Beendigung der Baumaßnahme. Der Zustand der Zufahrt wird vor Beginn der Baumaßnahme dokumentiert. f) Entfernung eines Teilstückes der unter Denkmalschutz stehenden Mauer entlang der...
Vorhaben. Der Investitionsort entspricht der Adresse des Antragstellers unter 2. Adresse unter 3. Ländercode (wenn nicht D) PLZ Ort Andernfalls bitte Adresse rechts angeben. Verwendungszwecke zu den unter 1. beantragten Krediten, ggf. Aufteilung innerhalb eines Kreditprogramms (sofern notwendig gemäß Programm-Merkblatt) 9 Straße / Hausnummer Kreditpro- Verwendungs- Betrag (in WE, ggf. anteilig) Bitte nicht beschriften gramm aus 1. zweckschlüssel 1. 20399 · Fassung 11/20 1/4 Arbeitsplätze 10 Es handelt sich um die Finanzierung einer: Anzahl Wohneinheiten Zum Antragszeitpunkt Neugründung Investition im bestehenden Betrieb (Wachstums-/Festigungsinvestition) Zugehörige Wohnfläche qm Unter Berücksichtigung des Vorhabens tätigen Beteiligung Übernahme Aufnahme der selbstständigen Geschäftstätigkeit am zurücksetzen Schuldner des Darlehens soll das Unternehmen sein (sofern gemäß Programm-Merkblatt möglich) 11
Vorhaben. 3 Beschreibung des Vorhabens (1) Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Power-to-gas-Anlage nebst Tank- und Abfüllanlagen, H2-Speicher, aller hierfür betriebsnotwendigen Zubehörteile, Einrichtungen sowie Leitungen sowie die Freiflächengestaltung. (2) Folgende Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlagen 1a bis 1d) sind hinsichtlich des Vorhabens verbindlich, wobei Abweichungen, die die Lage und Kubatur der baulichen Anlagen sowie die Lage der Anlagen zur inneren Erschließung nicht wesentlich verändern, zulässig sind: - Grundfläche und Höhe des Betriebsgebäudes (mit OK Bodenplatte = 262,30 m über NN) gemäß Eintrag im Vorhaben- und Erschließungsplan, - Lage des Vorplatzes mit Trailer-Zufahrt, Trailer-Abfüllstationen, LZAV-Terminals und diese umfassenden Betonwänden (H = 4,00 Meter) gemäß Eintrag im Vorhaben- und Erschließungsplan, - Lage der H2-Speicher gemäß Eintrag im Vorhaben- und Erschließungsplan. Alle übrigen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans sind von der Verbindlichkeit ausgenommen. (1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung des in § 3 beschriebenen Vorhabens auf eigene Kosten nach den Regelungen dieses Vertrags, sofern alle hierfür notwendigen Genehmigungen bestandskräftig erteilt sind. Er versichert, dass er finanziell dazu in der Lage ist. Auf Sicherungsmittel wird seitens der Gemeinde verzichtet. (2) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag für die Errichtung des Vorhabens einzureichen. Er verpflichtet sich weiter, spätestens 6 Monate nach Bestandskraft der Baugenehmigung mit der Ausführung des Vorhabens zu beginnen und dieses einschließlich der zugehörigen Freianlagen innerhalb von höchstens 36 Monaten nach Baubeginn fertigzustellen (Gesamtzeit 54 Monate). Zeiten der Außervollzugsetzung der Baugenehmigung bleiben bei der Berechnung der Fristen unberücksichtigt. (3) Im Fall der Nichterfüllung der Durchführungsverpflichtung durch den Vorhabenträger kann der vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 6 BauGB aufgehoben werden. Anderweitige Rechte, insbesondere auf gerichtliche Durchsetzung der Durchführungspflicht, stehen der Gemeinde im Falle der Nichterfüllung der Durchführungspflicht nicht zu. §§ 7 und 10 dieses Vertrages bleiben unberührt.
Vorhaben. Die Verbandsgemeinde plant den Neubau eines Feuerwehrhauses mit zwei Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge auf den Flurstücken 91/1; 93/2; 93/3; 1722/1; Flur 2 in der Gemarkung Leuterod. Genaueres ergibt sich aus dem Grundriss des Architekten Xxxx+Sturm vom 07.10.2020, welcher als Anlage dieser Vereinbarung beigefügt ist.
Vorhaben siehe Tz. 3 Der mindestens drei Jahre umfassende Businessplan und die Aussagen zur strategischen Positionierung des Unternehmens lassen erwarten, dass über den Vorhabenszeitraum hinaus ein wirtschaftlich wesentlicher Standort in Bayern gegeben ist. Die aufgebrachten Beteiligungsmittel dürfen nicht zur Ablösung von Altverbindlichkeiten verwendet werden.
Vorhaben. Zur Umsetzung der im Entwicklungsplan 2016-2018 der Angewandten formulierten Entwicklungsperspek- tiven sind im Folgenden entsprechende Vorhaben formuliert, mit Fokus auf Vorhaben, deren Realisierung zusätzliche finanzielle Mittel erfordert und die insofern Relevanz für das Zustandekommen des Global- budgets 2016-18 der Angewandten haben. Die Vorhaben in diesem Kapitel gliedern sich in: ­ Internationale Vernetzung ­ Neue Studien- und Forschungsfelder ­ Stärkung vorhandener Studien- und Forschungsfelder ­ Pädagog/innenbildung und Vermittlung ­ Lebenslanges Lernen ­ Forschungsfeld Angewandte ­ Qualitätsentwicklung ­ Kooperationen Die in der Leistungsvereinbarung 2013-2015 als Beilage enthaltene Internationalisierungsstrategie der Angewandten hat nach wie vor Gültigkeit, sie wird in den nächsten Jahren aufgrund der inhaltlichen Positionen des International Advisory Board und im Rahmen des Audit geäußerten Empfehlungen mit Blick auf die vom Gesetzgeber intendierte verlängerte Perspektive der Entwicklungsplanung schrittweise überarbeitet und weiterentwickelt werden.
Vorhaben. Vorhaben Massnahmen Stand 2017 Stand 2018 Stand 2019 Stand 2020 Stand 2021
Vorhaben. 3 (1) Errichtung eines fünfgeschossigen Einkaufszentrums (2) Architektonisches und gestalterisches Konzept (3) Nutzungskonzept und innere Erschließung (4) Material und Gestaltung (5) Infrastruktur / Ver- und Entsorgung 1. Sanierung der Altlasten sowie Entsorgung des Aushubmaterials; 2. Abrissmaßnahmen; 3. Freimachung der Mittelseestraße; 4. Rückbau der Medienleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern.
Vorhaben. 2.1 Auswahl von Handlungsfeldern/Vorhaben für die Zielvereinbarung 2.2 Neue Strukturen in Lehre und Forschung 2.2.1 Aufbau neuer Studienstrukturen und Studienbereiche im Fachbereich Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften (zukünftig Kultur- und Sozialwissenschaften)