Schwimmbecken in der Wohngebäudeversicherung. Abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2018 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
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Schwimmbecken in der Wohngebäudeversicherung. Abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2018 2022 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
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Schwimmbecken in der Wohngebäudeversicherung. Abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2018 2021 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
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Schwimmbecken in der Wohngebäudeversicherung. Abweichend In Erweiterung von § Ziffer 3.3 DEG-SLAG VGB 2018 2008 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
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Schwimmbecken in der Wohngebäudeversicherung. Abweichend von § 3.3 DEG-VGB 2018 2019 Abschnitt A gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken in versicherten Gebäuden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
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