Schäden bei Gefälligkeiten. Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich der Versicherer nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeits- haftung) berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Schäden bei Gefälligkeiten. Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich der Versicherer nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeits- haftung) berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Die Höchstentschädigung ist auf 100.000,– € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Schäden bei Gefälligkeiten. Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich der Versicherer nicht auf einen eventuellen stillschweigenden stillschweigen den Haftungsverzicht (Gefälligkeits- haftungGefälligkeitshaftung) berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Schäden bei Gefälligkeiten. Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich der Versicherer nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeits- haftungGefälligkeitshaftung) berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sindwünscht.
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Samples: Insurance Agreement
Schäden bei Gefälligkeiten. E76-07.2018/01 Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich der Versicherer nicht auf einen eventuellen stillschweigenden still- schweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeits- haftungGefälligkeitshaftung) berufenbe- rufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sindwünscht.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung