Schäden durch nicht deliktfähige Personen Musterklauseln

Schäden durch nicht deliktfähige Personen. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird sich der Versicherer nicht auf eine Deliktunfähigkeit der gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.2.6 mitversicherten Per- sonen berufen. Diese Leistung wird ausschließlich im Interesse des Versicherungsnehmers geboten. Der Geschädigte kann hieraus keine Rechte herleiten. Zahlungen er- folgen jeweils ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist • in der Plus-Deckung innerhalb der Versi- cherungssumme für Personenschäden nicht be- grenzt, für Sach- und Vermögensschäden auf 100.000 Euro je Versicherungsfall, • in der Premium-Deckung innerhalb der Versi- cherungssumme für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden nicht begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt bei jedem Schaden • in der Plus-Deckung 150 Euro selbst und • in der Premium-Deckung ist kein Selbstbehalt vereinbart. Zu A1-6.22.2 gilt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers oder der mitversicherten Person aus Sachschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber/ Dienstherren oder einem Arbeitskollegen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Für Betriebspraktika und Ferienjobs gilt dies auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt der versicherten Person (Work & Travel). Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versiche- rungssumme für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr begrenzt auf: • in der Plus-Deckung 10.000 Euro und • in der Premium-Deckung nicht begrenzt. Diese Bestimmungen finden keine Anwendung, so- weit ein anderer Versicherer (auch Sozialversiche- rungsträger) leistungspflichtig ist, der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war oder von einem Auf- sichtspflichtigen Schadensersatz verlangen kann. Schäden an Sachen, die zum Zeitpunkt der Beschädi- gung/Zerstörung nachweislich nicht älter als 12 Mona- te ab Kaufdatum sind, erstattet der Versicherer in teil- weiser Abänderung von A1-3.1 auf Wunsch des Versi- cherungsnehmers auch über die gesetzliche Schadens- ersatzpflicht (Zeitwert) hinaus zum Neuwert. Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr begrenzt auf: • in der Plus-Deckung 2.500 Euro und • in der Premium-Deckung 5.000 Euro.
Schäden durch nicht deliktfähige Personen a) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil eine mitver- sicherte Person nach §§ 827 bis 829 BGB nicht verantwortlich war (z. B. wegen Min- derjährigkeit) und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, soweit ein anderer Versiche- rer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schaden- ersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichti- ge), soweit sie nicht Versicherte dieses Ver- trages sind, vor.
Schäden durch nicht deliktfähige Personen. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird sich der Versicherer nicht auf eine Deliktunfähigkeit der gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.2.6 mitversicherten Per- sonen berufen. Diese Leistung wird ausschließlich im Interesse des Versicherungsnehmers geboten. Der Geschädigte kann hieraus keine Rechte herleiten. Zahlungen er- folgen jeweils ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist • in der Plus-Deckung innerhalb der Versi- cherungssumme für Personenschäden nicht be- grenzt, für Sach- und Vermögensschäden auf 100.000 Euro je Versicherungsfall, • in der Premium-Deckung innerhalb der Versi- cherungssumme für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden nicht begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt bei jedem Schaden • in der Plus-Deckung 150 Euro selbst und • in der Premium-Deckung ist kein Selbstbehalt vereinbart. Zu A1-6.22.2 gilt: Diese Bestimmungen finden keine Anwendung, so- weit ein anderer Versicherer (auch Sozialversiche- rungsträger) leistungspflichtig ist, der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig war oder von einem Auf- sichtspflichtigen Schadensersatz verlangen kann. Schäden an Sachen, die zum Zeitpunkt der Beschädi- gung/Zerstörung nachweislich nicht älter als 12 Mona- te ab Kaufdatum sind, erstattet der Versicherer in teil- weiser Abänderung von A1-3.1 auf Wunsch des Versi- cherungsnehmers auch über die gesetzliche Schadens- ersatzpflicht (Zeitwert) hinaus zum Neuwert. Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr begrenzt auf: • in der Plus-Deckung 2.500 Euro und • in der Premium-Deckung 5.000 Euro.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.