Schäden, Haftung Musterklauseln

Schäden, Haftung. Sind Verluste oder Schäden des Gutes äußerlich nicht erkennbar, obliegt dem Versender bzw. Auftraggeber der Nachweis, dass der Verlust oder die Beschädigung während des Haftungs- oder Transportzeitraums eingetreten ist. Äußerlich A declaration of value or interest cannot be agreed upon. The contractor explicitly objects to any kind of declaration of value or interest, in particular those which may increase the maximum limits of liability provided for in international conventions. It is explicitly pointed out that any kind of announcement of an order value, value of goods (etc.) - in any way whatsoever (in invoices, orders, delivery notes, offers etc.) - does not in any case lead to an agreement of a declaration of value or interest, even if there is no explicit objection by the contractor. It is not possible to agree on an increase or waiver of maximum limits of liability stipulated in contractual terms or in international conventions. The principal is obliged to comply with all applicable laws, provisions and regulations as well as the provisions of customs, port and other authorities and to bear and pay all customs duties, taxes, charges, etc., as well as to reimburse all penalties, charges, expenses and damages incurred or suffered.
Schäden, Haftung. 27 Schadenfeststellung
Schäden, Haftung. Der Dienstbarkeitsberechtigte haftet dem Dienstbarkeitsgeber unabhängig von der in Pkt. V. festgelegten Entschädigung für alle Schäden, die durch nicht sach- und fachgemäße Herstel- lung, Erhaltung und Betrieb der Anlagen/Loipen entstehen. Die Obsorge und Haftung für die ordnungsgemäße und gefahrenlose Benützung der in Pkt. II. genannten Dienstbarkeitsfläche/Loipen trifft ausschließlich den Dienstbarkeitsberechtigten. Er übernimmt im vertragsgegenständlichen Zeitraum daher alle für die Dienstbarkeitsflächen/Loi- pen und deren Zugang im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu treffenden Vorkehrungen. Darüber hinaus haftet der Dienstbarkeitsnehmer dem Dienstbarkeitsgeber bzw. Grundstücks- eigentümer ohne Rücksicht auf Verschulden für alle Schäden, die diesem durch die Ausübung der eingeräumten Rechte an Menschen oder Sachen entstehen und er hat den Dienstbarkeits- geber bzw. den Grundstückseigentümer von allen diesbezüglich begründeten Ansprüchen dritter Personen vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Dienstbarkeitsnehmer hat den Dienstbarkeitsgeber bzw. Grundstückseigentümer diesbezüglich auf seine Kosten und sein Risiko bei der Abwehr der vorgenannten Ansprüche zu vertreten, insbesondere alle gerichtli- chen sowie verwaltungsbehördlichen Verfahrens- und Vertretungskosten zu tragen bzw. be- hördlich rechtskräftig festgestellte Ansprüche dritter Personen rechtzeitig ordnungsgemäß zu erfüllen. Gegen allfällige Ansprüche Dritter, soweit sie durch die Anlagen und Maßnahmen des Dienst- barkeitsberechtigten verursacht wurden, hat dieser den Dienstbarkeitsgeber bzw. Grundstück- seigentümer schad- und klaglos zu halten. 12
Schäden, Haftung. Der Mieter haftet für alle durch Xxx selbst, seine Gäste oder sonstigen Dritten verursachten Personen- und Sachschäden während der Mietzeit und befreit den VdH-Fulda e.V. von xxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, die in dem Zusammenhang mit der Veranstaltung in dem Vereinsheim incl. Vereinsgelände geltend gemacht werden.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.