Common use of Selbst fahrende Arbeitsmaschinen Clause in Contracts

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von beit - nicht zur Beförderung von Personen oder tern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahr- zeuge gehören (z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran- Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen ver- bundenen Einrichtungen zur Leistung von beit - Arbeit nicht zur Beförderung Be- förderung von Personen oder tern - Gütern bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten be- stimmten Art solcher Fahr- zeuge Fahrzeuge gehören (z.z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran- Kran-Lkw sowie Räum- und BergungsfahrzeugeBergungsfahr- zeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.insurancestation.de

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von beit Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder tern Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahr- zeuge Fahrzeuge gehören (z.B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran- Lkw Kran-LKW sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit- verwendet werden).

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Samples: rauch-versicherungen.de

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von beit Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder tern Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahr- zeuge Fahrzeuge gehören (z.z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran- Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet werden).

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Samples: www.insurancestation.de

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von beit Arbeit - nicht zur Beförderung von Personen oder tern Gütern - bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahr- zeuge Fahrzeuge gehören (z.z. B. Selbstlader, Bagger, Greifer, Kran- Kran-Lkw sowie Räum- und Bergungsfahrzeuge, auch wenn sie zu Abschleppzwecken mitverwendet mit verwen- det werden).

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Samples: www.ecclesia.de