Rabattschutz Musterklauseln

Rabattschutz. Haben Sie mit uns den Rabattschutz vereinbart und ist während des Rabattschutzes ein belastender Schaden angefallen, gilt: Ihr Vertrag wird im folgenden Kalenderjahr nicht zurückgestuft, sondern bleibt stattdessen in der bisherigen SF-Klasse. Für jeden weiteren Schaden im Kalenderjahr erfolgt eine Rückstufung nach I.3.5. Der Rabattschutz entfällt, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Vertrag mit weniger als SF-Klasse 10 geführt wird. Im Übrigen gilt G.4.7.
Rabattschutz. Die Prämie für Versicherungsverträge von Personenkraftwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung richtet sich da- nach, ob für das Fahrzeug eine Rabattschutzversicherung besteht.
Rabattschutz. Voraussetzungen für die Vereinbarung des Rabattschutzes
Rabattschutz. (nur für Pkw und sofern abgeschlossen; nicht bei gesetzlichen Versicherungssum- men) Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob der Rabattschutz ver- einbart ist.
Rabattschutz. I.3.6.1 Der Rabattschutz wird auf Antrag eingeräumt und gilt nur, wenn zudem bei Versicherungsbeginn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr erster belastender Schaden (I.4.2) im Kalenderjahr führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsra- battes gemäß den Tabellen im Anhang 1. Für jeden wei- teren belastenden Schaden nach dem ersten Schaden im Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung entsprechend - Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und - Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aus- gestellt worden oder diesen nach I.2.5 gleichge- stellt. der Tabelle im Anhang 1 Nr. 1.2. I.3.6.2 Voraussetzungen ▪ Der Rabattschutz gilt nur für Pkw. ▪ Ihr Versicherungsvertrag ist mindestens in die Scha- denfreiheitsklasse SF ½ eingestuft. ▪ Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten ab- geschlossen werden. I.3.6.3 Inkrafttreten des Rabattschutzes ▪ Der Rabattschutz beginnt nicht vor Eingang des An- trags auf Rabattschutz bei uns. ▪ Für bereits bestehende Verträge beginnt der Rabatt- schutz erst zwei Monate nach Eingang des Antrags auf Rabattschutz bei uns. ▪ Für einen unter den Rabattschutz fallenden Kfz- Haftpflicht- und / oder Vollkaskoversicherungsscha- den gelten die Regelungen und Vorschriften nach I.5 nicht. I.3.6.4 Schäden ohne Rabattschutz ▪ Für jeden weiteren belastenden Schaden gemäß I.4.2 im Versicherungsjahr erfolgt in der Kfz-Haft- pflicht- und / oder Vollkaskoversicherung eine Rück- stufung nach I.3.5. ▪ Bereits vor Beginn des Rabattschutzes angefallene Schäden, die sich noch nicht auf die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen ausgewirkt haben, füh- ren zur Rückstufung gemäß I.3.5. I.3.6.5 Laufzeit und Kündigung ▪ Sie und wir sind berechtigt, den Rabattschutz unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Wird der Ra- battschutz zu einer Versicherungsart (Kfz-Haft- pflicht- oder Vollkaskoversicherung) gekündigt, en- det er auch –abweichend von G.4- in der anderen Versicherungsart. ▪ Mit der Beendigung der Kfz-Haftpflicht- oder Voll- kaskoversicherung endet der Rabattschutz für die jeweilige Versicherungsart, ohne dass es einer ge- sonderten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn das versicherte Fahrzeug veräußert wurde. ▪ Endet der Rabattschutz und wird der Vertrag bei uns fortgeführt oder besteht nach einem Fahrzeugwech- sel weiterhin bei uns Versicherungss...
Rabattschutz. Sie haben mit uns für Ihren PKW zum Zeitpunkt des Schadens-falls Rabattschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Haft­ pflicht- und Vollkaskoversicherung vereinbart? Dann bleibt – abwei­ chend von I.3.5 – die im Jahr der Schadensmeldung erreichte SF- Klasse im folgenden Kalenderjahr erhalten. Jeder weitere, im selben Kalenderjahr gemeldete, belastende Schaden führt zur Rückstufung gemäß I.3.5. Das Gleiche gilt für belastende Schäden, die sich im glei­ chen Kalenderjahr vor Beginn des Rabattschutzes ereignet haben. Sie können den Rabattschutz immer nur für einen belastenden Scha­ den je Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Rabattschutz gilt ausschließlich für PKW (ausgenommen Mietwa­ gen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) und nur dann, wenn der Vertrag ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft ist. Haben Sie neben der Kfz-Haftpflicht- auch die Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können Sie den Ra­ battschutz nur für den gesamten Vertrag vereinbaren. Der Rabattschutz kann von Ihnen und uns nur zum Ablauf des Versi­ cherungsjahrs gekündigt werden. Eine Kündigung im laufenden Versi­ cherungsjahr, z. B. nach einem Schaden, ist nicht möglich. Endet der Vertrag, bestätigen wir Ihnen oder dem Nachversicherer auf Anfrage gemäß I.8.2 den Schadensverlauf, der sich ohne Berück­ sichtigung des Rabattschutzes ergeben hätte.
Rabattschutz. Worauf haben Sie Anspruch? Voraussetzungen für die Vereinbarung des Rabatt- schutzes Folgen des Wegfalls der Voraussetzungen Aufhebung der Vereinbarung Auskünfte über den Schaden- verlauf
Rabattschutz. I.3.6.1 Sie können für Ihren Pkw zu einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung gegen Zuschlag einen Rabattschutz ver- einbaren. Haben Sie den Rabattschutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart, berechnen wir den Beitrag in dem Jahr, das auf einen rück- stufungsrelevanten Schaden folgt, mit derselben SF-Klasse wie im Jahr der Schadenmeldung. Voraussetzung ist, dass der Rabattschutz am Schadentag bestanden hat. Die Regelungen nach I.3.5 und Anhang 2, Abschnitt 1.2.1, bleiben hiervon unberührt. I.3.6.2 Sie können für Ihren Pkw zu einer bei uns bestehenden Vollkaskoversicherung gegen Zuschlag einen Rabattschutz vereinba- ren. Haben Sie den Rabattschutz zur Vollkaskoversicherung vereinbart, berechnen wir den Beitrag in dem Jahr, das auf einen rückstufungsre- levanten Schaden folgt, mit derselben SF-Klasse wie im Jahr der Scha- denmeldung. Voraussetzung ist, dass der Rabattschutz am Schadentag bestanden hat. Die Regelungen nach I.3.5 und Anhang 2, Abschnitt 1.2.2, bleiben hiervon unberührt. I.3.6.3 Einen Rabattschutz können Sie mit uns nur unter folgen- den Voraussetzungen vereinbaren: I.3.6.4 Mit Kündigung der Kfz-Haftpflicht- oder der Vollkaskover- sicherung endet auch der dazu vereinbarte Rabattschutz jeweils für den zugrunde liegenden Vertragsteil. I.3.6.5 Beim Ausschluss des Rabattschutzes ist die bereits er- reichte Schadenfreiheitsklasse Grundlage für die künftige Umstufung des Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskovertrages. I.3.6.6 Bei einem Versichererwechsel bestätigen wir dem Nach- versicherer den Schadenverlauf. Schäden im Sinne von I.3.5, die sich noch nicht auf den Schadenverlauf ausgewirkt haben, werden dem Nachversicherer als rückstufungsrelevant gemeldet.
Rabattschutz. I.5.2.1 Sie können in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkasko für Ihren PKW den Rabattschutz vereinbaren. Haben Sie eine Vollkasko abgeschlossen, kann der Rabattschutz nicht allein für diese vereinbart werden. Voraussetzung für den Rabattschutz ist, dass Ihr Vertrag mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft ist. Ob Sie den Rabattschutz vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungs- schein entnehmen. I.5.2.2 Melden Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und/oder in der Vollkasko einen Schaden, wird der Vertrag nicht zurückgestuft, sondern die bisherige SF-Klasse bleibt erhalten. Für jeden weiteren Schaden im selben Versicherungsjahr erfolgt die Rückstufung nach I.3.5. I.5.2.3 Die Sondereinstufung nach I.5.2.2 erfolgt nur für Schäden, die während der Geltungsdauer des Rabattschutzes eintreten. Schä- den vor Einschluss des Rabattschutzes führen zur Rückstufung nach I.3.5. Bei einem Versichererwechsel gilt I.8.2 Satz 2 und 3.