Semester-Ticket Musterklauseln

Semester-Ticket. Semester-Tickets werden ausschließlich an Studierende von Universitäten und Hochschulen ausgegeben, mit denen eine gesonderte Vereinbarung geschlossen wurde. Berechtigt zum Erwerb des Semester-Tickets sind alle für das jeweilige Semester an der Hochschule immatrikulierten Studierenden. Die Berechtigung zum Erwerb des Semester-Tickets wird durch Vorlage des für das betreffende Semester gültigen Studierendenausweises bzw. der Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen. Das Semester-Ticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einer Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Semester bzw. einem aktuellen Studierendenausweis gültig. Der Verkauf des Semester-Tickets erfolgt nur bei bestimmten Vorverkaufsstellen. Bei Verlust oder Zerstörung des Semestertickets erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro eine Ersatzkarte ausgestellt. Wird ein Semester-Ticket nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Semester-Tickets erstattet. Beweispflichtig für die Nichtbenutzung des Fahrausweises ist der Fahrgast. Sofern das Semester-Ticket vor Ablauf der Geltungsdauer zurückgegeben wird, wird für jeden angefangenen Monat, in dem das Semester-Ticket Gültigkeit besitzt, das Beförderungsentgelt eines KreisVerkehr RegioAbo S Netz-Tickets vom zum erstattenden Beförderungsentgelt des Semester-Tickets abgezogen. Das Semester-Ticket ist ein Halbjahresticket. Es gilt i.d.R. im Sommersemester vom 1. Xxxx bis 31. August oder vom 1. April bis zum 30. September und im Wintersemester vom 1. September bis zum 28. Februar oder vom 1. Oktober bis zum 31. Xxxx. Abweichungen sind möglich. Das Semester-Ticket gilt innerhalb der Geltungsdauer für beliebig viele Fahrten im gesamten Gebiet der Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH (Netzkarte) sowie im Gebiet der KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH und den für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmitteln. Das Semester-Ticket berechtigt zur Benutzung der Xxxx der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht gestattet. Alle Studierende der Hochschule Heilbronn (einschließlich der Standorte Künzelsau und Schwäbisch Hall), der DHBW Heilbronn und der Technischen Universität München (TUM) am Campus Heilbronn sowie Xxxxxxx der Kolping Schule für Gestaltung und der Xxxxx-Xxxxxxx-Schule Heilbronn (Fachrichtung Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und PTA) können in Heilbronn, wenn sie kein Semester-Ticket erwerb...
Semester-Ticket. 1. Der VRN räumt berechtigten Studierenden der Universität Heidelberg die Möglichkeit ein, eine für die Dauer eines Semesters gültige Halbjahreskarte, das im weiteren "Semester-Ticket" genannte Ticket, zu erwerben. Das Semester-Ticket ist auf den Namen des/der Studierenden ausgestellt. Es ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Personen. Der Übergang in die 1. Klasse der DB ist nicht gestattet. Die/der Studierende hat während der Fahrt den Studierendenausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diese auf Verlangen vorzuzeigen.
Semester-Ticket. Im Auftrag der Studierenden handeln wir mit den Verkehrs- verbünden die Semestertickets aus. Das Bestellformular und weitere Infos finden Sie auf der Seite xxx.xxxxxxxxxxx.xx Verkauf: VGA-BusPunkt Aalen und bei OVA-Omnibus- Verkehr Aalen. Stand 07/2019 xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx Das Studierendenwerk Ulm sorgt für die wichtige soziale Infra- struktur an der Hochschule. Dies wird durch den Studierenden- werksbeitrag grundfinanziert, der von allen Studierenden solidarisch geleistet wird. Als gemeinnützige Einrichtung ist das Studierendenwerk nicht auf Gewinnerzielung angelegt und kann die Leistungen zu einem optimalen und fairen Preis- Leistungs-Verhältnis anbieten. Erwirtschaftete Überschüsse werden für die Rückzahlung von vorhandenen Verbindlich- keiten, zur Bildung von Eigenkapital als Rücklage für Ersatz- beschaffungen und Neuinvestitionen verwendet. Wir finanzieren uns durch Umsatzerlöse und betriebliche Erträge (ca. 70 %), Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg (ca. 14 %), Beiträge der Studierenden (ca. 12 %) und sonstige Zuschüsse und Erlöse (ca. 4 %). Studierendenwerk Ulmfair_supportive_competent Anstalt des öffentlichen Rechts Xxxxx-Xxxxxx-Ring 8 . 89081 Ulm Tel. 0731 50 - 23810 Facebook: Studierendenwerk Ulm Alle Infos, Termine und Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Website Studierendenwerk Ulmfair_supportive_competent In der Mensa und den zwei Cafeterien bieten wir Ihnen eine unkomplizierte und vielseitige Verpflegung an. Bei uns können Sie mit gutem Gewissen genießen: unser Kaffee stammt aus- schließlich aus fairem Handel und die Beilagen Nudeln, Reis und Kartoffeln sind überwiegend aus biologischem Anbau. Sie können mit Ihrer Chipkarte oder in der Cafeteria im Haupt- gebäude auch bar bezahlen. Mit dem Autoload-Verfahren (Guthaben aufladen „on-Demand“) sind Sie immer liquide. Außerhalb der Öffnungszeiten sichern unsere Verkaufsauto- maten die Versorgung mit Getränken und Snacks. Bei Veran- staltungen bewirten wir mit unserem Catering Ihre Gäste. Das Studierendenwerk hat kein Wohnhaus in Aalen. Studierende aus Aalen können im Studierendenwohnhaus in Schwäbisch Gmünd wohnen. xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxxx Für Wohnhausplätze in Aalen wenden Sie sich bitte an das Jugendwerk Aalen. Auf unserer Website vermitteln wir kostenlos Privatzimmer: xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxxxxxxxxx Wir unterstützen und beraten in besonderen sozialen Situa- tionen. Mit Einzelberatungen und Kursangeboten bieten wir Hilfestellungen zur L...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.