SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage) Musterklauseln

SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („Intercard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG abgegeben. 3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar. 3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt. 3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- lich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR Payment GmbH, ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („InterCard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus kartengestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR Payment GmbH übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kartenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR Payment GmbH abgegeben. 3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der InterCard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR Payment GmbH auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxxx://xx-xxxxxxx.xx/xxx abrufbar. 3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Payment GmbH aktuell vorgegebenen Bontext sowie die datenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt. 3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforderlich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.

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  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.