Verwendung der Karte Musterklauseln

Verwendung der Karte. 2.1. Der KI ist berechtigt, innerhalb des eingeräumten Kartenlimits und Verwendungsmöglich- keit der Karte bei Akzeptanzstellen:
Verwendung der Karte. 5.1 Eine Karte darf nur von der Person verwendet werden, auf die die Karte ausgestellt wurde. Im Falle einer zusätzlichen oder zweiten Karte darf diese Karte nur von einer durch den primären Karteninhaber benannten Person genutzt werden. Ansonsten sind die Karten nicht übertragbar und Sie dürfen keiner anderen Person die Verwendung der Karte gestatten, beispielsweise indem Sie Ihre PIN weitergeben oder die Verwendung der Daten Ihrer Karte zum Kauf von Waren über das Internet erlauben. Vor der Nutzung muss die Karte auf dem Unterschriftsstreifen von der berechtigten Person auf der Rückseite der Karte unterschrieben werden.
Verwendung der Karte. Der Kunde weist sich gegenüber der Bank als Karteninhaber aus, der berechtigt ist, Zahlungsvorgänge mit der Karte als Zahlungsauthentifizierungsinstrument zu tätigen.
Verwendung der Karte. Nutzung im stationären Handel Nutzung im E-Commerce
Verwendung der Karte. Mit auf einer gültigen Karte befindlichem gültigen Guthaben können in Österreich bei Akzeptanzpartnern erworbene Waren und Dienstleistungen im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen und den anwendbaren Rechtsvorschriften (das sind insbesondere die Lohnsteuerrichtlinien) bezahlt werden. Weder die Kartenausstellerin noch die Vertriebsstelle sind für einen Missbrauch der Karte oder für eine nicht mit den anwendbaren Rechtsvorschriften im Einklang stehende Verwendung der Karte verantwortlich. Eine Rückerstattung des auf die Karte geladenen Guthabens ist nicht möglich. Die Karte und das Guthaben darf der Kartennutzer weder verkaufen noch übertragen oder sonst an andere Personen weitergeben. Der Zahlungsvorgang erfolgt, indem der Chip der Karte gelesen und gegebenenfalls auf Verlangen des Bezahlterminals der PIN-Code eingegeben wird. Dadurch erteilt der Kartennutzer einen verbindlichen und unwiderruflichen Zahlungsauftrag, der Akzeptanzpartner löst als Zahlungsempfänger den Zahlungsvorgang aus und der Zahlungsbetrag wird unverzüglich von der Karte abgebucht. Die Kartenausstellerin und die Vertriebsstelle stellen unverbindlich in Aussicht, dass der Kartennutzer (alternativ zum Zahlungsvorgang unter Verwendung der Karte selbst) das Guthaben nach Möglichkeit auch über einen rein digitalen Zahlungsvorgang, insbesondere unter Verwendung eines mobilen Endgeräts (Smartphones) und einer speziellen Softwarelösung bzw. eines speziellen Plug-Ins, einlösen wird können. Allerdings hat der Kartennutzer keinen Anspruch darauf, dass eine solche Lösung entwickelt wird oder im Falle ihrer Entwicklung bestehen bleibt. Die Nutzung einer solchen rein digitalen Zahlungsmöglichkeit wird überdies erfordern, dass der Kartennutzer allfälligen einschlägigen Nutzungsbedingungen für diese Software oder dieses Plug-In gesondert zustimmt (z.B. im Zuge der Registrierung). Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, dass einzelne Akzeptanzpartner ausschließlich die im vorherigen Absatz beschriebene „kartenlose“ Art der Einlösung des Guthabens anbieten, sodass der Kartennutzer auf eine solche „kartenlose“ (digitale) Zahlung (und die entsprechenden technischen Voraussetzungen) angewiesen ist, um bei diesen Akzeptanzpartnern gegen die Einlösung von Guthaben Waren und Dienstleistungen zu beziehen. Der Kartennutzer kann keine Rechte aus dem Umstand ableiten, dass gewisse Akzeptanzpartner nur „kartenlos“ (digital) bezahltes Guthaben akzeptieren. Der Kartennutzer ist verpflichtet, die vom Akzeptanzpar...
Verwendung der Karte. 7.1 Der Kunde ist berechtigt, die Karte bis zur Höhe des bestehenden E-Geld- Guthabens bei allen MasterCard-Akzeptanzunternehmen zur Zahlung zu verwenden. Die paysafecard MasterCard „youth“ Karte ist zum Erwerb bestimmter nicht alterstypischer Produktgruppen gesperrt.
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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.