Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Musterklauseln

Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die PHfT Dresden sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die PHfT Dresden stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HSM sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HSM stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die WHZ sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die WHZ stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die TU Dresden sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die TU Dresden stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HTWK Leipzig sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HTWK Leipzig stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HfBK Dresden sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HfBK Dresden stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart: Das SMWK befürwortet die Initiative der HfBK Dresden für die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums eines internationalen Studienganges Bildende Kunst mit den Kunsthochschulen Budapest, Riga und Rom im Rahmen der aus ERASMUS+ Mitteln finanzierten Hochschulallianz EU4ART.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die TUC sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die TUC stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HMT Leipzig so- wohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HMT Leipzig stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einver- nehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HGB Leipzig sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HGB Leipzig stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
Sicherung des landesweiten Fächerangebotes. Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HTW Dresden sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HTW Dresden stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 5.657 bis 5.750 11 Von 5.564 bis 5.656 12 Von 5.470 bis 5.563 13 Von 5.376 bis 5.469 14 Von 4.625 bis 5.375 15 Von 4.531 bis 4.624 14 Von 4.437 bis 4.530 13 Von 4.344 bis 4.436 12 Von 4.250 bis 4.343 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024; Mittelwert) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 95,5 % 15 Von 94 % bis unter 95,5 % 14 Von 92,5 % bis unter 94 % 13 Von 91 % bis unter 92,5 % 12 Von 89,5 % bis unter 91 % 11 Bei Erreichen der folgenden Werte für Personentage an hochschuldidaktischen Weiterbildungen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 180 13 Von 171 bis unter 180 12 Von 162 bis unter 171 11 Von 153 bis unter 162 10 Von 144 bis unter 153 9 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.