Sicherungskopien der Kundendaten. Sofern die vereinbarten Leistungen keine Sicherung beinhalten, ist Proact dennoch berechtigt (wenn auch nicht verpflichtet) Sicherungskopien (Backups) der Kundendaten in verschlüsselter Form für Zwecke der Notfallwiederherstellung (Disaster Recovery) und Unternehmensfortführungssicherung (Business Continuity) zu erstellen und aufzubewahren.
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