Common use of Sicherungszweck der Pfandrechte Clause in Contracts

Sicherungszweck der Pfandrechte. 2.5.1 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.1 und/oder 2.2.4 (jeweils in Verbindung mit 2.2.78) und/oder 2.4.1 (in Verbindung mit 2.4.6) besichern die Gesicherten Ansprüche gemäß (A) Kapitel I Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 6.6.2 in Verbindung mir Ziffer 6.5 4.3.3 Abs. (1) der Clearing-Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche), falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist oder (B) Kapitel I Abschnitt 2 Ziffer 6.6.2 in Verbindung mit Unterabschnitt A Ziffer 6.54.3.3 Abs. (2) (i) der Clearing-Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche), falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist. Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.2 und/oder 2.2.5 (jeweils in Verbindung mit 2.2.78) und oder 2.4.2 (in Verbindung mit 2.4.6) besichern die Gesicherten Elementary Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds oder falls es mehr als eine Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung gibt, in Bezug auf alle Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds (jeweils mit Ausnahme von Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen). 2.5.2 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.3 und/oder 2.2.6 (jeweils in Verbindung mit 2.2.78) und/oder 2.4.3 (in Verbindung mit 2.4.6) besichern die Gesicherten CASS Net Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Net Omnibus- Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds für seine CASS-Transaktionen oder falls es mehr als eine Net Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen gibt, in Bezug auf alle Net Omnibus-Grundlagenvereinbarungen für CASS-Transaktionen des Clearing-Mitglieds. 2.5.3 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffern 2.4.4 besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds der Eurex Clearing AG. 2.5.4 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffer 2.4.5 besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Basis-Clearing-Mitglieder des als Clearing-Agent handelnden Clearing-Mitglieds.

Appears in 2 contracts

Samples: Verpfändungsvertrag, Pledge Agreement

Sicherungszweck der Pfandrechte. 2.5.1 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.1 und/oder 2.2.4 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.811 und 2.2.12) und/oder 2.4.1 (in Verbindung mit 2.4.62.4.68) besichern die Gesicherten Ansprüche gemäß (A) Kapitel I Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 6.6.2 in Verbindung mir Ziffer 6.5 4.3.3 Abs. (1) der Clearing-Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche), falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist oder (B) Kapitel I Abschnitt 2 Ziffer 6.6.2 in Verbindung mit Unterabschnitt A Ziffer 6.54.3.3 4.3.3 Abs. (2) (i) der Clearing-Clearing- Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche), falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist. . 2.5.2 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.2 und/oder 2.2.5 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.812) und oder 2.4.2 (in Verbindung mit 2.4.62.4.68) besichern die Gesicherten Elementary Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds oder falls es mehr als eine Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung gibt, in Bezug auf alle Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds (jeweils mit Ausnahme von Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen). 2.5.2 2.5.3 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.3 und/oder 2.2.6 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.812) und/oder 2.4.3 (in Verbindung mit 2.4.62.4.68) besichern die Gesicherten CASS Net Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Net Omnibus- Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds für seine CASS-Transaktionen oder falls es mehr als eine Net Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen gibt, in Bezug auf alle Net Omnibus-Grundlagenvereinbarungen für CASS-Transaktionen des Clearing-Mitglieds. 2.5.3 2.5.4 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.7 und/oder 2.2.9 (jeweils in Verbindung mit 2.2.12) und/oder 2.4.4 (in Verbindung mit 2.4.8) besichern die Gesicherten ICM SK-Ansprüche in Bezug auf alle ICM SK-Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds (jeweils mit Ausnahme von ICM SK-Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds für seine ICM SK CASS-Transaktionen). 2.5.5 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.8 und/oder 2.2.10 (jeweils in Verbindung mit 2.2.12) und/oder 2.4.5 (in Verbindung mit 2.4.8) besichern die Gesicherten ICM SK CASS-Ansprüche in Bezug auf alle ICM SK- Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds für seine ICM SK CASS- Transaktionen. 2.5.6 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffern 2.4.4 2.4.46 (in Verbindung mit 2.4.8) besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds der Eurex Clearing AG. 2.5.4 2.5.7 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffer 2.4.5 2.4.57 (in Verbindung mit 2.4.8) besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Basis-Clearing-Mitglieder des als Clearing-Agent handelnden Clearing-Mitglieds.

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Samples: Verpfändungsvertrag

Sicherungszweck der Pfandrechte. 2.5.1 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.1 und/oder 2.2.4 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.7) und/oder 2.4.1 (in Verbindung mit 2.4.62.4.5) besichern die Gesicherten Ansprüche gemäß (A) Kapitel I Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 6.6.2 in Verbindung mir Ziffer 6.5 4.3.3 Abs. Absatz (1) der Clearing-Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche)Bedingungen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist oder (B) Kapitel I Abschnitt 2 Ziffer 6.6.2 in Verbindung mit Unterabschnitt A Ziffer 6.54.3.3 Abs. 6.5 Absatz (2) (i) der Clearing-Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche)Bedingungen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist. Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.2 und/oder 2.2.5 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.7) und oder 2.4.2 (in Verbindung mit 2.4.62.4.5) besichern die Gesicherten Elementary Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds oder falls es mehr als eine Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung gibt, in Bezug auf alle Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds (jeweils mit Ausnahme von Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen)Mitglieds. 2.5.2 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.3 und/oder 2.2.6 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.7) und/oder 2.4.3 (in Verbindung mit 2.4.62.4.5) besichern die Gesicherten CASS Net Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Net Omnibus- Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds für seine CASS-Transaktionen oder falls es mehr als eine Net Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen gibt, in Bezug auf alle Net Omnibus-Grundlagenvereinbarungen für CASS-Transaktionen des Clearing-Mitglieds. 2.5.3 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffern 2.4.4 besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds Clearing-Fonds der Eurex Clearing AG. 2.5.4 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffer 2.4.5 besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Basis-Clearing-Mitglieder des als Clearing-Agent handelnden Clearing-Mitglieds.

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Samples: Verpfändungsvertrag

Sicherungszweck der Pfandrechte. 2.5.1 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.1 und/oder 2.2.4 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.7) und/oder 2.4.1 (in Verbindung mit 2.4.62.4.5) besichern die Gesicherten Ansprüche gemäß (A) Kapitel I Abschnitt 2 Unterabschnitt A Ziffer 6.6.2 in Verbindung mir Ziffer 6.5 4.3.3 Abs. Absatz (1) der Clearing-Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche)Clearing- Bedingungen, falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist oder (B) Kapitel I Abschnitt 2 Ziffer 6.6.2 in Verbindung mit Unterabschnitt A Ziffer 6.54.3.3 Abs. 6.5 Absatz (2) (i) der Clearing-Bedingungen (einschließlich Gesicherter CASS Omnibus Ansprüche)Clearing- Bedingungen, falls die Gegenstandsbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist. Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.2 und/oder 2.2.5 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.7) und oder 2.4.2 (in Verbindung mit 2.4.62.4.5) besichern die Gesicherten Elementary Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds oder falls es mehr als eine Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung gibt, in Bezug auf alle Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds (jeweils mit Ausnahme von Omnibus-Grundlagenvereinbarungen des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen)Mitglieds. 2.5.2 Die Pfandrechte an Wertpapieren gemäß Ziffern 2.2.3 und/oder 2.2.6 (jeweils in Verbindung mit 2.2.782.2.7) und/oder 2.4.3 (in Verbindung mit 2.4.62.4.5) besichern die Gesicherten CASS Net Omnibus Ansprüche in Bezug auf die Net Omnibus- Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing-Mitglieds für seine CASS-Transaktionen oder falls es mehr als eine Net Omnibus-Grundlagenvereinbarung des Clearing Mitglieds für seine CASS-Transaktionen gibt, in Bezug auf alle Net Omnibus-Grundlagenvereinbarungen für CASS-Transaktionen des Clearing-Mitglieds. 2.5.3 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffern 2.4.4 besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds Clearing-Fonds der Eurex Clearing AG. 2.5.4 Die Pfandrechte an Schweizer Bucheffekten gemäß Ziffer 2.4.5 besichern alle bestehenden und künftigen Gesicherten Ansprüche in Bezug auf den Ausfallfonds der Eurex Clearing AG in Bezug auf alle Basis-Clearing-Mitglieder des als Clearing-Agent handelnden Clearing-Mitglieds.

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Samples: Clearing Agreement