Sitzung des Gemeinderates Musterklauseln

Sitzung des Gemeinderates. Am Mittwoch, den 13. Oktober 2010 um 18.30 Uhr, findet im Rathaus eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. gez. Dr. X. Xxx Ortsbürgermeister Nichtamtlicher Teil Kultur - Sport - Vereinsleben Bornheim: So., 9 Uhr, Gottesdienst. Flonheim: So., 10.10 Uhr, Gottesdienst. Framersheim: Sa., 18.30 Uhr, Gottesdienst. Ev. Posaunenchor und anschließendem Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. „KrabbelBabbel“ für Eltern mit Kindern von 0-3 J., Kontakt X. Xxxxxxx, Tel. 06732/0000000; Jugendkreis, Kontakt, Tel. 06732/938995; Seniorentreff, Fr. 15 Uhr (14-tägig; in den ungerade Wochen); Biblischer Unterricht, Fr. 17 Uhr; Kleingrup- pen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z. d. Veran- staltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Xxxxxxxx Xxxxxxx, Tel. 06732/62549. Termine im Internet: xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx In der Zeit vom 15. - 29. Oktober 2010 werden im Rahmen der Jahresabrech- nung 2010 alle im EWG-Versorgungs- gebiet installierten Strom-, Gas- und Wasserzähler abgelesen. „Wir haben dieses Jahr erneut die Fir- ma MSG mit der Ablesung beauftragt. Die eingesetzten Ableserinnen / Able- ser können sich selbstverständlich aus- weisen“, erläutert der Geschäftsführer. Die EWG Alzey bittet ihre Kunden dar- um, die Zähler mühelos zugänglich zu machen. „Sollte jemand in der fragli- chen Zeit verreist sein, bitten wir um Nachricht. Wir werden die Ablesung dann im Interesse unserer Kunden zu einem früheren Zeitpunkt vorneh- men“, so Xxxxxxxx. „Alle Zählerstände, die uns nicht am 2. November 2010 vorliegen, müssen geschätzt werden“, erklärt Xxxxxxxx abschließend. Wer seine Zähler selbst ablesen will, kann die Zählerstände vom 15. - 29. Oktober 2010 entweder telefonisch unter der gebührenfreien EWG-Hotline 0800 / 5523255 durch- geben oder unter xxx.xxx-xxxxx.xx online eingeben. Wichtiger Tipp: Für alle Gartenbesitzer mit Wasseran- schluss. Die EWG empfiehlt, vor Frostbeginn die Wasserzähler in den Schächten sachgerecht einzuwintern. Dabei dürfen die Wasserzähler auf keinen Fall ausgebaut werden. Even- tuell auftretende Frostschäden infolge mangelhafter Einwinterung gehen zu Lasten des Gartenbesitzers.
Sitzung des Gemeinderates. Am Donnerstag, 27. 11. 2008 um 20.00 Uhr, findet im Rathaus eine Sitzung des Gemeinderates statt. Nach der Übergabe eines Weihnachtsbaumes wäh- rend der Einwohnerfragestunde sind in der Tages- ordnung u.a. folgende Punkte vorgesehen: Offenlegung des Vorhaben- und Erschließungspla- nes „Ehem. Bahnhof“ (ehem. „Family Shop“); Gar- tengestaltung Kita „Kunterbunt“;
Sitzung des Gemeinderates. Am Donnerstag, den 11. August um 20.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sit- zung des Ortsgemeinderats statt, zu der wir Sie hier- mit einladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil:
Sitzung des Gemeinderates. Am Mittwoch, den 20. Oktober um 19.00 Uhr, findet im Gemeindehaus (ehemaliger Schulsaal) eine Sit- zung des Gemeinderates statt.
Sitzung des Gemeinderates. Am 15. Oktober 2009 findet um 20 Uhr im Rathaus eine Sitzung des Gemeinderates statt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.