Xxxxxxxx Xxxxxxx Musterklauseln
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Abteilungsleiter Verordnete Leistungen der BARMER Hauptverwaltung
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Xxxxxx Xxxx (bis 4. Januar 2023)
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Lift ➊ 14.0 ➎ 12.0 ➏ 16.5 ➑ 7.5 ➋ 11.0 ➐ 4.0 ➒ 1.5 11 4.0 ➍ 29.5 ➌ 64.0 N
Xxxxxxxx Xxxxxxx. 2.1. Unsere Angebote und Preislisten, auch einschließlich der darin enthaltenen Preis- und Honorarangaben, sind immer freibleibend.
2.2. Unsere Angebote werden nur schriftlich (per Post, Telefax oder e-Mail) unterbreitet.
2.3. Angebote einschließlich der darin enthaltenen Preisanga- ben werden nach unserem Fachwissen erstattet. Auf auf- tragsspezifische Umstände, die außerhalb unserer Erkenn- barkeit liegen, kann kein Bedacht genommen werden.
2.4. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und exklusive eines allfälligen Altlas- tenbeitrages.
2.5. Wir sind nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der für den Geschäftspartner handelnden Personen zu überprüfen. Der Geschäftspartner hat die (Willens- und Wissens-) Erklärun- gen der für ihn handelnden bzw für ihn auftretenden Perso- nen aus seinem Unternehmen gegen sich gelten zu lassen.
Xxxxxxxx Xxxxxxx. (Fn. 22), § 33 Rn. 30; für Offenlegung des ganzen Vertrages: Habersack (Fn. 6), § 114 Rn. 30. 33 Habersack (Fn. 6), § 114 Rn. 3. 34 Vetter, AG 2006, 173 (174) m.w.N. 35 Hopt/Xxxx (Fn. 15), § 114 Rn. 4 f. höhte oder gar unberechtigte Vergütungen unsachlich beein- flusst werden. Insoweit obliegt dem Gesamtaufsichtsrat auch eine Angemessenheitskontrolle der vereinbarten Vergütung.36 Bei der Abstimmung über einen solchen Vertrag unter- liegt das betroffene Aufsichtsratsmitglied als Vertragspartner analog § 34 BGB einem Stimmverbot. Darüber hinaus sollte es schon an den Beratungen hierzu nicht teilnehmen.37 Die Zustimmung zu Verträgen kann daher auch auf Ausschüsse übertragen werden.38
3. Deutscher Corporate Governance Kodex
III. Beratung durch dem Aufsichtsrat nahestehende Ge- sellschaften
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Bürgermeister der Stadt Wolfhagen Grundlage für Prospektangaben 5 Umfang der Prospekthaftung 5 Gründe für das Angebot 12 Das Fondskonzept 13 Anbieter 13 Fondsgesellschaft und Beteiligung 14 Emissionskosten 21 Allgemeine Hinweise 22 Maximalrisiko 23 Prognose- und anlagegefährdende Risiken 23 Anlegerbezogene Risiken 28 Abschließender Risikohinweis 29 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 30 Wärmeproduktion 30 Marktentwicklung und Politik 30 Kontrolle der Wertschöpfungskette 31 Der Markt für erneuerbare Energien heute – eine Erfolgsgeschichte 32 Die Zukunft der erneuerbaren Energien – ein Ausblick 35 Holz – der älteste Energieträger wird neu entdeckt 40 Der Markt für zertifizierte Holzprodukte zum Heizen 41 Geschäftstätigkeit 44 Anlageziel 44 Die Ausgangssituation am Standort Wolfhagen 45 Investitionsvorhaben 45 Anlagen-, Produktions- und Betriebskonzept 50 Genehmigungen 53 Betreibergesellschaft 53 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 56 Kooperationsnetzwerk 57 Unterstützung durch energiepolitische Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadtprojekte 58 Planung der steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft 68 Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft 72 Planung der steuerlichen Ergebnisse der Betreibergesellschaft 78 Liquiditätsplanung der Betreibergesellschaft 80 Zwischenübersicht der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG zum 12.4.2010 95 Zwischen-Gewinn-und-Verlustrechnung vom 4.1.2010 bis zum 12.4.2010 95 Einleitung 96 Planungsgrundlagen 97 Erläuterungen der Plan-Bilanzen 97 Plan-Bilanzen der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG (PROGNOSE) 97 Erläuterungen der Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung 98 Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG (PROGNOSE) 98 Erläuterungen der Plan-Liquiditätsrechnung 99 Plan-Liquiditätsrechnung der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG (PROGNOSE) 99 Planzahlen der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) 100 Unternehmensangaben der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG 102 Die Beteiligung 107 Allgemeiner Hinweis 118 Steuerliche Behandlung in der Beteiligungsphase 119 Steuerliche Behandlung bei Beendigung der Beteiligung bzw. Auflösung der Fondsgesellschaft 123 Struktur 124 Wesentliche Vertragspartner 125 Wesentliche Verträge 126 Prospektunterlagen prüfen 153 Beitrittsantrag 153 Treuhandvertrag 153 Annahmeerklärung 154 Widerruf 154 Überweisung 154 Handelsregister 154 All...
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Hessen-Thüringen
Xxxxxxxx Xxxxxxx. 2.1 Der Mietzins für den ersten Monat bzw. für die fest vereinbarte Mietzeit, falls diese kürzer als einen Monat ist, sowie die An- und Rücklieferungskosten, Krangebühren und Montagekosten sind vor Beginn der Mietzeit und vor Anlieferung durch den Vermieter bzw. Abholung durch den Mieter zur Zahlung fällig. Dem Vermieter steht insofern ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die weiteren Mietzinszahlungen sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
2.2 Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages nach schriftlicher Mahnung länger als 14 Kalendertage im Rückstand oder wurde ein vom Mieter gegebener Scheck nicht eingelöst, so ist der Vermieter nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Mietobjekt zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen, ohne fristlos kündigen zu müssen. Die dem Vermieter aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen, soweit sie nicht durch die Abholung gegenstandslos geworden sind. Der Vermieter ist daneben berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
2.3 Unabhängig davon, hat der Mieter bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten, sofern er nicht einen geringeren Verzugsschaden des Vermieters nachweist. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
2.4 Eine Aufrechnung seitens des Mieters ist nur zulässig, sofern die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Xxxxxxxx Xxxxxxx. 2.1. Unsere Angebote werden nur schriftlich (per Post, Telefax oder e-Mail) unterbreitet.
2.2. Angebote einschließlich der darin enthaltenen Preisangaben werden nach unserem Fachwissen und den uns im Zeitpunkt der Anbotslegung zur Verfügung stehenden Informationen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen, kann kein Bedacht genommen werden.
2.3. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.4. Wir sind nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der für den Geschäftspartner handelnden Personen zu überprüfen. Der Geschäftspartner hat die (Willens- und Wissens-) Erklärungen der für ihn handelnden bzw für ihn auftretenden Personen aus seinem Unternehmen gegen sich gelten zu lassen.
2.5. Sofern keine andere Frist angegeben ist, halten wir uns an unsere Angebote eine Woche nach Erstellung (Datum des Angebots) gebunden.