Common use of Software-Lizenzen Clause in Contracts

Software-Lizenzen. (a) Der Kunde darf Business-Logics-Softwareprodukte einschließlich deren Doku- mentation ausschließlich aufgrund einer von Business-Logics erteilten Lizenz nutzen. (b) Gem¨aß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software gew¨ahrt. (c) Die Software wird dem Kunden im Bin¨arcode u¨berlassen. (d) Lieferung der Sofware erfolgt per Download-Link, der per E-Mail an eine vom Kunden festzulegende Adresse versendet wird. (e) Business-Logics erkl¨art sich mit einer Weiterver¨außerung oder Schenkung der Software bzw. der Lizenz nur dann einverstanden, sofern sich der erwerben- de Dritte mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen auch ihm gegenu¨ber einverstanden erkl¨art. Im Falle einer Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender s¨amtliche vorhandenen Kopien u¨bergeben oder die nicht u¨bergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe in Form von Ver¨außerung oder Schen- kung erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung. Weitergabe durch Miete, Leasing oder Leihe ist nicht gestattet. Der Kunde ist in den ge- nannten F¨allen verpflichtet, Business-Logics unverzu¨glich den Namen und die vollst¨andige Anschrift des neuen Anwenders mitzuteilen. Die Weitergabe von Lizenzen unter o. g. Voraussetzungen ist auf die Anzahl der vom Kunden ord- nungsgem¨aß erworbenen Lizenzen beschr¨ankt. (f) Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der u¨berlassenen Software sowie der u¨berlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdru¨cklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich Business-Logics zu. (g) Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gew¨ahrt und ko¨nnen von Business- Logics nur aus wichtigem Grund geku¨ndigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ord- nungsgem¨aß erfu¨llt oder trotz Mahnung f¨allige Zahlungen nicht binnen 21 Tagen nach Erhalt der Mahnung leistet. Eine Ku¨ndigung durch Business-Logics bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfu¨gung gestellten Versionen der Software ein- schließlich davon angefertigter Kopien. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit der vollst¨andigen Bezahlung durch den Kunden. (h) Business-Logics bietet z. T. fu¨r Kunden Updates oder Upgrades fu¨r die gelie- ferten Produkte gegen gesonderte Berechnung an. Im Falle des Bezuges eines Updates oder Upgrades verliert die alte Lizenz ihre Gu¨ltigkeit. (i) Im Falle der Ru¨ckg¨angigmachung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Originalsoftware und alle Kopien einschließlich etwaiger abge¨anderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten. Der Kunde wird die Erfu¨llung dessen Business-Logics innerhalb von 14 Tagen schriftlich best¨atigen.

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Samples: Software License and Maintenance Agreement, Software License Agreement

Software-Lizenzen. (a) Der Kunde darf Business-Logics-Softwareprodukte einschließlich deren Doku- mentation ausschließlich aufgrund einer von Business-Logics erteilten Lizenz nutzen. (b) Gem¨aß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software auf beliebig vielen Computern in Test-, Pre-Produktions- und Produktionsum- gebungen gew¨ahrt. (c) Die Software wird dem Kunden im Bin¨arcode u¨berlassen. (d) Lieferung der Sofware erfolgt per Download-Link, der per E-Mail an eine vom Kunden festzulegende Adresse versendet wird. (e) Business-Logics erkl¨art sich mit einer Weiterver¨außerung oder Schenkung der Software bzw. der Lizenz nur dann einverstanden, sofern sich der erwerben- de Dritte mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen auch ihm gegenu¨ber einverstanden erkl¨art. Im Falle einer Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender s¨amtliche vorhandenen Kopien u¨bergeben oder die nicht u¨bergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe in Form von Ver¨außerung oder Schen- kung erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung. Weitergabe durch Miete, Leasing oder Leihe ist nicht gestattet. Der Kunde ist in den ge- nannten F¨allen verpflichtet, Business-Logics unverzu¨glich den Namen und die vollst¨andige Anschrift des neuen Anwenders mitzuteilen. Die Weitergabe von Lizenzen unter o. g. Voraussetzungen ist auf die Anzahl der vom Kunden ord- nungsgem¨aß erworbenen Lizenzen beschr¨ankt. (f) Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der u¨berlassenen Software sowie der u¨berlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdru¨cklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich Business-Logics zu. (g) Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gew¨ahrt und ko¨nnen konnen von Business- Logics nur aus wichtigem Grund geku¨ndigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ord- nungsgem¨aß erfu¨llt oder trotz Mahnung f¨allige Zahlungen nicht binnen 21 Tagen nach Erhalt der Mahnung leistet. Eine Ku¨ndigung durch Business-Logics bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfu¨gung gestellten Versionen der Software ein- schließlich davon angefertigter Kopien. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit der vollst¨andigen Bezahlung durch den Kunden. (h) Business-Logics bietet z. T. fu¨r Kunden Updates oder Upgrades fu¨r die gelie- ferten Produkte gelieferte Software gegen gesonderte Berechnung oder im Rahmen eines Wartungsvertra- ges an. Im Falle des Bezuges eines Updates oder Upgrades verliert die alte Lizenz ihre Gu¨ltigkeit. (i) Im Falle der Ru¨ckg¨angigmachung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Originalsoftware und alle Kopien einschließlich etwaiger abge¨anderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten. Der Kunde wird die Erfu¨llung dessen Business-Logics innerhalb von 14 Tagen schriftlich best¨atigen.

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Samples: Order Agreement, Order Agreement

Software-Lizenzen. (a) Der Kunde darf Business-Logics-Softwareprodukte Dem Kunden wird im Rahmen dieses Lizenzvertrags die Weitergabe der u¨berlassenen Software an seine Endkunden zur Nuzung ermo¨glicht. (b) Die Software einschließlich deren Doku- mentation Dokumentation ist ausschließlich aufgrund einer der von Business-Logics erteilten Lizenz zu nutzen. (bc) Gem¨aß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags wird dem werden den End- kunden des Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht Nutzungs- recht an der Software gew¨ahrt. (cd) Die Software wird dem Kunden im Bin¨arcode u¨berlassen. (d) Lieferung der Sofware erfolgt per Download-Link, der per E-Mail an eine vom Kunden festzulegende Adresse versendet wird. (e) Business-Logics erkl¨art sich mit einer Weiterver¨außerung oder Schenkung der Software bzw. der Lizenz nur dann einverstanden, sofern sich hierdurch der erwerben- de erwer- bende Dritte mit der Weitergeltung der an diese Vertragsbedingungen auch ihm gegenu¨ber einverstanden erkl¨art. Im Falle einer Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender s¨amtliche vorhandenen Kopien u¨bergeben oder die nicht u¨bergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe in Form von Ver¨außerung oder Schen- kung erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung. Weitergabe durch Miete, Leasing oder Leihe ist nicht gestattet. Der Kunde ist in den ge- nannten F¨allen verpflichtet, Business-Logics unverzu¨glich den Namen und die vollst¨andige Anschrift des neuen Anwenders mitzuteilen. Die Weitergabe von Lizenzen unter o. g. Voraussetzungen ist auf die Anzahl der vom Kunden ord- nungsgem¨aß erworbenen Lizenzen beschr¨anktgebunden ist. (f) Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der u¨berlassenen Software sowie der u¨berlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdru¨cklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich Business-Logics zu. (g) Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gew¨ahrt und ko¨nnen von Business- Logics nur aus wichtigem Grund geku¨ndigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ord- nungsgem¨aß erfu¨llt oder trotz Mahnung f¨allige Zahlungen nicht binnen 21 Tagen nach Erhalt der Mahnung leistet. Eine Ku¨ndigung durch Business-Logics bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfu¨gung gestellten Versionen der Software ein- schließlich davon angefertigter Kopien. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit der vollst¨andigen Bezahlung durch den Kunden. (h) Fu¨r den Betrieb der Software wird eine Lizenz pro Kunden-ID beno¨tigt. Insbe- sondere ist die gleichzeitige Nutzung einer Lizenz fu¨r mehr als eine Kunden-ID untersagt. (i) Lieferung der Sofware erfolgt u¨ber den Lizenzserver von Business-Logics per Download-Link, welcher per E-Mail an eine vom Kunden festzulegende E-Mail versendet wird. (j) Die Verteilung der PC-Software an die Endkunden per Lizenzserver ist Sache des Kunden. (k) Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte A¨nderungen oder An- passungen an der Software vorzunehmen. (l) Business-Logics bietet z. T. fu¨r Kunden Updates oder Upgrades fu¨r die gelie- ferten Produkte gelieferte Software gegen gesonderte Berechnung an. Im Falle des Bezuges eines Updates oder Upgrades verliert die alte Lizenz ihre Gu¨ltigkeit. (im) Im Falle der Ru¨ckg¨angigmachung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Originalsoftware und alle Kopien einschließlich etwaiger abge¨anderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten. Der Kunde wird die Erfu¨llung dessen Business-Logics innerhalb von 14 Tagen schriftlich best¨atigen.

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Samples: Order Agreement