Ergänzende Regelungen. Zu dieser Vereinbarung gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Der Text der StromGVV ist bei ALE erhältlich und kann im Internet unter xxx.xxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx abgerufen werden.
Ergänzende Regelungen. Zu dieser Vereinbarung gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdruck- netz (GasGVV). Der Text der GasGVV ist bei EVIS erhältlich und kann im Internet unter xxx.xxxx.xx abgerufen werden.
Ergänzende Regelungen. (1) Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EDV-Einrichtung sowie den Benutzerkennungen ist d. IT-Beauftragte der Schule; Schülerinnen und Xxxxxxx wenden sich an die Lehrkraft oder zuständige Aufsichtsperson.
(2) Für die Fernwartung und den direkten Anwendersupport am Endgerät kann es er- forderlich sein, dass sich ein Administrator auf das Gerät aufschaltet. Dabei ist der Bildschirminhalt für den Administrator sichtbar. Die Aufschaltung erfolgt bei ange- meldetem Nutzer erst nach Ankündigung und nach aktiver Bestätigung durch den Nutzer.
(3) Um eine effektive Administration und Fernwartung zu gewährleisten, benötigen die Rechner eine Dauerstromversorgung. Der Anschluss an abschaltbare Stroman- schlüsse, wie z. B. schaltbare Steckdosenleisten oder Not-Aus-Stromkreise, ist zu unterlassen.
(4) Vom Virenschutzprogramm als schädlich erkannte Dateien werden ohne Rückfrage durch das Programm gelöscht – dies gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, wo sich diese befinden (z. B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).
(5) Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Mitarbeiter/innen der Administration mit Administrationsrechten grundsätzlich Zugriff auf im pädagogi- schen Netz und den Geräten abgelegte Daten haben. Die Mitarbeiter/innen wurden auf ihre besondere Verantwortlichkeit verpflichtet. Die Mitarbeiter/innen werden In- halte von Dateien nur einsehen und ggf. löschen, wenn vermutet werden kann, dass von ihnen eine Gefahr für den IT-Betrieb ausgeht (z. B. Viren oder sonstige Schadprogramme). Auswertungen von Nutzungsprotokollen (s. Abschnitt B(26)) werden grundsätzlich ohne Einsichtnahme weitergeleitet. Um die Einhaltung der vereinbarten Speicherkontingente zu überprüfen, werden ausschließlich summarische Auswertungen der Dateigrößen durchgeführt.
(6) Die Umsetzung von Maßnahmen zur Green-IT (Energiesparmodi, automatisches Herunterfahren zu bestimmten Zeiten) erfolgen nach Maßgabe des Magistratsbe- schlusses M80/2013 – "Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung". Hierdurch soll der Energieverbrauch beim Einsatz von Informations- und Kommunikations- technik optimiert werden.
Ergänzende Regelungen. 1. Die Vertragspartner tragen gemeinsam Verantwortung für die gemäß Abs. 1 vereinbarten Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Abs. 2.
2. Die Krankenkassen werden die Versicherten und die KVT die Vertragsärzte über die Zielsetzung der vorliegenden Vereinbarung in Kenntnis setzen.
3. Die Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen der KBV im Hinblick auf den von ihr erstellten Medikationskatalog sind von den Vertragspartnern dieser Vereinbarung und der Prüfungsstelle zu beachten.
Ergänzende Regelungen. Die folgenden Regelungen gelten ergänzend je nach Art der Leistung, die der Kunde von EASY bezieht.
Ergänzende Regelungen. Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die Mercedes-Benz Special Terms 2016 mitsamt Anhängen, welche über das Daimler Supplier Portal unter xxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx.xxx abgerufen werden können.
Ergänzende Regelungen. Zu dieser Vereinbarung gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Nieder- drucknetz (GasGVV). Der Text der GasGVV ist bei GWBA erhältlich und kann im Internet unter xxx.xxxx.xx abgerufen werden.
Ergänzende Regelungen. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklichem Hinweis auf diese Vereinbarung. Sie sind von beiden Parteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sollte in dieser Vereinbarung eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder fehlenden Vereinbarung wirtschaftlich in gesetzlich erlaubter Weise am nächsten kommt.
Ergänzende Regelungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen und von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Die eventuelle Ungültigkeit einzelner Vertragsregelungen führt nicht zur Ungültigkeit des ganzen Vertrages oder anderer Vertragsteile. Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages.
Ergänzende Regelungen. Die folgenden Regelungen gelten ergänzend je nach Art der Leistung, die der Kunde von A&B bezieht. § 14 End of Life / EOL-Kündigung