Ergänzende Regelungen. Zu dieser Vereinbarung gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Der Text der StromGVV ist bei ALE erhältlich und kann im Internet unter xxx.xxxxx-xxxxxxx-xxxxxxx.xx abgerufen werden.
Ergänzende Regelungen. (1) Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EDV-Einrichtung sowie den Benutzerkennungen ist d. IT-Beauftragte der Schule; Schülerinnen und Xxxxxxx wenden sich an die Lehrkraft oder zuständige Aufsichtsperson.
Ergänzende Regelungen. Zu dieser Vereinbarung gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdruck- netz (GasGVV). Der Text der GasGVV ist bei EVIS erhältlich und kann im Internet unter xxx.xxxx.xx abgerufen werden.
Ergänzende Regelungen. 1. Die Vertragspartner tragen gemeinsam Verantwortung für die gemäß Abs. 1 vereinbarten Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Abs. 2.
Ergänzende Regelungen. Die folgenden Regelungen gelten ergänzend je nach Art der Leistung, die der Kunde von EASY bezieht.
Ergänzende Regelungen. Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die Mercedes-Benz Special Terms 2016 mitsamt Anhängen, welche über das Daimler Supplier Portal unter xxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx.xxx abgerufen werden können.
Ergänzende Regelungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen und von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Die eventuelle Ungültigkeit einzelner Vertragsregelungen führt nicht zur Ungültigkeit des ganzen Vertrages oder anderer Vertragsteile. Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des 1. Sorgeberechtigten Unterschrift der/des 2. Sorgeberechtigten
Ergänzende Regelungen. Zu dieser Vereinbarung gilt ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Nieder- drucknetz (GasGVV). Der Text der GasGVV ist bei GWBA erhältlich und kann im Internet unter xxx.xxxx.xx abgerufen werden.
Ergänzende Regelungen. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklichem Hinweis auf diese Vereinbarung. Sie sind von beiden Parteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Sollte in dieser Vereinbarung eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder fehlenden Vereinbarung wirtschaftlich in gesetzlich erlaubter Weise am nächsten kommt.
Ergänzende Regelungen. Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.