Common use of Softwarenutzung Clause in Contracts

Softwarenutzung. (1) XXXX stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die KIS.MANAGER Software in der jeweils aktuellen Version ab Anmeldung des Kunden im System und Registrierung des jeweiligen Hardware-Xxxxxx über das Internet entgeltlich (bzw. in der „Trial“-Version unentgeltlich) zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet RAFI die KIS.MANAGER Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Vor Nutzung sind der entsprechende Quick-Start-Guide und das Handbuch zu beachten. Der Quick-Start Guide liegt jeweils der Hardware bei, das Handbuch ist online einsehbar unter xxx.xxxxx.xxx.

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Samples: kisme.com, kisme.com, kisme.com