Softwarenutzung. 11.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in der angegebenen Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Leistungsgegenstand zur Verfügung gestellt. Die weitergehende Nutzung der Software ist untersagt. 11.2 Der Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zugelassenen Umfang vervielfältigen, verarbeiten und anpassen, und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder Anpassung bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden. 11.3 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden. 11.4 Wurde die Nutzung der gelieferten Software unsererseits zeitlich befristet, so darf der Kunde die Software nach Ablauf dieser Frist nicht verwenden. 11.5 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden. 11.6 Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright–Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu verändern. 11.7 Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Source Code und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. 11.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden Besteller ein nicht ausschließliches ausschliessliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich einschliesslich ihrer Dokumentation in der angegebenen Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Leistungsgegenstand Liefergegenstand zur Verfügung gestellt. Die weitergehende Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
11.2 . Der Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zugelassenen Umfang vervielfältigen, verarbeiten und anpassen, anpassen und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße bestimmungsgemässe Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten Benutzungsberechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder Anpassung bedarf jedenfalls unserer der ausdrücklichen schriftlichen ZustimmungZustimmung von RBS. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüchen des Kunden.
11.3 Bestellers. Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt ebenfalls zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüchen des Kunden.
11.4 . Wurde die Nutzung der gelieferten Software unsererseits seitens RBS zeitlich befristet, so darf der Kunde Besteller die Software nach Ablauf dieser Frist nicht verwenden.
11.5 mehr benutzen oder sonst wie gebrauchen. Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von RBS durchgeführt werden.
11.6 . Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright–-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrückliche und ausdrücklich schriftliche Zustimmung von RBS zu verändern.
11.7 . Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Source Code Sourcecode und den Dokumentationen einschließlich einschliesslich der Kopien bleiben bei uns RBS bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 11.1 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in der angegebenen für die angegebene Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Leistungsgegenstand Leistungs- gegenstand zur Verfügung gestellt. Die weitergehende Nutzung oder eine Weitergabe an Dritte der Software ist untersagt.
11.2 9.2 Der Kunde Besteller darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zugelassenen Umfang vervielfältigenvervielfäl- tigen, verarbeiten und anpassen, und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße Benutzung Be- nutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung Ver- arbeitung oder Anpassung bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Schadenersatzan- sprüche des KundenBesteller.
11.3 9.3 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprü- che des KundenBestellers.
11.4 9.4 Wurde die Nutzung der gelieferten Software unsererseits zeitlich befristet, so darf der Kunde Besteller die Software nach Ablauf dieser der Frist nicht verwenden.
11.5 9.5 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.
11.6 9.6 Der Kunde Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright–—Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu verändern.
11.7 9.7 Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Source Code und den Dokumentationen einschließlich ein- schließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen Unterli- zenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Rechtliche Grundlagen Anlagenbau
Softwarenutzung. 11.1 Soweit An Software von FeRe jeglicher Art und der dazugehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht auf einem bestimmten bzw. im Lieferumfang Einzelfall festzulegenden Hardware-Produkt. XxXx bleibt Inhaberin des Urheberrechts sowie aller anderen gewerblichen Schutzrechte. Das Recht Vervielfältigungen anzufertigen ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyright- Vermerke dürfen nicht entfernt werden. FeRe liefert Installations- und Inbetriebnahmeanleitungen mit entsprechenden Sicherheitshinweisen für ihre Software enthalten istin gedruckter Form. Alle weiteren Dokumentationen werden nur in Form von Softwaredaten mit Online-Hilfe mitgeliefert. Mit der Nachlieferung neuer Software-Releases werden auch die entsprechenden Online-Dokumentationen übersandt. Die Weitergabe an Dritte bedarf in jedem Fall unserer Zustimmung. Bei Überlassung von Software zum Zwecke der Weiterveräußerung ist die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Dritten sicherzustellen. Veränderungen sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Besteller für jeden Verstoß hiergegen eine Vertragsstrafe in Höhe des 10- fachen des Auftragswertes zu entrichten. Diese Vertragsstrafe ist auf einen eventuellen Schadenersatzanspruch anzurechnen. Die Software und die dazugehörige Dokumentation sind unverzüglich zurück zu geben. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für eine ausschließlich kundenspezifisch, wird auf der Grundlage einer vom Kunden beigestellten Pflichtenheftes, entwickelten Software für deren Entwicklung auch ein entsprechendes, im Vertrag vereinbartes Entgelt gezahlt wurde. Diese, im Rahmen der vertragsmäßig erstellten Komplettsteuerung, entwickelte Software ist von FeRe unter Einsatz modularer, von FeRe für eine Vielzahl von Anwendungsfällen geschaffenen Softwarebausteinen (Standard- Softwaremodule), kundenspezifisch zusammengesetzt und auf die vertraglichen Leistungserfordernisse angepasst worden (kundenspezifisches Anwendungsprogramm). Vorstehende Bedingungen gelten ebenfalls nicht für kundenspezifisch erstellte Lernsoftware. Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für das kundenspezifische Anwendungsprogramm überträgt FeRe dem Kunden hieran das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, ohne das dem Kunden an den einzelnen, der kundenspezifischen Anpassung zugrunde liegenden Standard- Softwaremodulen irgendwelche Rechte, gleich welcher Art, zustehen. FeRe bleibt ungeachtet dieser Bestimmungen berechtigt, auf Grundlage dieser Entwicklung sich aufgrund anderer Aufgabenstellungen sonstiger Kunden ergebende kundenspezifische Softwarelösungen zu erstellen und anzubieten. FeRe verbleibt in jedem Fall ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in der angegebenen Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Leistungsgegenstand zur Verfügung gestellt. Die weitergehende Nutzung der Software ist untersagt.
11.2 Der Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zugelassenen Umfang vervielfältigen, verarbeiten und anpassen, und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder Anpassung bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
11.3 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
11.4 Wurde die Nutzung der gelieferten Software unsererseits zeitlich befristet, so darf der Kunde die Software nach Ablauf dieser Frist nicht verwenden.
11.5 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.
11.6 Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright–Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu verändern.
11.7 Alle sonstigen Rechte einfaches Nutzungsrecht an der Software, dem Source Code und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigkundenspezifischen Lösung zu innerbetrieblichen Zwecken.
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Softwarenutzung. 11.1 12.1 Soweit im Lieferumfang Vertragsinhalt Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht nicht-ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich inklusive ihrer Dokumentation in der angegebenen Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Leistungsgegenstand zur Verfügung gestelltder von uns montierten Anlage bereitgestellt. Die Eine weitergehende Nutzung der Software ist untersagt.
11.2 12.2 Der Kunde darf die gelieferte Software nur im gesetzlich zugelassenen Umfang vervielfältigen, verarbeiten und anpassen, und das nur insoweit, als dies für die bestimmungsgemäße Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Weitergehende Bearbeitung, Verarbeitung oder Anpassung bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Jede unautorisierte Verarbeitung, Veränderung oder Anpassung der gelieferten Software bewirkt den sofortigen und endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
11.3 12.3 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden.
11.4 12.4 Wurde die Nutzung der gelieferten Software unsererseits durch uns zeitlich befristet, so darf der Kunde die Software nach Ablauf dieser Frist nicht verwendenmehr benutzen oder sonst wie gebrauchen.
11.5 12.5 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.
11.6 12.6 Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright–-Vermerke, nicht zu entfernen oder diese ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von uns zu verändern.
11.7 12.7 Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Source Code und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. bzw beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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