Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
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Samples: alzmetall.de, www.bender-mechanik.de, www.hahndorf.com
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Abnehmer ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation für die angegebene Anzahl von Usern zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Wurde die Nutzung der gelieferten Software auf mehr als einem System ist untersagtvom Lieferanten zeitlich befristet, so darf der Abnehmer die Software nach Ablauf der Frist nicht verwenden.
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Samples: www.baer-cargolift.com
Softwarenutzung. 112.1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Kunden ein zeitlich unbeschränkteseinfaches, nicht ausschließliches ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
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Samples: www.vacom.net