Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Und Die Lieferung Von Energieanlagen, Wartungsteilen Und Dienstleistungen, Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. • Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. • Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
9.2 Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Verkäufers zu verändern. .
9.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang die Leistung auch die Erstellung von Software enthalten istenthält, wird dem Besteller Kunden ein nicht ausschließliches ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation ausschließlich im Zusammenhang mit der erworbenen Leistung zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System Die Vergabe von Unterlizenzen ist untersagtunzulässig. Der Besteller Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnnutzen. Der Besteller Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen der Dokumentation einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässiguns vorbehalten.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Dienst Und Werkleistungsvertrag
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen, General Terms and Conditions
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigennutzen. Er darf sie nur zusammen mit dem Liefergegenstand und nur vollständig, überarbeitenso wie sie ihm übergeben wurde, übersetzen also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation und nur unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte weitergeben. Sämtliche Sicherungskopien, die der Besteller gefertigt hat, sind zu vernichten oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht mit zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändernübergeben. Alle sonstigen Rechte an der Software und an den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenLieferer. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
3. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyrightvermerke - nicht zu entfernen oder zu verändern.
4. Vorstehendes gilt auch, sofern der Liefergegenstand oder Teile davon in sonstiger Weise urheberrechtlich geschützt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Bedingungen (Agb) Für Die Lieferung Von Maschinen, Maschinenteilen, Vorrichtungen
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von RENK zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei RENK bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Im Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes ist der Besteller berechtigt, die mit dem Liefergegenstand gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen an den Erwerber zu übertragen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Softwarenutzung. 15.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie .
15.2 Die gelieferte Software wird dem Besteller zur Verwendung Nutzung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
15.3 Der Besteller darf die Software nur im in gesetzlich zulässigen zulässigem Umfang (§§ 69 a ff. 69a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sichdarf Herstellerangaben - insbesondere Marken, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – Urheber- oder andere Schutzrechtsvermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
15.4 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentationen, einschließlich der Kopien Kopien, bleiben beim Lieferer Lieferer, bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen Verleihung, Vermietung oder sonstige zeitweise Überlassung der Software an Dritte sowie Unterlizenzierung ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Anlagen, General Terms and Conditions
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Liefergegen- stand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Softwarenutzung. 1.) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem den dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem 1 System ist untersagt. .
2.) Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
3.) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer verbleiben bei uns bzw. beim dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Payment, General Terms and Conditions of Sale and Payment
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, zeitlich nach den Regelungen des Liefervertrages befristete, nicht ausschließliches übertragbare und nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagtausschließlich in Verbindung mit der Ware, für die die Software bestimmt ist. Ausschließlich soweit dies ohne unsere Zustimmung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, darf der Kunde die Software vervielfältigen, bearbeiten oder dekompilieren. Änderungen am Quellcode sind unzulässig. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässiguns vorbehalten.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. (1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht und nicht übertragbares Benutzungsrecht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
(2) Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Die Herausgabe eines Quellcodes ist unter keinen Umständen geschuldet.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben Hersteller- angaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Zahlungs Und Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches ausschließli- ches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Lieferge- genstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt, außer dies wird dem Besteller ausdrücklich vom Lieferer zugesagt. Dem Besteller ist es nicht gestattet, außer für Archivzwecke Kopien der Software anzufer- tigen, die Software zu verändern, zu dekompilieren oder eine Form von „Reverse Enginee- ring“ zur Anwendung zu bringen. Der Besteller darf Lieferer stellt die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnfür die Interoperabilität benötigten Informationen auf Anforderung zur Verfügung. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben Herstelleran- gaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 14.1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller lediglich ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zur Nutzung des Liefergegenstandes zu nutzen. Sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
14.2. Der Besteller Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhGUrhebergesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
14.3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zulässig. Bei Weiterverkauf des Liefergegenstands ist der Kunde verpflichtet, die Softwarenutzung des Abnehmers gleichermaßen zu beschränken und uns dies auf Anforderung nachzuweisen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen ent-fernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenSoftware-lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Operating Instructions
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentati- onen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem der dafür bestimmten Liefergegenstand Anlage überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode Quell- code umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Zustim- mung von Xxxxxxx+Sohn zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei Xxxxxxx+Sohn bzw. beim SoftwarelieferantenSoftwarehersteller. Die Vergabe von Unterlizenzen Unterli- zenzen ist nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches ausschließliches, nicht übertragbares, nach den Regelungen des Lieferumfangs befristetes Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf Dokumentation in Verbindung mit dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenzu nutzen. Eine Nutzung der Software auf in Verbindung mit mehr als einem System Liefergegenstand ist untersagt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§( § 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen der Dokumentation einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässiguns vorbehalten.
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Samples: Liefervertrag
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhGUrheberrechtsgesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. a. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
b. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
c. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 16.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zeitlich unbeschränkt zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Vertragsgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System Gerät, welches nicht der dafür bestimmte Vertragsgegenstand ist, ist untersagt. .
16.2 Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen übersetzen, oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Urheberrechtsvermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
16.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten be- stimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-ins- besondere Copyright Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim dem Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System system ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige vorhergehende ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen der Dokumentation einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. 11.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumtübertragen, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird dem Auftraggeber zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Die Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
11.2 Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SR SCHINDLER vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – sich - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferers von SR SCHINDLER zu verändern. .
11.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der aller Kopien bleiben beim Lieferer bzw. verbleiben bei SR SCHINDLER beziehungsweise beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen für eigene Zwecke beschränkt auf den jeweiligen Vertragsgegenstand zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere insbesondere-Copyright-Vermerke – Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. 10.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Auftragnehmers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Auftragnehmer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches ausschließliches, nicht übertragbares, nach den Regelungen des Lieferumfangs befristetes Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf Dokumentation in Verbindung mit dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenzu nutzen. Eine Nutzung der Software auf in Verbindung mit mehr als einem System Liefergegenstand ist untersagt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen der Dokumentation einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässiguns vorbehalten.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigenver- vielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnumwan- deln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright - Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien Kopie bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Anlagen, Maschinen Und Ersatzteilen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software Soft- ware einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenüber- lassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, weder Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – nicht - zu entfernen oder noch ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenSoft- warelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers der G+K zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei der G+K bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigennutzen. Er darf sie nur zusammen mit dem Liefergegen- stand und nur vollständig, überarbeitenso wie sie ihm übergeben wurde, übersetzen also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation und nur unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte weitergeben. Sämtliche Sicherungskopien, die der Besteller gefertigt hat, sind zu vernichten oder mit zu übergeben. Alle sonstigen Rechte an der Software und an den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer. Die Vergabe von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnUnterlizenzen ist nicht zulässig.
3. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
4. Alle sonstigen Rechte an Vorstehendes gilt auch, sofern der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigLiefergegenstand oder Teile davon in sonstiger Weise urheberrechtlich geschützt ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Von Maschinen
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Liefer-/Montagegegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhGUrheberrechtsgesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Er verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von Xxxxxxxxxxxxx zu verändern. Ein Anspruch auf Offenlegung des Quellcodes von Software besteht nicht. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei Schönenberger bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumteingerÄumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen zulÄssigen Umfang (§§ ââ 69 a ff. UrhG) vervielfältigenvervielfÄltigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändernverÄndern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigzulÄssig.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ein- schließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnoder. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumen- tationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenSoft- warelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Die Herausgabe eines Quellcodes ist unter keinen Umständen geduldet.
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Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem den dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenüber- lassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die diese Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (vgl. §§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen über- setzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von uns zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentation einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferantenbei unseren Softwarelie- feranten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumtein- geräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Verkäufers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. bei dem Verkäufer bzw beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. a) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – Vermerke-nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentationen, einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Lieferer, bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software - einschließlich ihrer Dokumentationen - zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (der §§ 69 a ff. UrhGUrhG (deutsches Recht) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentationen, einschließlich der Kopien Kopien, bleiben beim Lieferer Lieferer, bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Der Besteller hat nur dann einen Anspruch auf Updates und Erweiterungen im Rahmen der Software-Weiterentwicklung, wenn er einen Software- Wartungsvertrag abschließt. Die Installation von fremder Software auf den gelieferten Systemkomponenten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferanten gestattet.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ §69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von TROX zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei TROX bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumteinge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung Verwen- dung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen zu- lässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändernver- ändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Doku- mentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ein- schließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. 69a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke – Copyrightvermerke, nicht zu entfernen oder ohne unse- re vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändernver-ändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentationen, einschließlich der Kopien Kopien, bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Die Übertragung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe an einen Dritten unter Aufgabe der eigenen Nutzung nachweist, insbe- sondere im Falle des Verkaufs der kompletten Einrichtung.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Kaufgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen zulässigem Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Die gesetzliche Aktualisierungspflicht ist – sofern der Käufer kein Verbraucher gem. § 1 KSchG ist – ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigenverviel- fältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen ent- fernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben blei- ben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Inland Orders
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ein- schließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung Verwen- dung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet ver- pflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenSoftware- lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird jedoch in diesem Sinne ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand für den vereinbarten Zweck überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im vereinbarten und gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln, es sei denn, es ist etwas anderes vertraglich vereinbart. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von STOLL zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei STOLL bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Besteller ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ent- halten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. 69a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – Herstelleran- gaben - insbesondere Copyright-Vermerke – Copyright Ver- merke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen sons- tigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, zeitlich nach den Regelungen des Liefervertrages befristete, nicht ausschließliches übertragbare und nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagtausschließ- lich in Verbindung mit der Ware, für die die Software bestimmt ist.
2. Ausschließlich soweit dies ohne unsere Zustimmung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, darf der Kunde die Software vervielfältigen, bearbeiten oder dekompilieren. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet Kunde ver- pflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässiguns vorbehalten.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches ausschließliches, nicht übertragbares nach den Regelungen des Liefer- umfanges befristetes Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf Dokumentation in Verbindung mit dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenzu nutzen. Eine Nutzung der Software auf in Verbindung mit mehr als einem System Liefergegenstand ist untersagt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzuläs- sig. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen sons- tigen Rechte an der Software und den Dokumentationen der Dokumentation einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässiguns vorbehalten.
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Samples: Lieferbedingungen
Softwarenutzung. 12.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
12.2 Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Auftragnehmers zu verändern. .
12.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Auftragnehmer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich in gesetzlichen zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen sonstige Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Leistungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ein- schließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung Verwen- dung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Liefergegen- stand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet verpflich- tet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenSoftwarelie- feranten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Lieferbedingungen
Softwarenutzung. (1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
(2) Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen überarbeiten oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnübersetzen. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferers Auftragnehmers zu verändern. .
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Auftragnehmer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Ihnen ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem der dafür bestimmten Liefergegenstand Ware überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf Sie dürfen die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den einen Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet Sie verpflichten sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches aus- schließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Doku- mentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Lie- fergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen gesetzlichen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigenver- vielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers der Firma Reiter zu verändern. Verstößt der Besteller gegen diese Unterlassungsverpflichtung, so sind wir be- rechtigt, eine angemessene Vergütung für die vertragswidrige Nutzung zu verlan- gen. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei Reiter bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen Un- terlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Werkvertrag
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, ,übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu Verkäufers verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Kunden ein nicht ausschließliches aus- schließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Do- kumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben Xxxxxxx- lerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferers Lieferanten zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Lieferanten bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen Un- terlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Kaufgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen zulässigem Umfang (§§ 69 a ff. 69a UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von SCANIA zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei SCANIA bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. 13.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
13.2 Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers der Firma KENTAX GmbH zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei der Firma KENTAX GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Standard Terms and Conditions for the Sale of Export Goods
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Lieferanten zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Lieferanten bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem der dafür bestimmten Liefergegenstand Ware überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den einen Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Softwarenutzung. 12.1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches ausschliessliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich einschliesslich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
12.2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen zulässi- gen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche ausdrück- liche Zustimmung des Lieferers Lieferanten zu verändern.
12.3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich Dokumen- tationen einschliesslich der Kopien bleiben beim Lieferer Lieferanten bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem ein System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a a. ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches ausschließli- ches Recht eingeräumt, die gelieferte Software Soft- ware einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür da- für bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich gesetz- lich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigenver- vielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben Hersteller- angaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung des Lieferers zu verändernverän- dern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenSoftwareliefe- ranten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von RENK zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei RENK bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen i s t n i cht zulässig. Im Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes ist nicht zulässigder Besteller berechtigt, die mit dem Liefergegenstand gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen an den Erwerber zu übertragen.
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Samples: General Terms and Conditions
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet ver- pflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Lieferbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Liefergegen- stand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung des Lieferers von LESER zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentati- onen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei LESER bzw. beim SoftwarelieferantenSoft- warelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem der dafür bestimmten Liefergegenstand Kaufsache überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Käufer darf die Software nur im in gesetzlich zulässigen zulässigem Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Verkäufers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Verkäufer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeitenüberar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben Xxxxxxx- lerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich ein- schließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – nicht -nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhGff Urhebergesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Unternehmers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Unternehmer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand Liefergegen- stand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
9.2 Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
9.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Softwarenutzung. 10.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Dokumentation zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
10.2 Der Besteller Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
10.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer im urheberrechtlich geschützten Eigentum des Lieferanten bzw. beim des Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers der AMB zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei der AMB bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 13.1 Soweit im Lieferumfang Liefergegenstand Software enthalten ist, wird räumen wir dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird Nutzungsrecht zur Verwendung Verwen- dung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenein. Eine weiter- gehende Nutzung der Software Software, insbesondere auf mehr als einem System System, ist untersagt. .
13.2 Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Bestel- ler verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche aus- drückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
13.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentatio- nen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferantenbei uns oder dem Softwarelie- feranten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich gesetzlichen zulässigen Umfang (§§ §69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen ent-fernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim SoftwarelieferantenSoftware- lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: User Manual
Softwarenutzung. 13.1 Soweit im Lieferumfang Liefergegenstand Software enthalten ist, wird räumen wir dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird Nutzungsrecht zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenein. Eine weitergehende Nutzung der Software Software, insbesondere auf mehr als einem System System, ist untersagt. .
13.2 Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
13.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim bei uns oder dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von KAGEMA Industrieausrüstungen GmbH zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei KAGEMA Industrieausrüstungen GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches ausschließli- ches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenüberlas- sen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnum- wandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Copyright- Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Liefe- rers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien Ko- pien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen übersetzen, oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke – und Markenzeichen, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers Lieferanten zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer Lieferanten bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. 13.1. Soweit im Lieferumfang Liefergegenstand Software enthalten ist, wird räumen wir dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird Nutzungsrecht zur Verwendung Verwen- dung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenein. Eine weiter- gehende Nutzung der Software Software, insbesondere auf mehr als einem System System, ist untersagt.
13.2. Der Besteller darf von der Software eine Sicherungskopie machen. Im übrigen gelten die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang gesetzlichen Vorschriften (§§ 69 a 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln). Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere CopyrightCopy- right-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
13.3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen Dokumentatio- nen einschließlich der weiteren Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim bei uns oder dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigzuläs- sig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumtein- geräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenüber- lassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen zu- lässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers von MOOG zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei MOOG bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Delivery Agreement
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke – Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Im Falle eines Weiterverkaufs hat der Besteller diese Verpflichtungen dem Käufer des Liefergegenstands aufzuerlegen.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen der Dokumentation unter den nachfolgenden Bedingungen im Zusammenhang mit dem dafür bestimmten Liefergegenstand selber zu nutzennutzen oder die Nutzung seinem Abnehmer zu gestatten. Sie Die Software wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine ; eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. 69a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke – Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändernändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim oder dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigDer Besteller hat diese Verpflichtungen dem Endabnehmer des Liefergegenstandes aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzung. (1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen bestimmungsgemäß zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. .
(2) Der Besteller Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnvervielfältigen und nutzen. Der Besteller Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. .
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bei uns bzw. beim SoftwarelieferantenSoftwarehersteller. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen Ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich gesetzlichen zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – - insbesondere Copyright-Vermerke – - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
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Samples: Sales Contracts