Softwarepflegeleistungen Musterklauseln

Softwarepflegeleistungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit NCS Softwarepflegeleistungen erbringt.
Softwarepflegeleistungen. Soweit Softwarepflegeleistungen vereinbart sind unterliegen diese den hierfür geltenden Zusatzbedingungen.
Softwarepflegeleistungen. 6.1. Aktualisierungen (Upgrades, Updates bzw. Patches oder Bugfixes) der Software erfolgen durch Bosch nach Bedarf gemäß den Wartungsregelungen in der Miet-Lizenz. Für diese Aktualisierungen gelten diese Lizenzbedingungen ebenfalls. Bosch verpflichtet sich, dem Kunden Updates und Patches für die von Bosch dem Kunden zur Verfügung gestellte Softwareversion (ohne kundenindividuelle An- passungen) entsprechend den Nutzungsbedingungen der Miet-Lizenz zu überlassen (im Folgenden „Softwarepfle- geleistungen“).
Softwarepflegeleistungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit JH-COMPUTERS Softwarepflege- leistungen erbringt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen