Common use of Sonderrisiken bei Veranstaltungen Clause in Contracts

Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht 2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation betrieben werden; 2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.

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Samples: Sportversicherung

Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht 2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., . soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Organisation betrieben werden; 2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte versi- cherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener eige- ner Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.

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Samples: Sportversicherung

Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht 2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., . soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Organisation betrieben werden; 2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener eige- ner Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.

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Samples: Sportversicherung

Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht 2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Mitgliedsor- ganisation betrieben werden; 2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte Organisation Mitgliedsorganisation und der Bewirtschaftung in eigener Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren EinrichtungenEin- richtungen.

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Samples: Sportversicherung

Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht 2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Organisation betrieben werden; 2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte versi- cherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener eige- ner Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.

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Samples: Sportversicherungsvertrag