Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht 2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation betrieben werden; 2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.
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Samples: Sportversicherung
Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht
2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., . soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Organisation betrieben werden;
2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte versi- cherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener eige- ner Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.
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Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht
2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., . soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Organisation betrieben werden;
2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener eige- ner Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.
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Samples: Sportversicherung
Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht
2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Mitgliedsor- ganisation betrieben werden;
2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte Organisation Mitgliedsorganisation und der Bewirtschaftung in eigener Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren EinrichtungenEin- richtungen.
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Sonderrisiken bei Veranstaltungen. Mitversichert ist anlässlich von versicherten Veranstaltungen auch die gesetzliche Haftpflicht
2.8.1 aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Schießbuden o.ä., soweit diese in eigener Regie einer versicherten Organi- sation Organisation betrieben werden;
2.8.2 aus dem Auf- und Abbau von Zelten durch eine ver- sicherte versi- cherte Organisation und der Bewirtschaftung in eigener eige- ner Regie. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Zelten und deren Einrichtungen.
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Samples: Sportversicherungsvertrag