Sondervermögen Musterklauseln

Sondervermögen. Investmentfonds sind ein Sondervermögen. Das Sonderver- mögen ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das – wie der Name sagt – vom Vermögen der Investmentgesellschaft ge- trennt ist. Dadurch ist jedes Sondervermögen vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt.
Sondervermögen. Das Sondervermögen besteht aus dem Wert der Indexpartizipation und - soweit gewählt - aus dem Wert Ihrer Fonds. Beim Sondervermögen han- delt es sich - je nachdem, für welche Anlage Sie sich entschieden haben - um: - eine indexbezogenen Kapitalanlage (auch als Indexpartizipation bezeichnet), - Fonds, oder - eine Depotklasse Das Sondervermögen besteht bis zum Rentenbeginn aus dem Wert Ihrer Fonds und Depotklassen.
Sondervermögen. Im Sondervermögen verwalten wir die von Ihnen gewählte Indexbeteili- gung und soweit von Ihnen gewählt, auch Ihre Fondsanlage. Das Son- dervermögen wird getrennt von unserem Vermögen geführt und steht ausschließlich den Versicherungsverträgen zur Verfügung.
Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ein Immobilien- Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches BNP Paribas MacStone. Das Sondervermögen wird am 8. Juni 2020 für
Sondervermögen. Das Sondervermögen Allianz Fondsvorsorge 1957–1966 wurde am 2. April 2002 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt.
Sondervermögen. Das Sondervermögen besteht bis zum Rentenbeginn aus dem Wert der Indexbeteiligung und - soweit gewählt - aus dem Wert Ihrer freien Invest- mentanlage. Ab Beginn der Aktivphase sofern diese mit uns vereinbart ist - lediglich aus der Indexbeteiligung. Bei der freien Investmentanlage handelt es sich - je nachdem, für welche Anlage Sie sich entschieden haben - um: - Fonds, - Depotklassen oder - Strategiekonzepte.
Sondervermögen. Das Sondervermögen wurde am 03.03.2011 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Sondervermö- gens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber und verbriefen die Ansprüche der Inhaber gegen- über der Gesellschaft.
Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ein Immobilien-Sondervermö- gen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Es trägt die Bezeichnung BNP Paribas MacStone. Das Sondervermögen wird am 8. Juni 2020 für unbegrenzte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der An- leger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sonder- vermögen an. Der BNP Paribas MacStone gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Sondervermögens ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrate- gie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstän- de ist ausgeschlossen. Hingegen ist eine aktive un- ternehmerische Bewirtschaftung bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 19 Nummer 22 KAGB zulässig. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestim- mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz („InvStG“) und den Anlage- bedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebe- dingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Be- sonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“ und „Besondere Anlagebedingungen“). Anlagebedingungen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.
Sondervermögen. Das Sondervermögen wurde am 15. Dezember 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.
Sondervermögen. Durch die getrennte Lagerung bei Einlagerung von Anlage- vermögen und Kundenvermögen entsteht Sondervermögen