Sonstige Arbeiten. Laufdienste und einfache Aufräumarbeiten Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen, wie sie im allgemeinen im ersten Jahr der Berufsausbildung oder nach einer Anlernzeit von bis zu 12 Wochen erworben werden können. FolgendeRTeäcthigtskaenistepnrugcehltaeunf dailesseRnicThatrbifeviesrptriaegleh:aben nur Mitglieder der IG Metall
Sonstige Arbeiten. 1. Packen mit Bedienen von Verpackungs- und Verschnürmaschinen
2. Pförtnerdienste (ohne sonstige Arbeiten) Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten im Beruf voraussetzen, wie sie durch eine zweijährige Berufsausbildung mit Berufserfahrung oder auf andere entsprechende Weise erworben werden können. Folgende Tätigkeiten gelten als Richtbeispiele:
Sonstige Arbeiten. Schwierige Lager-, Pack- und Transportarbeiten Tätigkeiten, die nach allgemeinen Anweisungen teilweise selbständig ausgeführt werden und berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen, wie sie im allgemeinen durch eine dreijährige Berufsausbildung erworben werden; die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten können auch durch eine andere entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung erworben sein. Folgende Tätigkeiten gelten als Richtbeispiele:
Sonstige Arbeiten. Führen von Kraftfahrzeugen einschließlich Wartung und/oder Reparaturen Handwerker/-innen und Mechaniker/-innen, die auf Anweisung selbständig Handwerkstätigkeiten ausführen Tätigkeiten mit erweiterter Verantwortung für ein Arbeitsgebiet, die nach allgemeinen Anweisungen selbständig ausgeführt werden, und über die Merkmale der Lohngruppe VII hinausgehen. Folgende Tätigkeiten gelten als Richtbeispiele:
Sonstige Arbeiten. Zu den vertraglichen Arbeiten gehören nicht folgende Leistungen, die bei Beauftragung gesondert in Rechnung gestellt werden: ● Entfernen nicht benötigter Erde; ● Pflanzenerde, Dünger und Bodenverbesserungsmittel; ● Verlegen von Platten; ● Lieferung von Kies und Sand; ● Winterschutz von Pflanzen; ● Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören
Sonstige Arbeiten. 4.0.001 Grünschnitt vornehmen Freischneiden von Wegweisern, die von Pflanzen verdeckt werden
4.0.002 Arbeitsstunde vor Ort pauschal
Sonstige Arbeiten. LRTV-Berufsfremde Ausgleichszulagen Stand 2000 Euro III Reinigungsarbeiten Reinigungsarbeiten aller Art
Sonstige Arbeiten. Bedienen von Hilfsgeräten in Lager und/oder Versand, zum Beispiel Haubenmaschine, Verschnürmaschine ohne Heben der Pakete Lohngruppe V Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten im Beruf voraussetzen, wie sie durch eine zweijährige Berufsausbildung mit Berufserfahrung oder auf andere entsprechende Weise erworben werden können. Folgende Tätigkeiten gelten als Richtbeispiele:
Sonstige Arbeiten. Einfache Handwerkstätigkeiten Lohngruppe VII Tätigkeiten mit Verantwortung für ein Arbeitsgebiet, die nach allgemeinen Anweisungen selbständig ausgeführt werden und für die eine dreijährige Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung erforderlich sind; die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten können auch durch eine andere entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung erworben sein. Folgende Tätigkeiten gelten als Richtbeispiele:
Sonstige Arbeiten. Führen von Kraftfahrzeugen einschließlich Wartung und/oder Reparaturen