Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: Mietvertrag Für Möblierte Ferienwohnungen Oder Ferienhäuser Zum Privaten Gebrauch (Bis Max. 3 Monate), Mietvertrag Für Möblierte Ferienwohnungen Oder Ferienhäuser Zum Privaten Gebrauch (Bis Max. 3 Monate)
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich einschliess-lich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilienReptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl An-zahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher schriftli-cher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins geschuldetMietzins ge-schuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: valpintga.ch
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilienReptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 14 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilienReptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe erlaubt. Siehe auch Ziffer 8)8. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: image.tomas.travel
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilienReptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8)erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- frist-‐ und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins Mietzins geschuldet. Nach- Nach-‐ und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: arena-bellwald.ch
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich einschließlich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilienReptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser außer es sei ist mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8)erlaubt. Verstossen Verstoßen Mieter, Hausgenossen Mitreisende oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: www.waldstrasse11.de
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt bewohnt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilienReptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt. Sollten sich unerlaubterweise Haustiere vom Mieter, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart wordenWohnungsgenossen oder Gästen in der Wohnung aufhalten, wird eine zusätzliche Gebühr für eine Spezialreinigung erhoben. Allfällige Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Vermieter oder der Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe erlaubt. Siehe auch Ziffer 8)8. Verstossen Mieter, Hausgenossen Wohnungsgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Vermieter oder der Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins gesamte Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: www.ferien-wohnung-davos.ch
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens nur mit der den im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Rep- tilienReptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter der Vermieterin ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter Die Mietende verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhal- ten einzu- halten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern anderen Hausbewohnern:innen und Nachbarn Nachbar:innen zu nehmenneh- men. Bei allfäl- ligen allfälligen Schäden usw. ist die Vermieterin/der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informiereninformie- ren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen MieterMietende, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann die Vermieterin/der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Miet- zins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: www.arosanetz.ch