Mietobjekt. Der Vermieter vermietet an den Mieter (im Folgenden "Mietobjekt" genannt).
Mietobjekt. 1.1 In der Liegenschaft (Strasse/Hausnummer) in (Postleitzahl / Ort) überlässt der Untervermieter dem Untermieter folgende Flächen UG: m2 EG: m2
Mietobjekt. Der Mieter hat das Mietobjekt vor Vertragsabschluss besichtigt und bestätigt, dass sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien und brauchbaren Zustand befindet. Der Mieter ist berechtigt, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Mobilheim (Mobilheim nur nach Absprache mit der Platzleitung) – jeweils mit Vorzelt, sowie 1 Auto – auf dem Stellplatz aufzustellen. Die zulässige Nutzung des Stellplatzes ergibt sich aus den Baubestimmungen, die mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden müssen. Diese Baubestimmungen werden festgelegt; zu deren Einhaltung ist der Mieter verpflichtet.
Mietobjekt. 1.1 In der Liegenschaft (Strasse/Hausnummer) in (Postleitzahl / Ort) überlässt der Untervermieter dem Untermieter folgendes Mietobjekt: □ Wohnung im (Stockwerk) mit □ Keller (ganz / zur Mitbenützung) □ Garage □ Einstellplatz □ Estrichabteil □ □ Teile der Wohnung, nämlich □ Zimmer: □ Zimmer: □ Zimmer: □ Zimmer: xxxx. Xxxxxxxxxxxx von □ Küche □ Bad / Dusche □ Wohnzimmer □ Estrich / Keller □ Waschküche □ Telefon □
Mietobjekt. 2. Winterlagerhallen der Fa. Bootswerft Xxxxxxxx AG an der Bleichestrasse 55 in Kreuzlingen sowie Winter- Aussenstellplätze an der obigen Adresse.
Mietobjekt. Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen näher bezeichneten Geräte samt Bedienungsanleitung zur Benützung auf schweizerischem Zollgebiet. Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes untersagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht werden.
Mietobjekt. 6.1 Das Mietobjekt wird dem Mieter vom im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt an in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand überlassen.
Mietobjekt. 1. Mietobjekt sind:
Mietobjekt. Der Mieter erhält zur alleinigen Verfügung ein Spind ohne Schloss.
Mietobjekt. 3.1 CORVICE überlässt dem KUNDEN die im Miet- und Servicevertrag aufgeführten Geräte inkl. Zubehör für die vertraglich vereinbarte Dauer zum entgeltlichen Gebrauch (nachfolgend „Mietobjekt“). CORVICE ist berechtigt, auch gebrauchte jedoch vollumfänglich funktionstüchtige Geräte zu vermieten. Das Mietobjekt verbleibt im Eigentum von CORVICE.