Mietobjekt. 1. Der Vermieter vermietet an den Mieter einen Wintereinstellplatz für Motoryachten auf den Grundstücken 56841 Traben‐Trarbach, Xxx Xxxxx 00, Xxx Xxxxx 00 und zum Hafen 12. Zum Bergfried, Gewerbegebiet Mont Royal.
2. Die Zuweisung des individuellen Stellplatzes an den Mieter erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Eine Änderung des Stellplatzes während der Dauer der Abstellzeit ist aus tatsächlichen Gründen (Erfordernis von Bootsbewegungen anderer Boote während der Einstellzeit) nicht möglich.
3. Eine Herausnahme der Motoryacht während der zentralen Dauer der Wintereinstellzeit vom 01.11. eines Kalenderjahres bis zum 15.04. des Folgejahres ist nicht möglich.
4. Macht der Mieter während der oben angegebenen zentralen Winterliegezeit Herausnahme‐ ansprüche gegen den Vermieter geltend, ist er verpflichtet sämtliche Kosten zu tragen die durch die hierdurch erforderlichen Yachtbewegungen der Motoryachten Dritter entstehen werden. Diese Verpflichtung erkennt der Mieter ausdrücklich an.
5. Das Mietobjekt hat eine Stellplatzfläche zur Größe von m². Der Vermieter gewährleistet die Zuwegungen zum Transport und Abstellen der Motoryacht sowohl bei Beginn der individuellen Einlagerungszeit des Mieters als auch bei dessen Ablauf. Während der Dauer der Einlagerungszeit gewährleistet der Vermieter eine Zuwegung zum Mietobjekt lediglich für den Mieter und von ihm beauftragte Personen.
6. Eine Zuwegung für Kraftfahrzeuge direkt zum Mietobjekt ist während der Dauer der zentralen Wintereinstellzeit nicht möglich.
7. Der Vermieter schuldet ausschließlich die Gebrauchsüberlassung zur Größe des oben genannten Einstellplatzes gem. §§ 535 ff. BGB.
8. Bei diesem Mietvertrag handelt es sich um einen Mietvertrag zwischen Unternehmer gem. § 14 BGB und Verbraucher gem. § 13 BGB. Abschluss und Rechtsfolgen eines Lagervertrages gem. den §§ 467 ff. HGB werden dabei – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Die Parteien dieses Vertrages sind sich darüber einig, dass es bei dem zwischen ihnen begründeten Rechtsverhältnis nicht um einen Verwahrungsvertrag im Sinne der §§ 688 ff. BGB handelt. Den Vermieter treffen keine Obhutspflichten im Sinne der bezeichneten Vorschriften. Insbesondere ist er nicht verpflichtet die vom Mieter auf dem Mietobjekt eingebrachte Motoryachten zu bewachen oder in zeitlichen Abständen zu kontrollieren.
10. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Anbringung oder Verlegung von Befestigungen, Einrichtung von Stromanschlüssen oder ähnlichem, direkt auf seinem Mi...
Mietobjekt. Der Vermieter vermietet an den Mieter (im Folgenden "Mietobjekt" genannt).
Mietobjekt. 1.1 In der Liegenschaft (Strasse/Hausnummer) in (Postleitzahl / Ort) überlässt der Vermieter dem Mieter folgende Flächen UG: m2 EG: m2
1. OG m2
2. OG m2
3. OG m2 gemäss beiliegenden Plänen.
1.2 Dem Mieter stehen zur Mitbenützung folgende Flächen und Einrichtungen zur Verfügung (z.B. Besucherparkplätze / Lift / etc.):
Mietobjekt. Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen näher bezeichneten Geräte samt Bedienungsanleitung zur Benützung auf schweizerischem Zollgebiet. Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes untersagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht werden.
Mietobjekt. (1) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
(2) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln.
(3) Der Mieter, also die buchende Person, haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(4) Im Haus und in der Wohnung bzw. im Apartment bzw. im Zimmer bzw. im Ferienhaus darf nicht geraucht werden.
(5) Das Halten von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet. Es ist also nicht gestattet, Haustiere mitzubringen. Ausnahmen bedürfen der besonderen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
(6) Die Bettwäsche darf nicht vom Mieter gewaschen werden.
(7) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form anzuzeigen.
(8) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachte Mängel und Schäden.
(9) Der Mieter haftet für durch unsachgemäßes Bewohnen verursachte außergewöhnliche Reinigungskosten, z. B. eine erforderliche Grundreinigung eines Teppichs oder besonders stark verschmutztes Inventar oder außergewöhnlich stark verschmutzte Bettwäsche, Matratzen, Fußböden, Badezimmer, Toilletten etc. oder nicht nach Gebrauch gereinigtes Geschirr. Gebrauchtes Geschirr ist zu reinigen und gereinigt und getrocknet vor der Abreise in den dafür vorgesehenen Möbeln zu verstauen.
(10) Der Mieter übergibt nach dem Aufenthalt die Ferienunterkunft in sauberem und staubsaugerreinem Zustand. Die im Mietpreis enthaltene Reinigung (sogenannte Endreinigung) bzw. die alternativ separat optional zu buchende Reinigung der Ferienunterkunft ist eine Übergabe-Säuberung der Ferienunterkunft und keine generelle Grundreinigung, was schon aus dem begrenzten Zeitraum von der Abreise der Mieter bis zur Anreise der folgenden Mieter deutlich wird.
(11) Im Mietobjekt wird lediglich ein kostenloser WLAN-Zugang und Festnetz- anschluss durch den Vermieter zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Es wird darauf hingewiesen, dass nur rechtlich zulässige Seiten aufgerufen werden dürfen. Das Herunterladen von Daten kann bereits einen Urheberrechtsverstoss bedeuten. Die Haftung für Verstösse jedweder Art wird hiermit durch den Vermieter ausgeschlossen.
Mietobjekt. Der Mieter hat das Mietobjekt vor Vertragsabschluss besichtigt und bestätigt, dass sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien und brauchbaren Zustand befindet. Der Mieter ist berechtigt, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Mobilheim (Mobilheim nur nach Absprache mit der Platzleitung) – jeweils mit Vorzelt, sowie 1 Auto – auf dem Stellplatz aufzustellen. Die zulässige Nutzung des Stellplatzes ergibt sich aus den Baubestimmungen, die mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden müssen. Diese Baubestimmungen werden festgelegt; zu deren Einhaltung ist der Mieter verpflichtet.
Mietobjekt. 1.1 In der Liegenschaft (Strasse/Hausnummer) in (Postleitzahl / Ort) überlässt der Untervermieter dem Untermieter das möblierte Zimmer □ Keller (ganz / zur Mitbenützung) □ Garage □ Einstellplatz □ Estrichabteil □ xxxx. Xxxxxxxxxxxx von □ Küche □ Bad / Dusche □ Wohnzimmer □ Estrich / Keller □ Waschküche □ Telefon □
1.2 Das Mietobjekt wird mit folgender Möblierung / Inventar überlassen: - (Anzahl) Schlüssel - - - - - - - - - - - - - - -
1.3 Bei Mietantritt sowie -beendigung wird ein Übergabe- resp. Abnahmeprotokoll erstellt. Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in welchem es übernommen wurde.
Mietobjekt a) Umfang: Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen näher bezeichneten Geräte zur Benutzung auf schweizerischem Zoll- gebiet und des Fürstentums Liechtenstein. Mass- gebend sind die Lieferscheine des Vermieters
b) Eigentum: Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters.
c) Verwendung: Ohne vorherige schriftliche Zu- stimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten und Sonderla- ckierungen) am Mietobjekt vorgenommen werden. Bei Rückgabe des Mietobjektes ist in jedem Falle der Originalzustand auf Kosten des Mieters wieder herzustellen. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen sind strikte einzu- halten. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untervermietet oder ins Ausland verschoben werden.
Mietobjekt. Im Bootshaus kann der Clubsaal im 1. Obergeschoss mit oder ohne Küche gemietet werden. Die Toiletten können mitbenutzt werden. Die Miete des Clubsaals beinhaltet auch die Infra- struktur mit Mobiliar (Tische, Stühle, Projektor etc.) Der Clubsaal ist für Anlässe bis 60 Personen ausgelegt, in Theaterbestuhlung sind bis zu 100 Personen möglich. ▪ Die Bootshallen, Garderoben sowie der Kraft- und Ergometerraum werden nicht vermie- tet. Ruder- und Motorboote dürfen nicht benützt werden. ▪ Das Anbringen von Dekorationen ist mit dem Vermieter abzusprechen. ▪ Der Betrieb von Grillgeräten mit Holzkohle ist nicht gestattet. ▪ Das Campieren auf dem Clubareal ist nicht erlaubt. ▪ Anlässe, die Personen unter 18 Jahren organisieren, sind nur möglich, wenn eine er- wachsene Person dauernd anwesend ist. Für Alkoholausschank gelten die gesetzlichen Richtlinien.
Mietobjekt. Gebäude, Ort Casa Cresta, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxx Ferienwohnung 1 1/2-Zimmerwohnung im 7. Stock in Stockwerkeigentümerschaft, Dachgeschoss B72, mit Galerie, 2-Bettwohnung (+2), ideal für 2 Personen, evnt. für Familie mit 1 Kind. Wohnung für Nichtrauchende. Die Galerie mit einem Single-Bett ist erreichbar durch eine steile Treppe und ist auf eigene Verantwortung benutzbar, ohne Aufpreis, wenn die Reinigung der Galerie selbst getätigt wird.