Rückgabe des Mietobjektes Musterklauseln

Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies aus- drücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Küchen- einrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck und Kühlschrank. Wird das Mietobjekt in un- gereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.
Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist in einem guten Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benutzung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie der im Übergabeprotokoll vermerkten, beziehungsweise bei Mietantritt gemeldeten Mängel, vollständig geräumt, mit allen Schlüsseln, bis spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12.00 Uhr zurückzugeben. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sontag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauf folgenden Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen. Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten müssen fachgemäss ausgeführt und bis zum Schluss des Mietverhältnisses beendet sein. Spannteppiche und textile Bodenbeläge, die zum Mietobjekt gehören, sind durch den Mieter beim Auszug fachmännisch zu reinigen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Nikotinschäden an Decken und Wänden sowie an anderen Einrichtungen nicht unter normale Abnutzung fallen und die Instandstellung vollumfänglich zu Lasten des Mieters geht. Bei Wohnungen, welche über eigene Waschmaschinen/Tumbler verfügen, muss der Mieter vor Auszug einen Service ausführen lassen. Die Quittung/Rechnung des Services ist bei der Wohnungsübergabe dem Vermieter vorzuweisen. Mit Ablauf der Mietzeit besitzt der Mieter weder ein Recht des Aufenthaltes in den Räumen noch der Verfügung über dieselben. Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel für die der Mieter einzustehen hat, diesem melden. Versäumt dies der Vermieter, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Entdeckt der Vermieter solche Mängel zu einem späteren Zeitpunkt, sind diese dem Mieter umgehend zu melden. Sollte der Mieter eine ordnungsgemässe Rückgabe verweigern, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen amtlichen Befund aufnehmen lassen.
Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Es wird eine Endreinigungsgebühr lt. Bestätigung eingehoben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Rückgabe des Mietobjektes. 8.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand vollständig geräumt an den Vermieter zurückzugeben. Alle Einrichtungen, insbesondere Dekorationen, zusätzliche Beleuchtung, Bühneneinbauten usw. sind vom Mieter bis zu dem in Abschnitt 3.2. vereinbarten Mietenden restlos zu entfernen.
Rückgabe des Mietobjektes. Das Mietobjekt ist vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt mit allen Schlüsseln nach Ortsgebrauch bzw. spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12 Uhr zurückzugeben. Fällt dieser Termin auf einen Sams- tag, Sonntag oder gesetzlichen Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am nächsten Werktag bis 12 Uhr zu erfolgen. Die Parteien vereinbaren rechtzei- tig einen Abnahmetermin. Der Garten muss in einem gepflegten Zustand abgegeben werden. Arbeiten von Dritten für nötige Garteninstandsetzungen werden ganz oder teilweise der ausziehenden Mieterin verrechnet. Bei Wohnungsabnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Weigert sich die Mieterin, das Protokoll zu unterzeichnen, muss die Vermieterin das Protokoll innerhalb von fünf Arbeits- tagen per Einschreiben zustellen. Wird ein amtlicher Befund aufgenommen, ist dieser ebenfalls der abwesenden Mieterin per Einschreiben zuzustellen. Die Kosten eines amtlichen Befunds trägt die Vermieterin. Die Vermieterin erstellt gemäss Statuten nach Beendigung des Mietvertrages die Schlussabrechnung. War die Mieterin Mitglied der Wohnbaugenossen- schaft, erfolgt die Schlussabrechnung innert drei Monaten nach Fälligkeit der Rückzahlung der Genossenschaftsanteile. Für die Nebenkostenabrech- nung bleiben Ziffer 2.3 und 2.4 vorbehalten.
Rückgabe des Mietobjektes. 13.1. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde kein Erwerbsrecht.
Rückgabe des Mietobjektes. ▪ Das Clublokal ist nach Mietvertrag oder spätestens bis 08:00 Uhr des nachfolgenden Tages geräumt und gereinigt dem Vertreter der Vermieterin zurück zu geben. ▪ Der Vertreter der Vermieterin bestimmt bei der Übergabe die Art und den Umfang einer allfälligen Schlussreinigung. Er kann bei nicht genügender Reinigung zusätzliche Reinigungsarbeiten anordnen, oder auf Kosten des Mieters reinigen lassen. ▪ Der Passivmitglieder und Nicht-Mitglieder bei der Rückgabe den erhaltenen Hausschlüssel unaufgefordert zurückzugeben. Bei Verlust wird das Zylinderschloss ausgetauscht und die anfallenden Aufwände zu Lasten des Mieters verrechnet.
Rückgabe des Mietobjektes. 14.1. Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Kunde das Mietobjekt auf eigene Kosten und Gefahr an eine vom Vermieter zu benennende Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland oder an den Sitz des Vermieters zu liefern – das Wahlrecht liegt beim Vermieter. Sofern durch die Lieferung an eine andere Adresse als die des Lieferanten oder des Vermieters zusätzliche Kosten entstehen, werden diese durch den Vermieter getragen
Rückgabe des Mietobjektes. Der Mieter hat bei Kündigung auf Ende der ordentlichen Laufzeit oder im Falle seiner vorzeitigen Kündigung am letzten Tag der jeweiligen Vertragsdauer die Mietobjekte in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand der MAILFINANCE zurückzubringen. Demontage- und Rücktransportkosten durch die MAILFINANCE, gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso gehen zu Lasten des Mieters die Kosten aus verspäteter Rückgabe in der Höhe eines pro rata Mietzins und alle Wiederherstellungskosten, soweit das Mietobjekt nicht vollständig funktionstüchtig ist. Schäden aus der nicht sachgemässen Nutzung des Mietobjektes sind vom Mieter zu tragen. Sämtliche Schäden sind gemeinsam am Tag der Rückgabe an die MAILFINANCE in einem Rückgabeprotokoll festzustellen.
Rückgabe des Mietobjektes a. Das Mietobjekt ist nach Vertrag oder spätestens bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Tages geräumt und gereinigt dem Vermieter zurück- zugeben. Der Aussenbereich ist unmittelbar nach Festende aufzuräumen.