Common use of Sorgfältiger Gebrauch Clause in Contracts

Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliess-lich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten An-zahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftli-cher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins ge-schuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

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Samples: valpintga.ch

Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliess-lich einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, ReptilienRep- tilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten einzuhal- ten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen allfäl- ligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten An-zahl Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftli-cher schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins ge-schuldetMiet- zins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

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Samples: Mietvertrag Für Möblierte Ferienwohnungen Oder Ferienhäuser Zum Privaten Gebrauch (Bis Max. 3 Monate)

Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliess-lich einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten An-zahl Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftli-cher schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins ge-schuldetgeschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

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Samples: Mietvertrag Für Möblierte Ferienwohnung /

Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliess-lich einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe erlaubt. Siehe auch Ziffer 8)8. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten An-zahl Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftli-cher schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins ge-schuldetgeschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

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Samples: image.tomas.travel

Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens nur mit der den im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliess-lich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter der Vermieterin ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter Die Mietende verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten einzu- halten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern anderen Hausbewohnern:innen und Nachbarn Nachbar:innen zu nehmenneh- men. Bei allfälligen Schäden usw. ist die Vermieterin/der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informiereninformie- ren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt (siehe auch Ziffer 8). Verstossen MieterMietende, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten An-zahl Anzahl Personen belegt, kann die Vermieterin/der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftli-cher schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins ge-schuldetMiet- zins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

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Samples: www.arosanetz.ch