Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 12 Jahren) belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet. Die Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Abtretung der Miete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: www.kristella.ch
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 12 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Das Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ist sorgfältig mit Sorgfalt zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der , die Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme einzuhalten und Rücksicht gegenüber anderen de n andern Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtetzu nehmen. Die Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Abtretung der Miete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, Bei allfälligen Schäden usw. sind ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informier en. Untermiete ist nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl An-zahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: intranet.gastfreund.net
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 12 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Das Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ist sorgfältig mit Sorgfalt zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der , die Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme einzuhalten und Rücksicht gegenüber anderen den andern Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtetzu nehmen. Die Mieter Bei allfälligen Schäden usw. ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommender Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete oder das sonstige Überlassen an PersonenMiete, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, Untermiete usw. sind nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher schriDlicher Abmahnung frist- frist-‐ und entschädigungslos auflösenauflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- Nach-‐ und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: www.arena-bellwald.ch
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich einschließlich der Kinder unter 12 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser außer es sei mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Das Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ist sorgfältig mit Sorgfalt zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der , die Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme einzuhalten und Rücksicht gegenüber anderen den andern Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtetzu nehmen. Die Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Abtretung der Miete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, Bei allfälligen Schäden usw. sind ist der Vermieter umgehend zu informieren. Untermiete ist nicht erlaubt. Verstossen Verstoßen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung /Zimmer mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter Vermieter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: www.motnaida.ch
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 12 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Das Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ist sorgfältig mit Sorgfalt zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der , die Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme einzuhalten und Rücksicht gegenüber anderen den andern Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtetzu nehmen. Die Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Abtretung der Miete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, Bei allfälligen Schäden usw. sind ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Untermiete ist nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: turisch.ch
Sorgfältiger Gebrauch. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich einschließlich der Kinder unter 12 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser außer es sei mit dem Vermieter ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Das Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ist sorgfältig mit Sorgfalt zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der , die Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtetzu nehmen. Die Mieter Bei allfälligen Schäden usw. ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommender Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete oder das sonstige Überlassen an PersonenMiete, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, Untermiete usw. sind nicht erlaubt. Verstossen Verstoßen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
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Samples: graechen.snowkaya.com