Sortierung Musterklauseln

Sortierung. Herstellungsbedingte Abweichungen gegenüber Mustern sind zulässig. 2.Fliesen und Platten in Mindersortierung entsprechen nicht den Güte- und Maßanforderungen der DIN 18352 Abschnitt 2 neuester Fassung. Die Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Sortierung. Keramische Fliesen werden in folgender Weise Hofgrundstück.
Sortierung. 8.3 Wurde die Lieferung von Feldfallend vereinbart, dann sind die Kartoffeln so zu liefern, wie sie vom Feld kommen, ohne Aussortierung oder Hinzufügung anderer Größensortierungen.
Sortierung. Keramische Fliesen werden in folgender Weise sortiert:
Sortierung die Einheiten und Abmessungen, in denen die Produkte zur Versteigerung angeliefert werden, sowie die Vorschriften, die diesbezüglich von Royal FloraHolland erlassen wurden.
Sortierung. 4.1 Keramische Fliesen werden in folgender Weise sortiert: - Erste Sortierung – entsprechend der DIN EN-Normen. An die erste Sortierung können normale Anforderungen hinsichtlich einwandfreier Scherben, Oberfläche, Sauberkeit und Schönheit der Glasur gestellt werden. Kleinere Mängel, geringfügige Form- und Farbabweichungen der einzelnen Fliesen sind zulässig, soweit sie bei sachgemäßer Verlegung das Gesamtbild nicht beeinträchtigen. - Mindersortierung oder andere nicht der ersten Sortierung zugehörige Fliesen sind Fliesen mit deutlich erkennbaren Fehlern. Die Einhaltung der Güteanforderung nach den DIN EN-Normen ist in diesem Fall nicht Voraussetzung für eine mangelfreie Erfüllung.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.