Sozial-/Pädagogische, arbeits- und berufspädagogische Leistung Musterklauseln

Sozial-/Pädagogische, arbeits- und berufspädagogische Leistung. Die Betreuung und theoretische Wissensvermittlung im Rahmen einer Berufsvorbereitung, einem Anlernverhältnis bzw. einer Berufsausbildung junger Menschen mit motorischen, kognitiven und/oder sozialen Defiziten erfordert einen deutlichen zeitlichen Mehraufwand, der durch die MitarbeiterInnen in den Zweckbetrieben der Humanopolis GmbH geleistet wird. Der Mehraufwand umfasst insbesondere: • Begleitung, Beratung und Förderung in Fragen der Berufsvorbereitung und weiteren -orientierung • gezielte Unterstützung im schulischen sowie fachtheoretischen Bereich durch die Ausbilder insbesondere durch z.B. Fachrechnen, Fachzeichnen für Tischler, Bodenkunde, Pflanzenschutz für Gärtner, Nahrungsmittelkunde für Hauswirtschafterinnen u. ä. • regelmäßiger Austausch zwischen Ausbildern und pädagogischen Betreuern im Einzelfall • sowie Bearbeitung der in der Arbeit auftretenden Probleme im Einzelfall • Struktur-/Rahmenänderungen in Kriseninterventionen in enger Absprache zwi- schen Ausbildern und verantwortlichen PädagogInnen im Einzelfall in folgenden Arbeitsfeldern: • Berufsvorbereitung und Förderung • Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt (Ersatzschule für BVJ) • Anlerntätigkeit/Qualifizierungsbausteine • Theoriereduzierte Ausbildung zum Fachwerker • Vollausbildung in folgenden Arbeitsbereichen: (siehe Anlage Jugendberufshilfe/Berufliche Ausbildung) Für die Ausübung der oben genannten Themen, mietet die Humanopolis GmbH die Räumlichkeiten der Berufsbildungszweckbetriebe der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Humanopolis GmbH. • Berufsausbildungsleiter mit Ausbildungsberechtigung • Gesellen/Gehilfen • Sozial-/Pädagogen • sowie Mehrfachqualifikationen (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Zusatzausbildung) Der beschriebene Mehraufwand wird nicht aus Stellenplankapazitäten des Wohnbereiches erbracht, sondern durch den gruppengreifenden Dienst, welcher im Haus der Mitte verankert ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.