Common use of Sozialangelegenheiten Clause in Contracts

Sozialangelegenheiten. In Bezug auf Leistungen aus der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung, der Unterhaltssiche- rung für Wehrpflichtige, in Flüchtlingssachen und sonstigen sozialen Angelegenheiten ein- schließlich Sachen der Jugendhilfe sind die jeweiligen Fachämter der Stadt zuständig. Anträge sind bei der Ortsverwaltung einzureichen und nach vorbereitender Bearbeitung an das zustän- dige Fachamt zu übersenden. Barbeihilfen in Eil- und Notfällen bis zum Betrag von 100 DM im Einzelfall sowie Beihilfen und Rückreisegutscheine für Besucher aus der DDR sind auch künftig von der Ortsverwaltung aus- zugeben.

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Sozialangelegenheiten. In Bezug auf Für die Leistungen aus der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung, der Unterhaltssiche- rung Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige, in Flüchtlingssachen und sonstigen sozialen Angelegenheiten ein- schließlich einschl. Sachen der Jugendhilfe sind ist die jeweiligen Fachämter der Stadt zuständig. Anträge sind bei der Ortsverwaltung einzureichen einzu- reichen und nach vorbereitender Bearbeitung an das zustän- dige zuständige Fachamt (Sozialamt) zu übersenden. Barbeihilfen in Eil- und Notfällen bis zum Betrag Betrage von 100 DM 100,-- im Einzelfall sowie Beihilfen und Rückreisegutscheine für Besucher aus der DDR sind auch künftig von der Ortsverwaltung aus- zugebenOrtsverwal- tung auszugeben.

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Sozialangelegenheiten. In Bezug auf Leistungen aus der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung, der Unterhaltssiche- rung für Wehrpflichtige, in Flüchtlingssachen und sonstigen sozialen Angelegenheiten ein- schließlich Sachen der Jugendhilfe sind die jeweiligen Fachämter der Stadt zuständig. Anträge sind bei der Ortsverwaltung einzureichen und nach vorbereitender Bearbeitung an das zustän- dige Fachamt zu übersenden. Barbeihilfen in Eil- und Notfällen bis zum Betrag Betrage von 100 300 DM im Einzelfall sowie Beihilfen und Rückreisegutscheine für Besucher aus der DDR sind auch künftig von der Ortsverwaltung aus- zugebenauszugeben.

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Sozialangelegenheiten. In Bezug auf Leistungen aus der Sozialhilfe, der Kriegsopferversorgung, der Unterhaltssiche- rung für Wehrpflichtige, in Flüchtlingssachen und sonstigen sozialen Angelegenheiten ein- schließlich Sachen der Jugendhilfe sind die jeweiligen Fachämter der Stadt zuständig. Anträge sind bei der Ortsverwaltung einzureichen und nach vorbereitender Bearbeitung an das zustän- dige Fachamt zu übersenden. Barbeihilfen in Eil- und Notfällen bis zum Betrag von 100 300 DM im Einzelfall sowie Beihilfen und Rückreisegutscheine für Besucher aus der DDR sind auch künftig von der Ortsverwaltung aus- zugeben.

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