Soziale Angelegenheiten. Einhaltung anerkannter Arbeitsrechtsstandards (keine Kinder- oder Zwangsarbeit, keine Diskriminierung), Einhaltung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, angemessene Vergütung, gerechte Arbeitsbedingungen, Diversität sowie Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Gewerkschaftsrechte und Versammlungsfreiheit, Gewährleistung einer angemessenen Produktsicherheit einschließlich Gesundheitsschutz, Anwendung derselben Anforderungen auf Unternehmen in der Lieferkette und inklusive Projekte oder Berücksichtigung der Interessen von Gemeinschaften und gesellschaftlichen Minderheiten.
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