Soziale Projektbetreuung als Besonderheit Musterklauseln

Soziale Projektbetreuung als Besonderheit. Zu Beginn des Projektes war bei den verantwortlichen Initiatoren die Hoffnung groß, dass die Normalität der Wohnungen und die günstigen Bedingungen in dem neu errichteten Gebäude (z. B. dass die neu Eingezogenen sich untereinander schon kannten und ggf gegenseitig unterstüt- zen könnten) zu einem nur relativ geringen Bedarf an persönlichen Hilfen führen würden und dass es – wie ursprünglich konzeptionell vorgesehen – nur einer Koordination ohnehin vorhandener Hilfen im Stadtteil bedürfe, um bestehende individuelle Hilfebedarfe abzudecken. Das erwies sich relativ schnell nach Bezug des Objektes als Irrtum. Als der ehemalige Leiter der Neue Wohnung GmbH dann als zentraler Ansprechpartner vor Ort war, ging seine Inanspruchnahme durch die Bewohnerinnen und Bewohner relativ schnell weit über den zunächst verkündeten Sprechtag an einem Tag in der Woche hinaus. Auch wenn er selbst weiterhin auf dem Ziel beharrte, die Bewohnerinnen und Bewohner an Regel- und Sonder- dienste im Stadtteil anzubinden, gingen seine Aktivitäten doch sehr viel weiter und er war zeit- weise die ganze Woche über mit der Unterstützung einzelner Bewoherinnen und Bewohner aus- gelastet. Inwiefern all das in diesem Jahr an Wohnbegleitung Geleistete tatsächlich erforderlich war, lässt sich nur schwer feststellen. Nach Ansicht des Mitarbeiters wäre es aber in mehreren Fällen zu Verwahrlosungen, Mietschulden und ggf. auch zu Kündigungen gekommen, wenn er sich nicht entsprechend intensiv um einzelne Personen im Haus gekümmert hätte. Wie angemerkt, schied die individuelle Beantragung einer aufsuchenden Wohnbegleitung nach §§ 67 ff. SGB XII, wie sie in anderen Bundesländern verfügbar ist, in Hamburg aus, weil dazu keine Leistungsverein- barungen bestehen und erwartet wird, dass die ambulanten Beratungsstellen der Wohnungslo- senhilfe diese Aufgabe übernehmen. Insbesondere zu aufsuchender Arbeit war die zuständige Be- ratungsstelle nach Auffassung des Projekt-Mitarbeiters vor Ort, aber auch nach eigenem Bekun- den nur sehr begrenzt in der Lage. Mit dem Personalwechsel Anfang 2015 hat sich dann jedenfalls die Präsenz der Sozialarbeit (der Neue Wohnung GmbH) im Wohngebäude deutlich reduziert und das Ziel der Anbindung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner an andere Dienste im Stadtteil wurde mit größerem Nachdruck verfolgt. Dennoch wurde auch zum Abschluss der Evaluation noch die regelmäßige Präsenz der Leiterin der Neue Wohnung GmbH an mindestens einem Tag in der Woche als notwendig erach- tet. Es bli...

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.