SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE. Während der Dauer des Bezuges der Kurarbeitsunterstützung sind die Beiträge zur Sozialversicherung nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit zu leisten. Durch Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, dass die Differenz zwischen dem in der Kurzarbeitsunterstützung enthaltenen Arbeitnehmeranteil an Sozialversicherungsbeiträgen und der vollen letzten Beitragsgrundlage vom Arbeitgeber übernommen wird. Die Höhe dieser Differenz kann auch in Form eines Pauschales geregelt werden.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE. Während der Dauer des Bezuges der Kurarbeitsunterstützung Kurzarbeitsunterstützung sind die Beiträge zur Sozialversicherung nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit zu leisten. Durch Betriebsvereinbarung kann vereinbart verein- bart werden, dass die Differenz zwischen dem in der Kurzarbeitsunterstützung enthaltenen Arbeitnehmeranteil Arbeitnehmeran- teil an Sozialversicherungsbeiträgen und der vollen letzten Beitragsgrundlage vom Arbeitgeber übernommen wird. Die Höhe dieser Differenz kann auch in Form eines Pauschales geregelt werden.
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Samples: Kollektivvertrag
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE. Während der Dauer des Bezuges der Kurarbeitsunterstützung Kurzarbeitsun- terstützung sind die Beiträge zur Sozialversicherung nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit zu leisten. Durch Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, dass die Differenz zwischen dem in der Kurzarbeitsunterstützung enthaltenen Arbeitnehmeranteil Ar- beitnehmeranteil an Sozialversicherungsbeiträgen und der vollen letzten Beitragsgrundlage vom Arbeitgeber Arbeit- geber bzw von der Arbeitgeberin übernommen wird. Die Höhe dieser Differenz kann auch in Form eines Pauschales geregelt werden.
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Samples: Kollektivvertrag