Speicherung der Dokumente. Die Bank speichert Mitteilungen während der Gesamtdauer des bestehenden Kreditverhältnisses. Die Bank ist innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen jederzeit in der Lage, dem Kreditnehmer auf dessen Anforderung eine papierhafte Ausfertigung dieser Mitteilungen zur Verfügung zu stellen.
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