Common use of Speise- und Getränkeversorgung Clause in Contracts

Speise- und Getränkeversorgung. Diese umfassen die Zubereitung und die bedarfsgerechte zeitlich individuelle Bereitstellung von Speisen und das Vorhalten von Getränken in erreichbarer Nähe für den Bewohner. Die Speise- und Getränkeversorgung berücksichtigt ernährungsphysiologische Erkenntnisse unter besonderer Beachtung des individuellen Flüssigkeitsbedarfs des Bewohners. Der Speiseplan des Tages bzw. der Woche ist in seinem täglichen bzw. wöchentlichen Angebot abgestimmt. Dem Bewohner wird je nach Notwendigkeit bei der Nahrungsaufnahme geholfen. Diätnahrung wird bei Bedarf angeboten.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin, Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin

Speise- und Getränkeversorgung. Diese umfassen die Zubereitung und die bedarfsgerechte ggf. auch zeitlich individuelle Bereitstellung von Speisen und das Vorhalten von Getränken in erreichbarer Nähe für den BewohnerPflegebedürftigen. Die Speise- und Getränkeversorgung berücksichtigt ernährungsphysiologische Erkenntnisse unter besonderer Beachtung des individuellen Flüssigkeitsbedarfs des BewohnersPflegebedürftigen. Der Speiseplan des Tages bzw. der Woche ist in seinem täglichen bzw. wöchentlichen Angebot abgestimmt. Dem Bewohner wird je nach Notwendigkeit bei der Nahrungsaufnahme geholfen. Diätnahrung wird bei Bedarf angeboten.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Absatz 1 Und 2 SGB Xi Zur Kurzzeitpflege Im Land Berlin

Speise- und Getränkeversorgung. Diese umfassen die Zubereitung und die bedarfsgerechte zeitlich individuelle Bereitstellung von Speisen und das Vorhalten von Getränken in erreichbarer Nähe für den Bewohner. Die Speise- und Getränkeversorgung berücksichtigt ernährungsphysiologische Erkenntnisse unter besonderer Beachtung des individuellen Flüssigkeitsbedarfs des Bewohners. Der Speiseplan des Tages bzw. der Woche ist in seinem täglichen bzw. wöchentlichen Angebot abgestimmt. Dem Bewohner wird je nach Notwendigkeit bei der Nahrungsaufnahme geholfen. Diätnahrung wird bei Bedarf angebotenDie Zeiten für die Mahlzeiten sind flexibel. Bei der Bereitstellung von Getränken und Speisen werden Diätvorschriften beachtet.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 Und 2 SGB Xi Zur Vollstationären Pflege Im Land Berlin