Speisen und Getränke Musterklauseln
Speisen und Getränke. Wenn keine andere schriftliche Verein- barung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke von der RB AG; ansonsten kann ein Zapfengeld und / oder eine Aufwandentschädigung ver- rechnet werden. Die RG AG übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der Lebensmittel, die nach einer Dienstleistung zum Selbst- verzehr mitgenommen werden.
Speisen und Getränke. Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.
Speisen und Getränke. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Verzehren von mitgebrachten Speisen nicht gestattet ist. Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden.
Speisen und Getränke. 10.1. Speisen und Getränke, die in den Solemar-Gastronomien in Therme und Sauna erworben wurden, dürfen nur in den hier- für ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.
10.2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen, Getränken und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist innerhalb der gesamten Therme und Sauna grundsätzlich nicht gestattet.
10.3. Behälter aus Glas und Porzellan dürfen in die einzelnen Bereiche der Therme sowie der Saunabereiche nicht mitge- bracht werden.
Speisen und Getränke. 9.1 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veran- staltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten, besondere Caterings etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Speisen und Getränke. 1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Brauerei Gutshof Wernesgrün. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemein kosten berechnet.
2. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün übernimmt keine Gewährleistungen für mitgebrachte Speisen und Getränke.
3. Sinn und Zweck unserer betriebsinternen Kontrollen und Maßnahmen nach HACCP-Konzept und Auflagen des Lebensmittelüberwachungsamtes ist es, gesundheitliche Auswirkungen durch den Genuss von Speisen und Getränken zu verhindern. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, vereinbarte Speisenleistungen 2 Stunden nach Leistungsbeginn zu entfernen.
4. Für übrige Speisenreste, die nach Veranstaltung mitgenommen werden, übernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung. Dies bedarf einer Regelung in Textform
Speisen und Getränke. Die TANZSCHULE ist ein konzessionierter und kontrollierter Gastronomiebetrieb. Daher ist es ausdrücklich untersagt, eigene Speisen und Getränke in den Räumen der TANZSCHULE zu verzehren. Hiervon ausgenommen sind die Kindertanz- und Videoclip, bzw. HipHop Kurse.
Speisen und Getränke. Sämtliche Speisen und Getränke sind von der Xxxxxx Xxxxx zu beziehen. In Sonderfällen kann eine Ausnahmen über eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist die Xxxxxx Xxxxx berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.
Speisen und Getränke. Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Caterer zu beziehen. In Sonderfällen kann eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist der Caterer berechtigt eine zusätzliche Servicegebühr zu verrechnen.
Speisen und Getränke. 10.1. Speisen und Getränke sind im Innenbereich der CASSIOPEIA THERME nur an den dafür vorgesehenen Tischen im Bistro zu verzehren. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Therme nicht gestattet.
10.2. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und zerbrechlichen Behältnissen und/oder
10.3. Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Die CASSIOPEIA THERME behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Xxxx zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes des Bades zu verweisen.