Speisen und Getränke. Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.
Speisen und Getränke. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Verzehren von mitgebrachten Speisen nicht gestattet ist. Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden.
Speisen und Getränke. Wenn keine andere schriftliche Verein- barung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke von der RB AG; ansonsten kann ein Zapfengeld und / oder eine Aufwandentschädigung ver- rechnet werden. Die RG AG übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der Lebensmittel, die nach einer Dienstleistung zum Selbst- verzehr mitgenommen werden.
Speisen und Getränke. 9.1 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veran- staltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten, besondere Caterings etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Speisen und Getränke. 10.1. Speisen und Getränke, die in den Solemar-Gastronomien in Therme und Sauna erworben wurden, dürfen nur in den hier- für ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.
10.2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen, Getränken und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist innerhalb der gesamten Therme und Sauna grundsätzlich nicht gestattet.
10.3. Behälter aus Glas und Porzellan dürfen in die einzelnen Bereiche der Therme sowie der Saunabereiche nicht mitge- bracht werden.
Speisen und Getränke. Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Caterer zu beziehen. In Sonderfällen kann eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist der Caterer berechtigt eine zusätzliche Servicegebühr zu verrechnen.
Speisen und Getränke. 1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Brauerei Gutshof Wernesgrün. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemein kosten berechnet.
2. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün übernimmt keine Gewährleistungen für mitgebrachte Speisen und Getränke.
3. Sinn und Zweck unserer betriebsinternen Kontrollen und Maßnahmen nach HACCP-Konzept und Auflagen des Lebensmittelüberwachungsamtes ist es, gesundheitliche Auswirkungen durch den Genuss von Speisen und Getränken zu verhindern. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, vereinbarte Speisenleistungen 2 Stunden nach Leistungsbeginn zu entfernen.
4. Für übrige Speisenreste, die nach Veranstaltung mitgenommen werden, übernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung. Dies bedarf einer Regelung in Textform
Speisen und Getränke. Die Bewirtung in Räumlichkeiten des Pullman Basel Europe darf ausschliesslich mit den vom Hotel zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Die Bedingungen für Ausnahmen müssen vorher mit dem Pullman Basel Europe ausgehandelt werden und benötigen eine schriftliche Bestätigung des Hotels. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten (Servicegebühr) berechnet.
Speisen und Getränke. 7.1 Der Mieter darf keine Speisen und Getränke zu der Veranstaltung mitbringen oder durch Dritte liefern lassen, sofern dies nicht explizit mit dem Literaturhaus anderweitig vereinbart ist.
7.2 Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Wünsche des Mieters ist der Pächter der im Literaturhaus befindlichen Gaststätte „Brasserie OskarMaria“.
Speisen und Getränke a. Das Mitbringen von Kuchen, Süßigkeiten, Rohkost, Kaffee und kalten Getränken ist gestattet. Im Übrigen können Speisen und Getränke in den von der Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtungen käuflich erworben werden.
b. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich sitzend an den in den von der Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtungen aufgestellten Tischen gestattet. Eine Mitnahme von Speisen und Getränken – gleich, ob verschlossen oder geöffnet – zu den Spiel- und Sportgeräten ist untersagt. Ebenso ist es – mit Ausnahme von Wasser – untersagt, Speisen und Getränke mit in den Außenbereich zu nehmen.
c. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist in allen von der Rocolinos Kinderwelt GmbH betriebenen Einrichtungen untersagt. Selbiges gilt für den Konsum von E-Zigaretten.