Anwendbares Recht und Ge- richtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. 14.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Ver- träge, auf die sie Anwendung finden, unterliegen dem materiellen Recht des Landes, in dem das betreffende
Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. 20.1 Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar un- ter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den inter- nationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“).
Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. Die Geschäftstätigkeit der RB AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen. Die Unwirksamkeit ein- zelner Bestimmungen der vorliegenden AGB oder anderer Vertragsabreden führt nicht zu Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen gemäss AGB oder Ver- trag. Der Gerichtsstand ist 0000 Xxxxxx, Gemeinde Arth. Es ist der RB AG freige- stellt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder jedem anderen zulässigen Ort zu belangen.
Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. 20.1 Auf alle durch den Kaufver- trag begründeten Rechtsverhältnisse findet das materielle Recht der Bundes- republik Deutschland ausschließlich seiner Verweisungsregeln des Internati- onalen Privatrechts und der Regeln des UN-Kaufrechts über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-CISG“) Anwendung.
Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. Es ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der Kollisionsnormen anzuwenden. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkei- ten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien verein- bart. Der AN hat dem AG jedenfalls sämtliche Kosten seiner Rechtsverfolgung, insbesondere Kosten der be- rufsmäßigen Parteienvertreter des AG und vorpro- zessuale Kosten, zu ersetzen.
Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. Für die ANB gilt deutsches Recht.
Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. Für die vorliegende Vereinbarung findet schweizerisches Recht Anwendung. Für aus der vorliegenden Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dieser sich ergebende Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Ge- richte am Domizil der UlMeCo zu- ständig. Es steht der UlMeCo jedoch frei, den Vertragspartner bei den ordentlichen Gerichten an dessen Domizil zu belangen. complishing as nearly as possible the pur- pose and intent of the void or invalid pro- visions. - This Agreement (including this provision) may not be modified, changed or terminated neither orally nor by con- duct. No change, modification or amend- ment shall be valid unless in writing indi- cating an intent to change, modify or amend this Agreement and signed by a duly authorized officer of each Party. This Agreement shall be governed by the laws of Switzerland. Any disputes aris- ing out of or in connection with this Agreement shall be submitted to the sole jurisdiction of the ordinary courts at the domicile of UlMeCo. UlMeCo may, however, notwithstanding any of the above, pursue any claim in the competent courts at the domicile of the Client. Note: In case of differences between the German and the English version, the German is the prevail- ing one.
Anwendbares Recht und Ge- richtsstand. Sowohl für Aussteller mit Wohnsitz im Ausland als auch für solche mit Wohnsitz in der Schweiz ist Chur, als der eingetragene Sitz der Expo Chur AG, für alle Verfahren Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschliesslich das schweizerische materielle Recht. Expo Chur AG Xxxxxxxxxxx 0 xxxx@xxxxxxxx.xx T +00 00 000 00 00 Messen & Events 0000 Xxxx xxx.xxxxxxxx.xx F +00 00 000 00 00

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  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.