Common use of Sperre Clause in Contracts

Sperre. (1) Auf Verlangen des Bestellers wird die Bank einen Scheck bei ihrem Korrespondenten sperren lassen, wenn der Besteller glaubhaft macht, dass der Scheck in Verlust geraten ist. Der Antrag auf Sperrung des Schecks wird dem Korrespondenten brieflich, auf Wunsch des Bestellers auch auf telekommunikativem Wege, übermittelt. Sobald die Bank festgestellt hat, dass die Schecksperre wirksam geworden ist, wird sie den Betrag des gesperrten Schecks dem Giro- oder Währungskonto des Bestellers gutschreiben oder auf Antrag einen Ersatz- scheck ausstellen. Bei Gutschrift auf einem Girokonto erfolgt die Abrechnung von auf auslän- dische Währung (Abschn. I. Nr. 26 (1)) lautenden Schecks zum letztbekannten Ankaufskurs (A. 3 (1) b)).

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Sperre. (1) Auf Verlangen des Bestellers Antragstellers wird die Bank einen Scheck bei ihrem Korrespondenten Korrespon- denten sperren lassen, wenn der Besteller glaubhaft machtgemacht wird, dass der Scheck in Verlust geraten ist. Der Antrag auf Sperrung des Schecks wird dem Korrespondenten brieflich, auf Wunsch des Bestellers auch auf telekommunikativem Wege, Wege übermittelt. Sobald die Bank festgestellt hat, dass die Schecksperre wirksam geworden gewor- den ist, wird sie den Betrag des gesperrten Schecks dem Giro- oder Währungskonto des Bestellers Antragstellers gutschreiben oder auf Antrag einen Ersatz- scheck Ersatzscheck ausstellen. Bei Gutschrift auf einem Girokonto erfolgt die Abrechnung von auf auslän- dische ausländische Währung (Abschn. I. Nr. Abschnitt I Nummer 26 (Absatz 1)) lautenden Schecks zum letztbekannten Ankaufskurs (A. Unterabschnitt A Nummer 3 (1) Absatz 1 Buchstabe b)).

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