Common use of Sperre Clause in Contracts

Sperre. (1) SWA ist gemäß § 45k TKG berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden auf dessen Kosten für abgehen- de Telekommunikationsverbindungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 € in Verzug ist, eine evtl. Sicherheitsleistung aufge- braucht und sofern kein Fall der Gefährdung der Netzinteg- rität nach § 11 Abs. 6 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) vorliegt sowie die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Recht- schutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht wurde. Bei der Berechnung der Höhe des Ver- zugsbetrages bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen unberücksichtigt, die der Kunde formgerecht und schlüssig begründet und nach Nr. 8 dieser Sprachtelefonie-AGB bean- standet hat.

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Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de

Sperre. (1) SWA ist gemäß § 45k 61 TKG berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden auf dessen Kosten für abgehen- de Telekommunikationsverbindungen Telekom- munikationsverbindungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 100,00 € in Verzug ist, eine evtl. Sicherheitsleistung aufge- braucht und sofern kein Fall der Gefährdung der Netzinteg- rität nach § 11 Abs. 6 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) vorliegt sowie die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen gericht- lichen Recht- schutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht wurde. Bei der Berechnung der Höhe des Ver- zugsbetrages Verzugsbetrages bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen unberücksichtigt, die der Kunde formgerecht und schlüssig begründet und nach Nr. 8 dieser Sprachtelefonie-AGB bean- standet beanstandet hat.

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Sperre. (1) SWA ist gemäß § 45k 61 TKG berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden auf dessen Kosten für abgehen- de Telekommunikationsverbindungen Telekommunikationsverbin- dungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 100,00 € in Verzug ist, eine evtl. Sicherheitsleistung aufge- braucht und sofern kein Fall der Gefährdung der Netzinteg- rität nach § 11 Abs. 6 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) vorliegt sowie die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen gericht- lichen Recht- schutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht wurde. Bei der Berechnung der Höhe des Ver- zugsbetrages bleiben Verzugsbetrages blei- ben diejenigen nicht titulierten Forderungen unberücksichtigt, die der Kunde formgerecht und schlüssig begründet und nach Nr. 8 dieser SprachtelefonieSprachtelefo- nie-AGB bean- standet beanstandet hat.

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Sperre. (1) SWA ist gemäß § 45k 61 TKG berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden auf dessen Kosten für abgehen- de Telekommunikationsverbindungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 100,00 € in Verzug ist, eine evtl. Sicherheitsleistung aufge- braucht und sofern kein Fall der Gefährdung der Netzinteg- rität nach § 11 Abs. 6 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) vorliegt sowie die Sperre unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Recht- schutz Rechtschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht wurde. Bei der Berechnung der Höhe des Ver- zugsbetrages Verzugsbetrages bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen unberücksichtigt, die der Kunde formgerecht und schlüssig begründet und nach Nr. 8 dieser Sprachtelefonie-AGB bean- standet beanstandet hat.

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