Sperrung der Leistung Musterklauseln

Sperrung der Leistung. 10.1 Der Anbieter kann die zu erbringende Leistung unter den Voraussetzungen des § 61 TKG verweigern (Sperre). Im Fall der missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung ist der Anbieter nach vorheriger Abmahnung, beim Vorliegen eines au- ßerordentlichen Kündigungsgrundes ohne Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Teilleistung zu sperren und/oder entsprechende Inhalte zu lö- schen.