Spezifikation Musterklauseln

Spezifikation. Die Feinspezifikation des Vertragsgegenstandes werden die Parteien für den jeweils nächsten Sprint gemeinsam erstellen und dabei die von Scrum vorgesehenen Methoden („Meetings“) und Protokolle („Backlogs“) verwenden, mit denen die Anforderungen an den Vertragsgegenstand und der Projektverlauf gesteuert und festgehalten werden.
Spezifikation. Leistung Übertragungsgeschwin- digkeit Anschalteein- richtung Kunden- Schnittstelle
Spezifikation. Die Produkte müssen der vereinbarten Beschreibung (z.B. Bestelltexte, Spezifikationen, Datenblätter, Zeichnungen, Pflichtenhefte) und/oder den vereinbarten Mustern entsprechen. MONTRATEC wird unverzüglich prüfen, ob eine von MONTRATEC vorgelegte Beschreibung fehlerhaft, unklar, unvollständig oder abweichend vom Muster ist.
Spezifikation. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifi- kation der Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen ent- spricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -be- dingungen der Software und ggf. Hardware bekannt.
Spezifikation. Die Eigenschaften der zu liefernden Waren oder Dienstleistungen werden von der BayernFM bestimmt und sind dem AN bekannt. Eine davon abweichende Spezifikation durch den AN ist für die BayernFM nicht verbindlich.
Spezifikation. 2.1 Die Spezifikation wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und enthält die in der Planungsphase für LS erforderlichen Informationen über die die Software umfassenden Anwendungsgebiete und ggf. technischen Umstände auf Seiten des Auftraggebers und wird ggf. durch die in einem Angebot enthaltenen Informationen ergänzt. Eine Spezifikation kann sowohl ein als solches explizit bezeichnetes Schriftstück sein aber auch in Ermangelung dessen ein oder mehrere sonstige Schreiben (Anfrage, Angebot, etc.), sofern sie die erforderlichen Informationen enthalten.
Spezifikation. 3.1 LIEFERANT verpflichtet sich, im Falle einer Erstbeauftragung durch KONVEKTA und/oder im Falle technischer Änderungen, jeweils vorab eine aktuelle vollständige Spe- zifikation des beauftragten Produktes, z.B. als gültiges Datenblatt (Deutsch/Englisch), zur Verfügung zu stellen.
Spezifikation. Die Eigenschaften der zu liefernden Waren oder Dienstleistun- gen werden von der BayernFM bestimmt und sind dem AN bekannt. Eine davon abweichende Spezifikation durch den AN ist für die BayernFM nicht verbindlich.
Spezifikation. (1) Der Lieferant gewährleistet gegenüber DK, dass die angelieferten Abfälle der Spezifikation der Musteranalyse hinsichtlich der chemikalischen, physikalischen Beschaffenheit entsprechen. (2) Bei Abweichungen behält sich DK die Annahme des Abfalles vor. (3) Im Falle nicht spezifizierter Abfälle führt DK vor Annahme auf Kosten des Lieferanten eine Schnellanalyse durch. (4) Der Abfall muss frei von Fremdbestandteilen sein und darf nur in Normaltemperatur (Umgebungstemperatur, max. 30 Grad Celsius) angeliefert werden, insoweit keine individuelle Absprache mit dem Lieferanten getroffen wurde. Die max. Abfallgröße ist auf einen Durchmesser von 30mm begrenzt, wobei der Anteil kleiner 10 mm im Durchmesser mindestens 80% betragen muss.
Spezifikation. 3.1. Es obliegt dem Vertragspartner, sich über die Eignung Dienstleistung für die von ihm vorgesehene Verwendung zu vergewissern. Der Verein ist an Erklärungen über Umfang und Inhalt der Dienstleistung nur gebunden, wenn diese ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen worden sind, wobei allerdings keine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als Versuch ausgelegt werden darf, die Haftung der Parteien wegen Betrugs oder betrügerischer Falscherklärung zu beschränken.